Auszug - Widerspruch des Bürgermeisters zur Beschlussfassung aus der außerplanmäßigen Sitzung vom 26.09.2022  

29. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt zu seinem Berichtswunsch einführend aus, dass die Dokumente und der dazugehörige Schriftverkehr zum entsprechenden Gegenstand vorab dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wurden. Es liegt zudem ein Schreiben der Kommunalaufsicht zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 26.09.2022 vor sowie ein Schreiben des Bürgermeisterns an den Vorsitzenden vom 13.11.2022, indem er seinen Widerspruch zum o.g. Beschluss zurücknimmt, aber an der Rechtswidrigkeit des gefassten Beschlusses festhält.

Zu den betreffenden Aspekten Widerspruch und Rechtswidrigkeit sprechen AM Dr. Junghans, AM Petereit und AM Rottloff. AM Dr. Junghans stellt in diesem Zusammenhang die Sinnhaftigkeit eines „actus contrarius“ [Anm. d. Protokollführung: bezeichnet eine Handlung, mit der eine frühere Handlung rückgängig gemacht oder aufgehoben werden soll] infrage. AM Rottloff schließt sich der Wortmeldung seines Fraktionskollegen an und erklärt, dass er sich gewünscht habe, der Bürgermeister würde in persona dem Ausschuss die Rechtwidrigkeit der Beschlussfassung vom 26.09.2022 erläutert, da nicht alle Mitglieder rechtlich versiert seien. AM Petereit hält eine Gegenrede und hebt hervor, dass die Kommunalaufsicht die Rechtswidrigkeit des besagten Beschlusses bestätigt habe. Auf nichts Anderes beziehe sich der Bürgermeister in seinem Schreiben an den Vorsitzenden. Der Vorsitzende sieht beim Ausschuss keinen Handlungsbedarf und sieht die Klärung des Sachverhalts bei der Bürgerschaft. Der Ausschuss widerspricht nicht. Es erfolgt keine Abstimmung über die Aufhebung des von der Kommunalaufsicht als rechtswidrig eingestuften Beschlusses.