Auszug - AM Marco Sander (Fraktion21): Anfrage zur pflegerischen Versorgung der Lübecker Bevölkerung / Senior:inneneinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck (TEIL 1)  

26. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 3.5
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 07.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11161 AM Marco Sander (Fraktion21): Anfrage zur pflegerischen Versorgung der Lübecker Bevölkerung / Senior:inneneinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck (TEIL 1)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion 21 Bearbeiter/-in: Grädner, Anka
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wadehn erklärt, dass eine schriftliche Beantwortung bereit im Verfahren und für die nächste Sitzung vorgesehen ist.


Beschluss:


- um schriftliche Beantwortung  wird gebeten -

 

Vorbemerkung:

1. "80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt. Aber die Zahl der Heimplätze und ambulanten Versorger nimmt zu - und damit der Bedarf an Personal. Ermöglichen muss die Gesellschaft beide Modelle.

 

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Zum einen leben die Menschen länger, zum anderen verschiebt sich aufgrund des Geburtenckgangs seit den 1970er-Jahren auch die Altersverteilung der Bevölkerung zugunsten der Älteren. Das führt dazu, dass nicht nur der Pflegebedarf wächst, sondern auch die Nachfrage nach qualifizierten Kräften ["Personal" anstatt "Kräfte"; Anm. des Verfassers], die die zumeist Hochbetagten versorgen. (…) Vier von fünf der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen leben in den eigenen vier Wänden und werden meist von ihren Angehörigen versorgt. (…) Daher wird der Bedarf nach ambulanter und stationärer Pflege durch Profis und Hilfskräfte [Hilfspersonen] weiter wachsen. Derzeit arbeiten rund 600.000 Beschäftigte, mehrheitlich Frauen, unmittelbar in der Heimpflege, davon ist fast die Hälfte 50 Jahre und älter. In Prognosen wird von einer Personallücke von 307.000 Arbeitskräften bis zum Jahr 2035 ausgegangen." ¹

 

2.

a. Auch die Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck zeigt, dass die Zahl der Langzeit-Pflegebedürftigen prognostisch zunehmen wird ². Und dies alles vor dem Hintergrund eines bereits bestehenden Pflegepersonalmangels (der sogenannte "Pflegenotstand"), welcher auch die Hansestadt Lübeck betrifft ³.

 

b. Bereits 2020 erarbeitete der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck folgende Eckpunkte zur Entwicklung der städtischen SeniorInneneinrichtungen (folgend SIE genannt). Diese umfassten u.a. folgende Forderungen/Empfehlungen:

 

  • "Aufgaben und Angebote gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die zukünftigen pflegerischen Angebote haben sich an der demografischen Entwicklung zu orientieren.

 

  • Die SIE sind den heutigen Ansprüchen entsprechend in Ausstattung, baulichen Anforderungen und neuen Angebotsstrukturen weiter zu entwickeln.

 

  • Bestehende und neue pflegerische Angebote wie ambulante Leistungen, neue Wohnformen sind zu entwickeln.

 

  • "Die Pflege in der Bundesrepublik Deutschland ist, wie auch im 2. Pflegestärkungsgesetz verankert, nach dem Grundsatz ambulant vor stationär zu gestalten. Dem Pflegebedürftigen ist damit weiterhin ein Leben in häuslicher Umgebung zu garantieren. Der ambulante Ansatz ist durch alternative Wohnformen wie Altenwohngemeinschaften, Mehrgenerationen-Wohnanlagen, Altenwohnungen usw. zu ergänzen.

 

  • Soweit Pflege in diesem Wohnumfeld nicht mehr möglich ist, ist auch in Zukunft stationäre Pflege zu gewährleisten. Die Hansestadt Lübeck ist im Rahmen der Daseinsvorsorge gehalten, im Rahmen der zu erwartenden demografischen Entwicklung für ein bedarfsgerechtes Angebot von stationärer Pflege zu sorgen." 4

 

 

3. Aus diesen Entwicklungen und Prognosen ergeben sich folgende abgeleitete Fragen zu folgenden Themenkomplexen:

 

I. Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber:in (Pflegepersonalmangel)

 

II. Attraktivitätssteigerung als Pflegeanbieter:in (Pflegebedarf der Bevölkerung der Hansestadt Lübeck)

 

III. Attraktivitätssteigerung als Pflegeanbieter:in (infrastrukturelle Ausstattung / Digitalisierung)

 

IV. Attraktivitätssteigerung Pflegestandort ("Pflegestadt" Lübeck)

Diese einzelnen Fragenkomplexe werden zeitlich gestaffelt (im Abstand von 4-6 Wochen) in die Bearbeitung gegeben (als insgesamt 3 Anfragen in den Ausschuss gestellt).

 

---Ende der Vorbemerkung---

 

 

I. Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber:in (Pflegepersonalmangel)

 

Laut AOK Bundesverband zeigt sich der Personalmangel in der Pflege insbesondere auch an unbesetzten Stellen. So waren bundesweit Ende 2018 rund 24.000 Stellen unbesetzt. Die Neubesetzung einer Stelle dauerte im Durchschnitt rund 183 Tage und auf 100 freie Stellen kamen zuletzt nur 25 arbeitslose Pflegefachpersonen 5. Insbesondere hinsichtlich dieser bereits vor fünf Jahren ernüchternden Zahlen, die prognostisch kaum positiver verlaufen sind/werden, ist es zwingend erforderlich, wirksame Konzepte zum Abbau des Personalmangels zu entwickeln und vor allem diese auch umzusetzen.

 

Es wird daher gefragt:

 

  • Wie ist der Stand in den SIE hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht? Kam es diesbezüglich zu Personalengpässen? Gab es entsprechende Konzepte, mögliche Engpässe abzufangen?

 

  • Wie viele freie pflegerische Fachpersonen- und Hilfspersonen-Stellen gibt es in den SIE? Wie lange dauert es, freie Stellen nach zu besetzen? Gehen freie Stellen mit einem reduzierten Platzangebot einher?

 

  • Welche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber:in werden durchgeführt?

 

  • Stand Pflegeberufereformgesetz - Wie sind die Erfahrungen mit der "neuen" generalistischen Ausbildung? Gibt es noch genügend Ausbildungsinteressierte?

 

  • Wie ist der Stand hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem dualen Bachelorstudiengang Pflege der Universität zu Lübeck?

 

  • hren reduzierte Personalkosten im Bereich des Service/Küche (dezentrale Angliederungen) in den SIE zu einem Mehraufwand für pflegerische und/oder in der sozialen Betreuung Beschäftigte?

 

  • Gibt es ein betriebliches Gesundheitsmanagement/gesundheitsförderliche Angebote für die Beschäftigten der SIE?

 

  • Gibt es ein Gewaltpräventionskonzept als gesundheitsförderliche Maßnahme für Beschäftigte, Bewohnende und deren Angehörige in den Einrichtungen der SIE?

 

  • Wie ist der Einsatz/das Angebot hinsichtlich Bundesfreiwilligendienst/FSJ zur Entlastung der Beschäftigten und zur Förderung der sozialen Teilhabe der Bewohnenden?

 

  • Gibt es einen Betriebsrat in den SIE?

 

 

 

Quellen:

¹ Heinrich Böll Stiftung (2022). Sozialatlas. Daten und Fakten über das, was unsere Gesellschaft zusammenhält, S. 40 - 41. URL: https://www.boell.de/sites/default/files/2022-03/Sozialatlas_2022.pdf

² Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck, S. 80

³ Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck, S. 63 ff

4 Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck, S. 107 - 108

5 AOK Bundesverband 2019, S. 24 ff

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum