Auszug - Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - Satzungsbeschluss  

71. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11552 Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Rowe, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Dr. Flasbarth stellt folgenden Änderungsantrag: „Anforderung ist, dass sämtliche Wohneinheiten ausschließlich mit regenerativen Wärmequellen auszustatten sind.

 

Es spricht AM Rathcke.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Der Hauptausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich

(2 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 11 Nein-Stimmen) ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussvorlage abstimmen.
 


Beschluss:


 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.27.00 Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.27.00 Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 7) zu berichtigen.

4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum