6.1.1 Terminplanung Brückensanierung (Herr Lötsch) – 5.660
TOP 6.2.5 am 20.06.2022 (VO/2022/11226)
Wie ist der Ablauf bzw. die Terminplanung für die Brückensanierungen?
Welche Brücken sollen wann (in den nächsten 15 Jahren) saniert werden?
Zwischenantwort am 22.08.2022
Nach der Sommerpause erfolgt die Vorlage des aktualisierten Brückenberichtes für die Altstadtbrücken. Dieser wird die Fragen beantworten.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.2 Verkehrsversuch Fackenburger Allee (Herr Lötsch) – 5.660
TOP 6.2.3 am 20.06.2022 (VO/2022/11208)
In einem Artikel zum Thema Verkehrsversuch in der Fackenburger Allee (HL-live, 06.06.2022) steht folgender Satz:
„Außerdem muss die Firma jederzeit die Markierungen innerhalb von einer Woche entfernen können, wenn es einen schweren Unfall durch die neue Verkehrsführung gibt.“
In der bisherigen Diskussion in den politischen Gremien wurde immer darauf hingewiesen, dass man auf einen evtl. notwendigen Abbruch des Versuchs vorbereitet sei, wenn dieser nicht funktioniere (z.B. erhebliche Staus).
Stammt die zitierte Aussage aus einer Presseerklärung der Stadt?
Wird ein höheres Unfallrisiko durch die Durchführung des Verkehrsversuchs gesehen?
Abschließende Antwort am 22.08.2022
Diese Darstellung stimmt nicht. Bei der Prüfung einer Zulässigkeit eines Verkehrsversuchs sind im Vorwege Abbruchkriterien festzulegen.
Diese lauten je für sich:
- Rückstau über die AS Lübeck Zentrum bis auf die Autobahn A1. (Selbstverständlich wird dann nach dem Problem geschaut und wenn möglich, abgestellt. Sollte dieses nicht möglich sein, müsste der Versuch beendet werden)
- Nicht abstellbare Unfallhäufungsstellen, hierbei werden die Grundsätze der Reglungen zur Behandlung von Unfallhäufungsstellen zu Grunde gelegt. In Kurzform heißt das, dass bei zwei Verkehrsunfällen mit schwerem Personenschaden, drei Verkehrsunfällen gleichen Typs oder sechs Verkehrsunfällen verschiedenen Typs aber jeweils an gleicher Stelle die Mitglieder der Unfallkommission die Unfallsituation zu bewerten hat, um die Ursachen für Unfallstellen gegebenenfalls abzustellen. Die Richtlinienwerke für die Untersuchung von Unfällen im Straßenverkehr finden im vollem Umfang Anwendung.
Darüber hinaus wird kein höheres Unfallrisiko für die Führung der Radfahrenden auf einem Fahrradstreifen gesehen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.3 Verkehrsengpass Moltkebrücke (Herr Pluschkell) – 5.660
TOP 6.2.8 am 20.06.2022 (VO/2022/11240)
In der 52. Sitzung des Runden Tisch Radverkehr wurde über die seitens der Verwaltung geplante Neuorganisation des Verkehrsraums Moltkebrücke berichtet. Demnach ist ab Juli 2022 eine vorläufige Neumarkierung der Fahrspuren beabsichtigt, welche jedoch im November 2022 geändert werden soll. Siehe hierzu beigefügtes Chart. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:
- Wann wurde im Bauausschuss über diese detaillierte Planung berichtet?
- Ist bei der ab November 2022 beabsichtigten Markierung gewährleistet, dass Radfahrende jederzeit gefahrlos durch andere Verkehrsteilnehmer:innen überholt werden können?
- Wurde bei dieser Planung der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft zur Beschleunigung des ÖPNV berücksichtigt? Falls nein, warum nicht?
- Besteht durch diese Planung die Gefahr, dass der Busverkehr verlangsamt wird, weil ihm ein Überholen der auf den Radfahrstreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer:innen unter Einhaltung der 1,50-m-Regelung der STVO 2020 nicht mehr möglich ist? Falls ja, warum soll der Busverkehr behindert werden?
- Warum wird durch die auf dem beigefügten Chart der Verwaltung gezeigten Radfahrenden das Rechtsfahrgebot gemäß STVO nicht eingehalten?
Abschließende Antwort am 22.08.2022
1. Wann wurde im Bauausschuss über diese detaillierte Planung berichtet?
Der Bauausschuss (BA) hat im Zusammenhang mit der Freigabe der Brückensanierungsmaßnahme für die Moltkebrücke am 07.06.2021 einen Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben. Es sollten Möglichkeiten zur Optimierung des Brückenquerschnitts insbesondere für den Fuß- und Radverkehr erarbeitet werden. Die Verwaltung hat hierzu einen Bericht zur Sitzung am 21.03.22 (VO/2022/10901) gefertigt, der seitdem regelmäßig vertagt wurde. In diesem Bericht wird ein mögliches Planungskonzept für die Umgestaltung der Moltkestraße beschrieben, da es aus verkehrlicher Sicht keinen Sinn ergibt, den Querschnitt nur auf der Brücke zu betrachten. Sollte in der Diskussion im BA zu diesem Bericht deutlich werden, dass der BA dem Konzept folgen möchte und hierzu eine Beschlussvorlage wünscht, würde die Verwaltung dies entsprechend kurzfristig vorbereiten.
In Vorbereitung einer möglichen Antwort auf die o.g. Anfrage wurde in der 49. Sitzung des Runden Tisch Radverkehr am 08.09.2021 dem Runden Tisch Radverkehr als beratendes Gremium eine erste konzeptionelle Vorplanung der Achse Moltkestraße-Moltkebrücke-Moltkeplatz/Walderseestraße vorgestellt. Es wurden u.a. drei Querschnittsvarianten für den Bereich der Moltkebrücke gezeigt.
In der 51. Sitzung des Runden Tisches Radverkehr am 01.03.2022 wurde über die drei Varianten für die Moltkebrücke als Vorbereitung für den Bericht im Bauausschuss abgestimmt, dabei stimmten die meisten Mitglieder für Variante 3 (neun Stimmen) für geschützte Radfahrstreifen ohne Parken und sieben Mitglieder für Variante 2 (geschützte Radfahrstreifen und einseitiges Parken an der Fahrbahn). Der favorisierte Querschnitt der Variante 3 wurde nachfolgend in die Bereiche vor und hinter der Brücke weitergeführt und konzeptionell ausgearbeitet. Die Variante ist in dem o.g. Bericht dargestellt und beschrieben.
Es war beabsichtigt, den Runden Tisch und den Bauausschuss in etwa zeitgleich über diesen Bericht zu informieren, so dass die Querschnitte im 52. Runden Tisch Radverkehr am 31.05.2022 unter Vorbehalt vorgestellt wurden.
Sofern der BA kein Signal zur im o.g. Bericht aufgezeigten Umgestaltungsmöglichkeit sendet, wird die Verwaltung lediglich eine Optimierung der Radverkehrsführung im Bereich der Bushaltestellen einschließlich Moltkeplatz und Einmündung Jürgen-Wullenwever-Straße vornehmen und einzelne Gefahrenpunkte im Rahmen der für Herbst 2022 vorgesehenen Fahrbahnsanierung beseitigen.
2. Ist bei der ab November 2022 beabsichtigten Markierung gewährleistet, dass Radfahrende jederzeit gefahrlos durch andere Verkehrsteilnehmer:innen überholt werden können?
4. Besteht durch diese Planung die Gefahr, dass der Busverkehr verlangsamt wird, weil ihm ein Überholen der auf den Radfahrstreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer:innen unter Einhaltung der 1,50-m-Regelung der STVO 2020 nicht mehr möglich ist? Falls ja, warum soll der Busverkehr behindert werden?
Grundsätzlich ist ein paralleles Fahren von radfahrendem und motorisiertem Verkehr jederzeit, gefahrlos und behinderungsfrei auf den jeweiligen Verkehrsanlagen (Kfz-Fahrbahn, Radfahrstreifen) möglich.
Bei der im o.g. Bericht vorgestellten Variante steht allen Verkehrsarten eine regelkonforme Verkehrsraumbreite zur Verfügung.
Verkehrsrechtlich ist es kein Überholen, wenn Kfz – also auch Bus/LKW – an Radfahrenden vorbeifahren. Die Einhaltung eines Abstandes von 1,50m ist hierbei nicht erforderlich, da es sich nicht um einen Überholvorgang handelt. Die Radfahrenden befinden sich nicht auf der Kfz-Fahrbahn, sondern auf einer davon durch einen weißen Breitstrich B (0,25 m) Z 295 getrennten, eigenen Verkehrsfläche (Radfahrstreifen).
Radfahrende auf Radfahrstreifen dürfen diesen Breitstrich auch zum Überholen eines anderen Radfahrenden nicht überfahren. Ebenso darf der motorisierte Verkehr den Breitstrich und Radfahrstreifen nicht überfahren, ausgenommen, wenn außenliegende Stellplätze oder Grundstückszufahrten angefahren werden.
3. Wurde bei dieser Planung der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft zur Beschleunigung des ÖPNV berücksichtigt? Falls nein, warum nicht?
Mit 6,50 m Fahrbahnbreite ist der Begegnungsfall gem. RASt 06 für Bus-Bus-Begegnungen erfüllt. Die geplanten Verkehrsraumbreiten sind für Fahrgeschwindigkeiten von 50 km/h ausgelegt; Hemmnisse für den Buslinienverkehr ergeben sich daraus nicht.
5. Warum wird durch die auf dem beigefügten Chart der Verwaltung gezeigten Radfahrenden das Rechtsfahrgebot gemäß STVO nicht eingehalten?
Auch auf dem Radfahrstreifen haben Radfahrende das Rechtsfahrgebot einzuhalten – Zu berücksichtigen ist ein Abstand zum Brückenhochbord (Höhe 30cm) von ca. 0,5 m. Bei einer lichten Breite von 2,0 m (inkl. Sicherheitsraum) für Fahrräder verbleiben 1,5 m Abstand zur Kfz-Fahrbahn.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.4 Fußweg- und Radwegführung zwischen Possehlstraße und Willy-Brandt-Allee (Herr Matthies) – 5.660
TOP 6.2.7 am 20.06.2022 (VO/2022/11224)
- Aus welchen Gründen gibt es keine Fußwegverbindung auf der Westseite des Holstentorplatzes zwischen Willy-Brandt-Allee und Possehlstraße?
- Kann der dortige Radweg so gestaltet werden, dass dort auch die Anordnung eines Fußweges möglich ist? Welche Gründe sprechen dagegen?
- Kann der breite Fußweg auf der Ostseite der Straße zwischen Possehlstraße und Willy-Brandt-Allee und im weiteren Verlauf der Willy-Brand-Allee auch als Radweg gestaltet werden? Welche Gründe sprechen dagegen?
Abschließende Antwort am 22.08.2022
1. Aus welchen Gründen gibt es keine Fußwegverbindung auf der Westseite des Holstentorplatzes zwischen Willy-Brandt-Allee und Possehlstraße?
Bei der damaligen Planung des Holstentorplatzes wurde davon ausgegangen, dass der signalisierte Knotenpunkt für den Kfz-Verkehr leistungsfähiger ist, wenn auf eine Querung für den Fußverkehr auf der Westseite verzichtet wird. Der Fußverkehr erfordert längere Räumzeiten, so dass andere Verkehrsteilnehmer:innen an den Ampeln länger warten müssen.
Heute sind immer wieder Zufußgehende zu beobachten, die die Radfurt auf der Westseite queren. Der Gehweg auf der Ostseite wird sogar sehr häufig von Radfahrenden in beiden Richtungen befahren. Es besteht für den Fuß- und Radverkehr somit der Bedarf, auf beiden Straßenseiten den Holstentorplatz zu queren. Außerdem erhalten die Querungen durch den Neubau der Stadtgrabenbrücke und des Radschnellwegs Bad Schwartau – Groß Grönau eine zusätzliche Bedeutung. Zu beachten sind außerdem Maßnahmen des Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept.
2. Kann der dortige Radweg so gestaltet werden, dass dort auch die Anordnung eines Fußweges möglich ist? Welche Gründe sprechen dagegen?
Der vorhandene Radweg auf der Westseite ist ein Zweirichtungsradweg und ca. 2,80 m breit. Damit erfüllt er die Anforderungen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen und sollte wegen des hohen Radverkehrsaufkommens nicht als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen werden. Um den Fußverkehr auf dieser Seite zu führen, müsste ein zusätzlicher Gehweg mit einer Mindestbreite von 2,00 m gebaut werden. Die Fläche hierfür ist vorhanden, erfordert aber zusätzliche Baumaßnahmen.
Aus signaltechnischer Sicht ist die Querung für den Fußverkehr nur in zwei Etappen möglich, so dass Fußgänger:innen auf der Verkehrsinsel warten müssen. Zusätzlich ist abzusehen, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes reduziert wird und es zu Überstauungen und Staus des Kfz-Verkehrs im Bereich des Knotenpunkts kommt.
3. Kann der breite Fußweg auf der Ostseite der Straße zwischen Possehlstraße und Willy-Brandt-Allee und im weiteren Verlauf der Willy-Brand-Allee auch als Radweg gestaltet werden? Welche Gründe sprechen dagegen?
Auf der Ostseite des Holstentorplatzes gibt es keinen Radweg, da es sich bei den anschließenden Radverkehrsführungen in der Possehlstraße und Willy-Brandt-Allee um Zweirichtungsradwege handelt. Außerdem wurden Konflikte zwischen Tourist:innen und Radfahrenden befürchtet. Die Zweirichtungsradwege sollen aus Verkehrssicherheitsgründen sukzessive aufgehoben werden, so dass eine Führung des Radverkehrs auf der Ostseite des Holstentorplatzes sinnvoll wäre. Die Ausweisung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs ist im Konzept Fahrradfreundliches Lübeck 2013 als Maßnahme Nr. 8 aufgeführt. Wegen des heutigen höheren Fuß- und Radverkehrsaufkommens sollte die Führung aber getrennt sein. Der vorhandene Gehweg ist ca. 6,00 m breit, so dass der erforderlich Raum für getrennte Geh- und Radwege vorhanden ist. Bauliche Maßnahmen sind erforderlich, eine Anpassung der Lichtsignalanlagen ist notwendig.
In der Willy-Brandt-Allee wird der ca. 2,90 m breite Gehweg auf der Ostseite häufig von Radfahrenden befahren. Da das Fußgängeraufkommen dort insbesondere bei Veranstaltungen hoch ist, sollte der Gehweg nicht für den Radverkehr frei gegeben werden. Ein zusätzlicher Radweg auf der Ostseite ist wünschenswert, leider sind dafür keine Flächen vorhanden. Um dem Fuß- und Radverkehr in der Willy-Brandt-Allee gerecht zu werden, müsste der komplette Straßenraum umgeplant werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.5 Halteverbot Waldstraße (Herr Pluschkell) – 5.660
TOP 6.2.7 am 21.03.2022
Ist es möglich und sinnvoll in der Waldstraße zwischen den Einmündungen des Buchenwegs das bestehende zeitlich begrenzte Halteverbot von 07-16 Uhr räumlich so auszuweiten, dass der ÖPNV nicht durch parkende Kfz behindert wird? Falls ja, wann gibt es eine Änderung der Beschilderung?
Abschließende Antwort am 22.08.2022
Es liegen weiterhin bisher keine Beschwerden über die Befahrbarkeit dieses Teilbereichs von der Stadtverkehr Lübeck GmbH vor. Zudem besteht dort teilweise beidseitig bereits ein Haltverbot:
Es wird daher zurzeit kein Handlungsbedarf zur Ausweitung des zeitlichen absoluten Haltverbots gesehen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.6 Ausbau Fahrradinfrastruktur (Herr Ramcke) – 5.660
TOP 6.2.8 am 07.12.2020 (VO/2022/09597)
Der Bauausschuss hat am 15.06.2020 beschlossen, den Fahrradverkehrsplan “Fahrradfreundliches Lübeck” aus dem Jahr 2013 fortzuschreiben sowie die Maßnahmen des Anhangs 6 „Ausbau- und Sanierungsbedarfe 2013-2020“ des bestehenden Fahrradverkehrsplanes umzusetzen.
1) Bis wann ist mit der Vorlage eines neuen Fahrradverkehrsplanes zu rechnen?
2) Wann sollen welche der im Anhang 6 des bestehenden Planes aufgeführten Radwege gebaut/ausgebaut werden?
Abschließende Antwort am 22.08.2022
1. Die Radverkehrsbeauftragte hat einen Bericht „Konzept Fahrradfreundliches Lübeck 2013“ (Sachstand) verfasst, der im Herbst 2022 den Gremien vorgelegt werden soll.
2. Auf die Frage muss auf die dreimalige erfolglose Ausschreibung des Radwegingenieurs verwiesen werden. Es bestehen derzeit keine Kapazitäten für diese Anfrage. Das vorhandene Personal ist voll und ganz in der Beteiligung vom Breitbandausbau gebunden.
Dem Bauausschuss wurde die Prioritätenliste damals übersandt. Eine weitere Auflistung von geplanten Arbeiten an Radwegen kann derzeit aufgrund der Personalsituation nicht zusammengestellt werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.7 Erhaltung Radwege (Frau Rostkowski) – 5.660
TOP 6.2.2 am 20.12.2021
Frau Rostkowski sagt, dass die Ausschussmitglieder nach der Befahrung der Gehund Radwege nur einen Bericht bekommen hätten, wie viel Prozent der Geh- und Radwege erneuert werden müsse. Sie fragt, ob der Ausschuss eine ausführliche Liste bekommen könne, in der enthalten sei, welche Maßnahmen wo konkret durchgeführt werden müssten.
Abschließende Antwort am 22.08.2022
Auf die Frage muss auf die dreimalige erfolglose Ausschreibung des Radwegingenieurs verwiesen werden. Es bestehen derzeit keine Kapazitäten für diese Anfrage. Das vorhandene Personal ist voll und ganz in der Beteiligung vom Breitbandausbau gebunden.
Dem Bauausschuss wurde die Prioritätenliste damals übersandt. Eine weitere Auflistung von geplanten Arbeiten an Radwegen kann derzeit aufgrund der Personalsituation nicht zusammengestellt werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.8 Verkehrszählungen in Travemünde (Herr Matthies) – 5.660
TOP 6.2.4 am 21.03.2022 (VO/2022/11003)
1.Sind die Verkehrszählungen in den Straßen Rose, Kurgartenstraße und Am Mühlenberg
abgeschlossen?
2.Können die Ergebnisse der Verkehrszählung zeitnah dem Bauausschuss vorgestellt werden?
Der Fachbereich 5 hat in der Bauausschusssitzung am 06.09.2021 mitgeteilt, dass in Travemünde im Juni 2021 Verkehrszählungen durchgeführt wurden. Die Ergebnisse sind für den Bauausschuss aber auch für Einwohnerinnen und Einwohner interessant.
Abschließende Antwort am 22.08.2022
Verkehrszählungen wurden in den Straßen Rose, Kurgartenstraße und Am Mühlenberg nicht durchgeführt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.9 Photovoltaikanlagen auf Parkflächen (Herr Howe) – 3.390
TOP 5.2.4 am 02.11.2020 (VO/2020/09475)
1. Als geeignete Klimaschutzmaßnahme in Lübeck wird vorgeschlagen, Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen zu errichten. Welche Parkflächen in städtischem Besitz, verwaltet durch die KWL oder auch private Parkflächen und Parkhäuser eignen sich hierfür?
2. Ist geplant, mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Parkflächen zu beginnen? Wenn ja, wann?
3. Gibt es Fördermittel, die hierfür genutzt werden können?
4. Gibt es Gespräche mit den Stadtwerken Lübeck, die für das Angebot von Strom aus 100 Prozent regenerativer Energie werben und an regionaler Energieerzeugung interessiert sind, ob diese sich an einer Finanzierung der Anlagen/Nutzung der Flächen beteiligen wollen?
Ein geeignetes Beispiel für Parkplatz-Photovoltaik findet sich hier:
https://www.energate-messenger.de/news/205126/pilotprojekte-fuer-parkplatz-photovoltaik
Abschließende Antwort am 22.08.2022
Zu1.:
Geeignet für Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen sind grundsätzlich alle städtischen Parkplätze. Auch die, die von den Kurbetrieben Travemünde verwaltet werden. Die Verschattung durch Bäume muss ggfs. berücksichtigt werden, sodass nicht die gesamten Flächen zu Verfügung stehen.
Nach Abschätzung der Klimaleitstelle auf Basis einer GIS-Datenauswertung können auf Lübecker Parkflächen 102 MWp (Megawatt Peak) PV-Leistung installiert werden. Dabei wird angenommen, dass 50% der Parkplatzflächen genutzt werden können (Abzug aufgrund von Verschattung, Flächen für Zu und Ausfahrten, etc.). 82 MWp PV-Leistung könnten nach der Berechnung auf Parkplätzen installiert werden, die größer sind als 100 Stellplätze. Da sich wirtschaftlich eher große Flächen für die Überdachung mit PV-Anlagen eignen, wird diese Zahl als wichtigere Kenngröße angesehen. Diese Betrachtung beinhaltet sowohl die städtischen Parkflächen als auch private Parkflächen (Bspw. Supermarkt-Parkplätze)
Derzeit sind in Lübeck 20 MWp PV-Leistung auf Dachflächen installiert.
Zu 2.:
Geplant ist insbesondere die Parkplätze an der Kanalstraße mit Photovoltaikanlagen zu überdachen. Zunächst ist ein Parkplatz als Pilotprojekt geplant und soll auch ein Leuchtturmcharakter bekommen. Daher ist es wichtig, einen innenstadtnahen Parkplatz dafür zu verwenden. Dabei steht auch die Mehrfachnutzung von Flächen im Fokus.
Zu 3.:
Bislang wurden keine Fördermittel beantragt. Die Klimaleitstelle fördert das Projekt Solardach im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit 10.000 €. Hier soll die technische und Wirtschaftliche Machbarkeit und die Genehmigungsfähigkeit geprüft werden. Wenn diese abgeschlossen sind, wird die KWL die Planung für die Umsetzung beginnen (voraussichtlich 2022/2023)
Zu 4.:
Das Projekt soll in Kooperation KWL / Stadtwerke Lübeck / Netz Lübeck erfolgen. Das Solardach soll von der KWL gebaut werden und über die Parkeinnahmen refinanziert werden. Der Betrieb soll zusammen mit Ladesäulen für die E-Mobilität von Netz Lübeck übernommen werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.10 Radführung Kaiserallee (Herr Ramcke) – 5.660
TOP 6.2.7 am 11.07.2022
Herr Ramcke sagt, dass in der Kaiserallee entschieden worden sei, dass Radfahrer nicht entgegen der Einbahnstraßenregelung fahren dürfen und möchte wissen, ob sich dies ändern lasse.
Abschließende Antwort am 22.08.2022
Die Kaiseralle kann grundsätzlich vom Radverkehr in beiden Richtungen befahren werden.
Lediglich in der Saison (von Gründonnerstag bis zum 1. Montag nach dem 3. Oktober)
wird die Kaiserallee seit 2021 alljährlich im Abschnitt zwischen Backbord und Parkplatz Möwenstein als Einbahnstraße geführt. Der Abschnitt zwischen Bertlingstr. und Backbord bleibt auch weiterhin in Gegenrichtung für den Radverkehr befahrbar.
Anlass der Saisonregelung waren massive Behinderungen des fließenden Verkehrs, insbesondere die Behinderung von Rettungsfahrzeugen. Die Kaiserallee ist der einzige Rettungsweg bei Notfällen auf der Promenade, dem Hauptstrand und dem Grünstrand.
Aufgrund der Fahrbahnbreite von 6,00 m ist diese insgesamt zu schmal, um den Begegnungsverkehr bei gleichzeitigem Parken störungsfrei abzuwickeln. Darüber hinaus herrscht in dieser Straße im Sommer ein starker Parksuchverkehr mit vielen Ein-und Ausparkvorgängen. Auch vor dem Hintergrund der schneller und auch breiter werdenden Fahrräder (E-Bikes und Lasten-Fahrräder, sowie Fahrräder mit Anhänger etc.) konnte der Radverkehr nicht in Gegenrichtung zugelassen werden. In dieser Zeit kann der Radverkehr über die Strandpromenade in Richtung Altstadt fahren.
Im Veranstaltungszeitraum der Travemünder Woche wird die gesamte Kaiserallee (von Bertlingstr. bis zum Parkplatz Möwenstein) aus den zuvor genannten Gründen regelmäßig als Einbahnstraße ausgewiesen. Auch hier ist die Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens im Veranstaltungszeitraum nicht möglich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.11 Erneuerung Bolzplatz Grundschule Groß Steinrade (Frau Hildebrand) – 5.660
TOP 6.2.1 am 07.02.2022 – VO/2022/10769
In der LN vom 06.01.2022 war zu lesen, dass in der Grundschule Groß Steinrade der kleine Bolzplatz nach wie vor nicht erneuert wurde. Bei der Einweihung der Grundschule wurde auf diese Erneuerung schon hingewiesen und es entstand der Eindruck, dass diese Maßnahme zeitnah umgesetzt würde.
Wie ist der aktuelle Planungsstand?
Welche Fachbereiche haben sich mit welchem Ergebnis zu dieser Maßnahme abgestimmt?
Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Maßnahme?
Was steht an Fördermitteln und Stiftungsgeldern noch zur Verfügung?
Wann ist mit der Baumaßnahme zu rechnen?
Abschließende Antwort am 22.08.2022
Der Rollrasen für den Bolzplatz wurde in der 28. KW 2022 verlegt. Beteiligte Fachbereiche waren die Fachbereiche 4 und 5. Der Einbau des Rollrasens kostet ca. 16.000,00 € (Brutto), die Anwachspflege, je nach Aufwand ca. 5.000,00 € (Brutto). Die Kosten hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr getragen bzw. trägt diese alleine (Bolzplatzinstandsetzung/-pflege). Seitens Stadtgrün und Verkehr sind keine Fördermittel beansprucht worden, da es sich hierbei um reine Wiederherstellungskosten handelt. Die Stiftungsmittel sind beim Verein. Die Maßnahme wurde in der 28. KW 2022 abgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.12 Beseitigung von wildem Müll im Teutendorfer Weg (Herr Lötsch) – 5.660
TOP 6.2.2 am 07.02.2022 – VO/2022/10768
In Einzelpunkten in Hanglagen am Teutendorder Weg ist Müll abgelagert worden.
Wann ist mit der Beseitigung zu rechnen?
Abschließende Antwort am 22.08.2022
Der Müll wurde im Frühjahr 2022 beseitigt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.13 Ersatzpflanzungen Straßenbäume Travemünde (Herr Mauritz) – 5.660
TOP 6.1.2.3 am 21.02.2022
Herr Mauritz merkt an, dass die Vorderreihen-Drehung noch geklärt werden muss, ebenso die zweite Anbindung Travemünde. Auch fragt er, ob für es für die gefällten Straßenbäume in Travemünde eine Ersatzpflanzung geben wird.
Abschließende Antwort am 22.08.2022
Es ist geplant, im Herbst 2022, 13 Straßenbaumpflanzungen in Travemünde vorzunehmen. Drei Ersatzpflanzungen „Mittschiffs“, acht Ersatzpflanzungen „Steenkamp“ und zwei Ersatzpflanzungen „Kleiner Belt“. Der bisherige Projektleiter, der die Maßnahme angeschoben hat, hat den Bereich mittlerweile verlassen. Wir hoffen das Projekt trotzdem umsetzen zu können.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.14 Roeckstraße – ehemaliger Farradweg (Herr Lötsch) – 5.660
TOP 6.2.2 am 07.03.2022 – VO/2022/10877
Wann werden die entsiegelten Flächen des ehemaligen Fahrradweges in der Roeckstrasse als Grünfläche angelegt?
Abschließende Antwort am 22.08.2022
Die Flächen sind entsprechend der Witterung Ende April eingesät worden. Es wurden hier zwei Saatmischungen ausgewählt, die sich bereits im Straßenbegleitgrün und in Schutzstreifen etabliert haben. Aufgelaufen sind im Mai ca. 5% der Flächen. Als Ursache wurde festgestellt, dass auf dem ehemaligen Radweg weiter Fahrrad gefahren wird, die Fläche von den Anliegern als Müllstandort für z.B. gelbe Säcke genutzt wird und auch tlw. von Anliegern bzw. deren Beauftragten Firmen als Baustelleneinrichtungsfläche wie z.B. Mobiltoiletten und Baustofflager genutzt wird. Trotz der Widrigkeiten hoffen wir, dass bei Nacharbeit durch Stadtgrün & Verkehr, das sich dort eine grüne Fläche entwickeln wird, die von Anwohner und Fahrradfahren entsprechend gewürdigt und geschützt wird.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.15 Kreuzung Steenkamp / Rödsaal / Kowitzberg (Herr Ingwersen) – 5.660
Vom 07.02.2022
Herr Ingwersen hatte im BA am 17.05.2021 folgende Frage gestellt:
Herr Ingwersen spricht die sehr enge Kreuzung im Bereich Steenkamp / Kowitzberg an, die durch Campingfahrzeuge im Einmündungsbereich schlecht zu passieren ist. Hier wurde bereits mehrfach der Bordstein überfahren. Er möchte wissen, wann diese Ecke verkehrlich wiederhergestellt werde.
Am 07.06.2021 wurde folgende abschließende Antwort gegeben:
Die Radien an der Einmündung sind geprüft worden. Das Abbiegen vom Steenkamp in den Kowitzberg kann aus Travemünde kommend mit größeren Kraftfahrzeugen nicht ohne Überfahren des Bordes erfolgen, wenn Kraftfahrzeuge aus dem Kowitzberg entgegenkommen. Wegen der in dem betreffenden Bereich vorhandenen Beleuchtungs- und Entwässerungsanlagen wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr einen Plan erstellen, um anschließend die erforderlichen baulichen Maßnahmen vornehmen zu können. Es ist damit zu rechnen, dass diese erst nach der Hauptsaison 2021 durchgeführt werden, da während der Bautätigkeiten die Einschränkungen bezüglich der Befahrbarkeit stärker ausfallen als bei dem derzeitigen Zustand.
Folgefrage am 07.02.2022:
Wann ist damit zu rechnen, da die Saison naht und es wichtig ist.
Abschließende Antwort am 22.08.2022
Die Abteilung Urbane Mobilitätsprojekte hat inzwischen eine kleine Planung fertig gestellt und die Abteilung Verkehrswegebau wird die Baumaßnahme im Herbst (nach der Saison in Travemünde) über den Jahresvertrag umsetzen lassen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.