Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Verpflichtungen / Feststellung der Tagesordnung  

28. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende, Hr. Stolzenberg, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

 

Der Vorsitzende verpflichtet die (stellvertretenden) bürgerlichen Ausschussmitglieder Hr.

Feldhoff, Hr. Lobe und Fr. Steffen mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.

 

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:

 

 

-          NEU TOP 3.5.1 Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Förderungen aus dem Kulturbudget für die Jahre 2020, 2021 und tlw. 2022

 

-          NEU TOP 3.6.1 Beantwortung der Anfrage des AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kulturförderung in Lübeck

 

-          NEU TOP 3.7 Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): zum Sachstand des Klageverfahrens zur Rückgabe der Funde aus Groß Pampau an das Grabungsteam

 

-          NEU TOP 3.8 Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): zum Sachstand Völkerkundesammlung

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Ausschuss in seiner letzten Sitzung am 13.06.22 folgenden Beschluss im nichtöffentlichen Teil gefasst hat:

  1. Die Erbschaft an die Hansestadt Lübeck für die Stadtbibliothek Lübeck wird angenommen.

 

AM Feldhoff stellt die Erforderlichkeit einer nichtöffentlichen Beratung infrage und bittet dazu um Beratung. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden muss. Deshalb macht er den Vorschlag, die Fragestellung einer nichtöffentlichen Beratung erst zum Zeitpunkt zu beraten, wenn der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Dagegen erhebt AM Petereit Widerspruch. Zur Beratung des Sachverhalts stellt der Vorsitzende die Nichtöffentlichkeit her und schließt um 16:11 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung. Die Öffentlichkeit und alle nicht zur Teilnahme Berechtigten verlassen den Sitzungsraum. Nach erfolgter nichtöffentlichen Beratung wird um 16:21 Uhr die Öffentlichkeit vom Vorsitzenden wiederhergestellt. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Ausschuss mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit der nichtöffentlichen Behandlung des TOP 13.1 zugestimmt hat. Daher wird dieser TOP nicht öffentlich beraten.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass gem. § 39 Abs. 3 der GeschO der Bürgerschaft über die Teil-

nahme von Verwaltungsmitarbeitenden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor Eintritt abzu-

stimmen ist.

Fr. Senatorin Frank bittet um die Teilnahme von:

- Hr. Wagner, Fachbereichscontrolling

- Hr. Dr. Schneider, Bereichsleitung Archäologie und Denkmalpflege

- Hr. Graap, Gebäudemanagement HL

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stimmt einstimmig

der Teilnahme von Hr. Wagner, Hr. Dr. Schneider und Hr. Graap

am nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs den TOP 3.2 gemeinsam mit dem TOP 6.1 zu beraten. Der Ausschuss widerspricht der gemeinsamen Beratung nicht.

 

Ferner schlägt der Vorsitzende vor, den TOP 5.2 vorzuziehen, da hierzu externe Personen anwesend sind, und im Anschluss an den TOP 2.2 zu beraten. Der Ausschuss widerspricht dem Vorschlag nicht.

 

Die Tagesordnung wird damit unter Bejahung der vorgetragenen Änderungen festgestellt.