Auszug - Mitteilung zur Sanierung Wakenitzmauer 164-166  

28. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Zum Gegenstand bzw. zur Aufgabenwahrnehmung der Denkmalpflege bei Bauvorhaben innerhalb der Welterbestätte „becker Altstadt“ teilt Hr. Dr. Schneider mit, dass die Denkmalpflege auf der Grundlage des DSchG SH von 2015 als Obere Denkmalschutzbehörde bei jeglichen Bauvorhaben innerhalb der Welterbestätte einen Genehmigungsvorbehalt hat. Zur Wahrung der Integrität und Authentizität der Welterbestätte prüft die Denkmalpflege, ob Vorhaben dazu geeignet sind, diese maßgeblich zu stören. Die inhaltliche, denkmalfachliche Betroffenheit wird über die Fortschreibung des Managementplans definiert. Konkreter bedeutet das, dass die Denkmalpflege alle Vorhaben sowohl Maßnahmen im Äeren und Inneren des Gebäudebestandes als auch Neubauten dahingehend prüft, ob eine Maßnahme geeignet substanziell in die Welterbestätte eingreift oder diese in ihre Authentizität und Erscheinung maßgeblich beeinträchtigt. Die Kernzonen der Welterbestätte sind unabhängig von den bestehenden Einzeldenkmalwerten von Objekten oder Objektgruppen als Schutzzone erfasst und werden durch die Fortschreibung des Managementplans inventarisatorisch beschrieben. Diese Beschreibung bildet den Rahmen zur denkmalfachlichen Abwägung.

 

Hr. Böhm merkt zur Formulierung „maßgebliche Störung“ an, dass die Blockzargen-Fenster aus Holz typisch für das umliegende Areal seien und Privathäuser bei Sanierungen auf deren Erhalt geachtet haben. Im Fall des Gebäudes Wakenitzmauer 164166 seien die Holzfenster gegen Kunststofffenster ausgetauscht worden.

Der Vorsitzende ergänzt, dass es ein Novum sei, dass in der Altstadt Kunststofffenster zum Einsatz kommen.

Hr. Dr. Schneider erklärt abschließend, dass sich die Bauordnung und die Denkmalpflege regelmäßig im Austausch befinden. Die Frage, warum das Vorhaben für dieses Objekt genehmigt wurde, wird auf einer der nächsten Sitzungen beantwortet.