Auszug - Bebauungsplan 26.13.00 - Schlutup / Lauer Weg - Aufstellungsbeschluss   

69. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 20.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11143 Bebauungsplan 26.13.00 - Schlutup / Lauer Weg - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ramcke fragt, ob die Verwaltung diesen B-Plan aufstellen wolle, um die Bebauung in zweiter Reihe zu regeln.

Herr Schröder bejaht dies. Es gebe für eine Bebauung in zweiter Reihe kein Vorbild gemäß §34 BauGB, daher werde ein B-Plan benötigt, der dieses Recht miteinbeziehe.

 

Herr Dr. Brock fragt, ob die nördlichen Flächen nicht auch für eine vergleichbare Regelung in Frage kommen würden. Seiner Ansicht nach sei der Umgriff des Gebiets zu reduziert.

Herr Schröder erläutert, dass der Umgriff das Ergebnis der Recherche im Vorfeld sei. Je weiter nach Norden gegangen werde, desto kleiner würden die Grundstücke werden oder die Grundstücke würden über ungünstige Schnitte verfügen. Weiterhin käme es auch auf die Mitwirkungsbereitschaft der Anwohner an.

Herr Dr. Brock sagt, dass sichergestellt werden solle, dass Eigentümer, die ihre Grundstücke dafür zur Verfügung stellen wollen würden auch die Gelegenheit dazu bekämen.

Herr Schröder antwortet, dass es sich nur um den Aufstellungsbeschluss handle. Wenn im Verfahren ein entsprechendes Feedback komme, werde die Verwaltung dies miteinbeziehen.

 

 


Beschluss:


 

1. r den im Stadtteil Schlutup am Lauer Weg befindlichen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 26.13.00 Schlutup / Lauer Weg - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung des bestehenden Einfamilienhausgebietes geschaffen werden. Es ist eine moderate Verdichtung in Form von Doppelhäuser und freistehenden Einzelhäusern geplant.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges, einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet und durch eine Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.