Auszug - Bericht zum Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Austauschantrag von AM Puhle (SPD), Hildebrand (CDU), Stojan (Grüne) zu: "Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck"  

66. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 14.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2/10827-01-01-01 Bericht zum Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Austauschantrag von AM Puhle (SPD), Hildebrand (CDU), Stojan (Grüne) zu: "Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
2022/10827-01-01
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Beesel, Sven
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

AM Dr. Flasbarth bittet um Erläuterung der im U3-Bereich aufgeführten Kosten in Höhe von über 300 Euro je Betreuungsstunde.

Zudem merkt AM Dr. Flasbarth an, dass in den Kosten, welche zusätzlich durch die Kita-Reform entstanden seien, die Verringerung der Schließzeiten aufgeführt seien. Jedoch wurde dies für Lübeck bereits durch Beschluss 2017 beschlossen. Warum erfolgt eine erneute Aufführung?

Frau Senatorin Frank sagt die Nachlieferung einer Erläuterung zu den Betreuungskosten zu.

Betreffend die Kosten aufgrund der Verringerung der Schließzeiten teilt Frau Senatorin Frank mit, dass bisher keine flächendeckende Umsetzung des Beschlusses aus 2017 erfolgt sei. Frau Senatorin Frank sagt zu, die Hintergründe hierfür in Erfahrung zu bringen.

 

Es sprechen AM Simon und Frau Senatorin Frank.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Nachtrag zu Protokoll:

Eine rechtliche Verpflichtung zur Reduzierung der Schließtage ergab sich erst aus den Änderungen des KitaG im Jahr 2020. Die im Jahr 2017 geltenden Budgetverträge enthielten keine Handhabe, die Reduzierung der Schließtage ohne Zustimmung der Träger einzufordern. Es wurde folglich nur auf freiwilliger Basis mit entsprechendem finanziellen Ausgleich reduziert.“