Auszug - Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 06.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 16:07 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/11534 Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Beisiegel, Natalie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldung.
 


Anfrage:

Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen.

Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf.

Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.

 

Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?

 

Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? 

 

Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? 

 

Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

X

Ohne Votum