Auszug - Bebauungsplan 32.40.00 - Torstraße / Auf dem Baggersand - Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie Auslegungsbeschluss  

73. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11389 Bebauungsplan 32.40.00 - Torstraße / Auf dem Baggersand -
Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Vorsitzende beantragt, TOP 3.5, TOP 3.6, TOP 3.7 und TOP 3.8 gemeinsam zu behandeln.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.

 

Gemäß TOP 3.5 werden TOP 3.5, TOP 3.6, TOP 3.7 und TOP 3.8 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.5 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Herr Matthies möchte zu dem B-Plan unter TOP 3.6 wissen, warum das Gebiet angepasst werden solle und ob man den Parkplatz am Schulgebäude nicht umwidmen wolle.

Herr Lötsch antwortet, dass dem Ausschuss gerade gezeigt worden wäre, dass dazu ein separates Verfahren notwendig sei.

Frau Belchhaus erklärt, dass die Geltungsbereiche mit den Ausschussmitgliedern abgestimmt worden seien und den Hinweisen und gefassten Beschlüssen entsprächen.

 

Herr Dr. Flasbarth dankt der Verwaltung für die zügige Bearbeitung.

 

Herr Dr. Brock fragt, ob die B-Pläne, wenn nach ihnen recherchiert werden würde, zusammengeführt werden würden.

Frau Belchhaus antwortet, dass dies eine Möglichkeit sei, es ist aber nicht erforderlich. Im GeoPortal seien aber beide Fassungen nebeneinander einsehbar. Sie weist darauf hin, dass bzgl. TOP 3.6. bei dem Bebauungsplanentwurf zum Auslegungsbeschluss die Bezifferung der WA-Gebiete redaktionell versäumt wurde. Es wird um Zustimmung gebeten, die folgende redaktionelle Anpassung in dem Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Auslegung vorzunehmen:

In der Planzeichnung zum auszulegenden Bebauungsplan 32.42.00 wird die Abgrenzung und Bezeichnung der allgemeinen Wohngebiete (WA) 1, 2 und 3 gemäß dem bestehenden Bebauungsplan 32.13.00 ergänzt.

 

Herr Lötsch fragt, ob die Vorlage nicht zurückgezogen und neu erstellt werden könne.

Frau Belchhaus erläutert, dass mit allen vier B-Plänen gleichzeitig ins Verfahren gegangen werden solle und es keine inhaltliche Änderung sei.

Herr Lötsch kritisiert das Vorgehen, stattdessen solle die Beschlussvorlage lieber in der nächsten Sitzung behandelt werden. Er beabsichtige am 10.10.2022 eine Sondersitzung einzuberufen.

Frau Belchhaus sagt, dass es zu zeitlichen Schwierigkeiten aufgrund der erforderlichen gemeinsamen Behandlung sämtlicher Stellungnahmen zu allen vier Verfahren kommen könnte. Zudem sei die Zeitschiene aufgrund einer Zurückstellung eng.

 

Frau Haltern bittet um Wiederholung der Änderung.

Frau Belchhaus wiederholt die vorgeschlagene Änderung.

 

Herr Mauritz fragt, ob dies etwas mit dem Parkhaus am Lotsenberg zu tun habe.

Frau Belchhaus verneint dies.

 

Herr Lötsch bittet darum, die genaue Formulierung noch zum Protokoll zu geben und die Planzeichnung zur Auslegung in Abstimmung mit dem Bauausschuss entsprechend wie folgt redaktionell anzupassen.

 

Die Verwaltung ergänzt die Planzeichnung zum auszulegenden Bebauungsplan 32.42.00 um die Abgrenzung und Bezeichnung der allgemeinen Wohngebiete (WA) 1, 2 und 3 gemäß dem bestehenden Bebauungsplan 32.13.00.


Beschluss:

 

1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.40.00 Torstraße / Auf dem Baggersand einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00, deren Aufstellung der Bauausschuss am 07.02.2022 beschlossen hat, wird gegenüber der Abgrenzung zum Aufstellungsbeschluss geringfügig geändert (Anlage 1).             

 Jeweils die erste Bebauungsreihe an der Vorderreihe bzw. an der Jahrmarktstraße, die offen zum Platz an der Vorderreihe (Fährplatz) liegt sowie die erste Bebauungsreihe an der Kurgartenstraße wurden aus dem Geltungsbereich herausgenommen, da sie räumlich und funktional zu den angrenzenden Schwerpunktbereichen des Fremdenverkehrs gehören. Am Hirtengang, der mit seiner Randbebauung ansonsten vollständig im Geltungsbereich liegt, wird ein bisher ausgelassenes Hinterliegergrundstück in den Geltungsbereich aufgenommen.

 Im Südosten wurde ein bisher ausgelassener Teil der Sondergebiete 2 und 3 „Hafenquartier“ im Geltungsbereich ergänzt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.40.00 Torstraße / Auf dem Baggersand einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00 sowie die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2 bis 5) gebilligt.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.40.00 Torstraße / Auf dem Baggersand einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00 sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.