Auszug - Bebauungsplan 21.09.00 -Moisling Süd/ Solarpark - und zugehörige 142. Änderung des Flächennutzungsplanes, Auslegungsbeschlüsse   

73. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11410 Bebauungsplan 21.09.00 -Moisling Süd/ Solarpark - und zugehörige 142. Änderung des Flächennutzungsplanes, Auslegungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Beschluss:


 

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 21.09.00 Moisling Süd/ Solarpark- und zur zugehörigen 142. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 21.09.00 Moisling Süd/ Solarpark- und zur zugehörigen 142. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 4 und 8) gebilligt.

3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes 21.09.00 Moisling Süd/ Solarpark- und der Entwurf der zugehörigen 142. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.