Gemäß TOP 1 werden TOP 5.2 und TOP 6.4.9 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 5.2 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.
Herr Lötsch weist auf die per Mail umverteilten zwei Stellungsnahmen (rechtlich und fachlich) der Howingsbrook GmbH&Co.KG hin.
Herr Patt stellt das Ergebnis des Wettbewerbs anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.
Herr Biehlig fragt, warum ein Wettbewerb gemacht werde, wenn die naturschutzrechtliche Frage noch nicht geklärt sei.
Herr Patt antwortet, dass die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet im weiteren Verfahren geklärt werden solle.
Herr Biehlig hakt nach, ob diese Entscheidung nicht erst abgewartet werden solle.
Herr Patt erklärt, dass der vorliegende städtebauliche Entwurf dafür gedacht sei, um damit in das weitere Verfahren zu gehen, in welchem Zuge diese Frage behandelt werden solle.
Herr Lötsch ergänzt, dass der Bauausschuss von der Verwaltung gewünscht habe, das Baugebiet mit einem gewissen Vorzug zu behandeln und dass die Stellungnahme des Bereichs Umwelt-, Natur und Verbraucherschutz zu dem gleichen Zeitpunkt wie die Preisgerichtssitzung herausgekommen sei. Sie sei sehr spät veröffentlicht worden und davor habe es auch bereits andere Stellungnahmen gegeben, bei denen keine derartigen Bedenken geäußert worden seien. Der Bauausschuss und die Bürgerschaft hätten Beschlüsse gefasst, dass das Gebiet weiter beplant werden solle. Er weise zudem auf die gutachterliche Stellungnahme hin, die er den Bauausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt habe, die die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet positiv sehe.
Herr Biehlig sagt, dass es auch um die Topographie des Gebietes gehe und er dies nicht als berücksichtigt ansehe. Er möchte wissen, ob es auch Schnittzeichnungen des Gebiets gebe.
Herr Patt antwortet, dass es Schnittzeichnungen gebe, er diese aber im Moment nicht parat habe.
Herr Lötsch weist darauf hin, dass diese Pläne beim Wettbewerb dabei gewesen seien und da auch die Topographie durch die Wohnhöfe berücksichtigt worden sei.
Herr Biehlig fragt, ob das bedeute, dass das Gelände terrassiert werde.
Herr Lötsch antwortet, dass dies zum Teil der Fall sei.
Herr Biehlig schlägt vor, die Wohnhöfe offenporig zu gestalten. Er kritisiere die Gestaltung, da er mehr Abwechslung bei den Gebäuden wolle. Die Stellplätze könnten auch außerhalb des Gebietes geschaffen werden.
Herr Lötsch erwidert, dass grundsätzlich vieles denkbar sei, der Bauausschuss aber schon bereits Beschlüsse gefasst habe, dass in dem Gebiet eine gewisse Quote an Stellplätzen gewollt sei.
Herr Biehlig entgegnet, dass die Stellplätze im Grund bereits auf den Grundstücken selber nachgewiesen seien und die Mehrfamilienhäuser sicher ebenfalls bereits abgedeckt seien, daher stelle er die Frage, warum die Wege versigelt sein sollten.
Herr Lötsch erklärt, dass es sich bei dem gezeigten Entwurf um den Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens handle, der diese Wohnhöfe vorsehe, bei denen diese Versiegelung entstehe. Das Preisgericht habe sich mehrheitlich dafür ausgesprochen. Er möchte von der Verwaltung wissen, wie die weitere Zeitschiene aussehe.
Frau Belchhaus führt aus, dass als nächstes die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung anstehe und der Entwurf mit dem Vorhabenträger abgestimmt werden solle.
Herr Lötsch fragt, ob denn bekannt sei, wann die weiteren Schritte im Verfahren zeitlich angesetzt seien. Es müsse einen Terminplan geben, und es sei gut zu wissen, wie dieser Plan ungefähr aussehe. Er bittet darum, den Terminplan dem Protokoll beizulegen.
Frau Belchhaus führt aus, dass eine Terminplanung erstellt werde, sobald der städtebauliche Entwurf final mit der Vorhabenträgerin abgestimmt sei. Die Terminplanung erfolge in Abstimmung mit der Vorhabenträgerin. Frau Belchhaus sagt zu, eine vorbehaltliche Terminplanung dem Protokoll beizufügen.
Frau Grädner fragt, ob der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz mittlerweile ein anderslautendes Statement abgegeben habe. Wenn dem nicht so sei, sei die Frage, warum bei diesem Gebiet weiter geplant werde. Sie fragt, ob die Beschlüsse alle auf Bürgerschaftsbeschlüssen basieren würden.
Herr Lötsch erwidert, dass der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz sicher noch einmal eine neue Stellungnahme abgeben würde, da sich das Vorhaben noch im Verfahren befinde. Vor der Sommerpause habe es dazu auch bereits eine juristische Stellungnahme gegeben und die gutachterliche Stellungnahme, auf die er bereits hingewiesen habe.
Der Vorsitzend beantragt TOP 5.4 und TOP 5.5 vorzuziehen.
Der Bauzuschuss stimmt dem einstimmig zu.