Auszug - Betrauung der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH ab dem 01.01.2023  

35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)
TOP: Ö 9.27
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: MARITIM Travemünde
Ort: Strandhotel-MARITIM
VO/2022/11388 Betrauung der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH ab dem 01.01.2023
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Peuckert, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldung.
 


Beschluss:

1.1 Die Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH (Wifö) wird gemäß Anlage 2 mit der Erbringung folgender Leistungen betraut:

a)      Maklertätigkeit bezogen auf Gewerbegrundstücke im Sinne der Ansiedelungspolitik der Hansestadt Lübeck

b)      Betreuung und Begleitung ansiedelungswilliger Unternehmen

c)       Unterstützung ansässiger Unternehmen

d)      konzeptionelle Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung

e)      Mitwirkung bei der Gewerbeflächenentwicklungsplanung

f)        Standortentwicklung

g)       Standortmarketing

 

1.2. Die Betrauung mit den unter 1.1 genannten Leistungen erfolgt für das Gebiet der Hansestadt Lübeck.


1.3. Die Dauer der Betrauung ist auf 10 Jahre beschränkt. Sie tritt am 01.01.2023 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2032.


1.4 Die jährlichen Ausgleichsleistungen der HL erfolgen nach Maßgabe der jeweils durch die Gesellschaftsgremien beschlossenen Wirtschaftspläne. Ein Zahlungsanspruch erwächst der Wifö aus der Betrauung nicht.

 

1.5 Die hierfür erforderlichen Verfahren insb. zur Ausgleichszahlung und zur Vermeidung von Überkompensation sind im Abs. IV. der Betrauung verbindlich definiert und unterliegen einer gesonderten Prüfung im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses.



 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.