Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung  

32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 19.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:19 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die 32. Sitzung der Bürgerschaft in der Wahlperiode 2018 -2023.

 

Der Vorsitzende führt wie folgt aus:

Bevor wir mit der Sitzung offiziell beginnen, bitte ich auch heute alle Anwesenden, sich zu einer Schweigeminute für die Opfer des Krieges in der Ukraine zu erheben.

Es ist wichtig, sich nicht an den Gedanken zu gewöhnen, dass in Europa Krieg herrscht und daher ist es notwendig, sich das unermessliche Leid der Menschen, die sich noch im Kriegsgebiet aufhalten und auch das der geflohenen Ukrainerinnen und Ukrainer, die ihr Zuhause und ihre Heimat verloren haben, weiterhin bewusst zu machen. Seit dem 24.02.2022 dauert nun schon dieser völkerrechtswidrige Angriff, den der russische Präsident zu verantworten hat, an und zu unserem großen Kummer ist derzeit ein Ende nicht abzusehen. In der Hoffnung, dass die von diesem Krieg betroffenen Menschen Trost in der ungebrochenen Unterstützung durch Europa und die USA finden, setzen wir mit unserem Gedenken ein Zeichen für Frieden, Demokratie und Menschlichkeit.

 

Schweigeminute

 

Der Vorsitzende dankt den Anwesenden, dass diese sich für die Menschen in der Ukraine erhoben haben.

 

 

Der Vorsitzende erläutert:

 

Wir tagen heute nach längerer Zeit wieder im Bürgerschaftssaal. Die meisten Beschränkungen durch die Coronaschutzverordnung wurden durch die Landesregierung aufgehoben.

 

Gem. der aktuell gültigen Dienstanweisung Coronavirus des Bürgermeisters, Ziff. 9a u. 9b besteht in Übereinstimmung mit § 3 Corona-BekämpfVO des Landes die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen innerhalb der Dienstgebäude der Hansestadt Lübeck.

Die Mund-Nasen-Bedeckung ist auf allen Laufwegen innerhalb des Gebäudes zu tragen und nur am Platz kann diese abgenommen werden.

Durch die an den Sitzungstischen befestigten Trennwände ist hier ein ausreichender Schutz für alle Sitzungsteilnehmenden gewährleistet.

Um auch das für die Zuschauenden mögliche Infektionsrisiko zu minimieren, bitte ich darum, auf den Tribünenplätzen die Masken auch während der Sitzung aufzubehalten.

 

Ich danke Ihnen für die Beachtung der vorgegebenen Regeln zum Infektionsschutz.

 

 

 

 

 

 

Glückwünsche:

 

Der Vorsitzende führt aus, dass Frau Dagmar Hildebrand durch die am 08.05.2022 stattgefundenen Landtagswahlen als neue Abgeordnete in den Landtag einziehen und die Hansestadt Lübeck dort vertreten werde. Er gratuliert im Namen der Brürgerschaft.

 

Begrüßungen

 

Der Vorsitzende begrüßt Frau Senatorin Steinrücke, die das erste Mal in offizieller Funktion als Fachbereichsleitung des Fachbereiches 2 anwesend ist, sowie für den Behindertenbeirat Herrn Rettberg und für den Beirat für Senior: innen Herrn Gebert.

 

Abwesenheiten:

 

Herr Hönel hat sich aus beruflichen Gründen entschuldigt. Herr Neskovic und Dr. Lengen haben sich aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt. Frau Grädner lässt sich aufgrund eines Autounfalls entschuldigen. Herr Schaafberg ist ebenfalls nicht anwesend. BM Steffen wird verspätet an der Sitzung teilnehmen.

 

Formalien vor Eintritt in die Tagesordnung

 

Der Vorsitzende führt wie folgt aus:

 

Ich kann die Beschlussfähigkeit der Bürgerschaft feststellen (mindestens 25 BM).

 

Ich stelle fest, dass die Sitzung fristgerecht einberufen wurde und die Tagesordnung gemeinsam mit der schriftlichen Ladung allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugegangen ist.

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

Über diese Sitzung wird wie immer eine Sprachaufzeichnung erfolgen,

die zur Erstellung des Protokolls dient und auch den Fraktionen und dem

rgermeister gem. § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Verfügung

gestellt wird.

Niemand spricht sich gegen n die Weitergabe der Sprachaufzeichnung an die Fraktionen und den Bürgermeister aus.

 

Der Offene Kanal Lübeck wird auch die heutige Sitzung wieder live im

Radio übertragen. Weiterhin sind Vertreter: innen der Lübecker

Nachrichten sowie von HL-Live anwesend.

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

Ferner mache ich darauf aufmerksam, dass Personen, die

möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, mir dies

mitzuteilen. Ob jemand befangen ist, entscheidet im Streitfall die

rgerschaft.

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

Ich bitte das Publikum um Beachtung, dass gem. § 12 der Geschäftsordnung der Lübecker rgerschaft Ton- und Bildaufnahmen über die Sitzung nicht gestattet sind.

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

Tagesordnung:

 

Der Vorsitzende erläutert wie folgt:

 

Wie Ihnen bekannt ist, wurden von der Fraktion Vielfalt am 26.02.2022 sowie von der Fraktion21 am 30.03.2022 gem. § 46 Abs. 10 GO das Verlangen nach Neubesetzung für den Hauptausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege, den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, den Wirtschaftsausschuss sowie Schulleiterwahlausschuss gestellt und zugleich Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO i.V.m.

§ 40 Abs. 4 GO beantragt.

 

Damit haben die Mitglieder, auch der Ausschussvorsitz und die Stellvertretung, mit Beginn der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am 31.03.2022 ihre Wahlstellen verloren.

 

Die CDU-Fraktion hat vor der Sitzung der Bürgerschaft am 31.3.2022 gem. § 46 Abs. 10 GO die Neubesetzung ALLER Ausschüsse im Verhältniswahlverfahren gem. § 46 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 4 GO verlangt.

 

In der Sitzung der Bürgerschaft am 31.3.2022 konnten aus Zeitgründen nicht alle Ausschüsse neu gewählt werden.

r die heutige Sitzung stehen noch die Wahlen des Jugendhilfeausschusses, des Schulleiterwahlausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses und des Wahlprüfungsausschusses an.

 

Das Verlangen auf geheime Wahl mit Stimmzetteln, das in der letzten Sitzung für die Wahlen in die Ausschüsse gestellt wurde, wurde durch Herrn Möller zwischenzeitlich zuckgezogen.

 

Die Wahlen sind damit wie folgt durchzuführen:

r jeden der oben genannten Ausschüsse wird ein Wahlgang durchgeführt, jedes Mitglied der Bürgerschaft hat pro Wahlgang nur eine Stimme

 

Ich lasse dann unter dem jeweiligen TOP nacheinander über die Wahlvorschläge (Listen) der Fraktionen für die Wahl in den betreffenden Ausschuss abstimmen.

 

Wenn der Wahlgang abgeschlossen ist und alle Stimmen abgegeben wurden, wird nach Auszählung der Stimmen einechstzahlenberechnung durchgeführt.

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass während der Auszählung der Stimmen durch das Büro der Bürgerschaft bereits in der Tagesordnung fortgeschritten werden könnte, auch um Zeit einzusparen und die Sitzung nicht immer unterbrechen zu müssen. Sobald die Stimmen ausgezählt seien, würden die Ergebnisse bekannt gegeben.

 

Die Bürgerschaft ist einverstanden.

Der Vorsitzende führt weiterhin aus:

 

Die Wahlstellen werden dann in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Wahlvorschläge/Listen verteilt dabei ist zu beachten, dass der Ausschuss nur dann rechtmäßig besetzt ist, wenn die Zahl der bürgerlichen Mitglieder (max. 7) kleiner ist als die Zahl der Bürgerschaftsmitglieder (mind. 8)! Dies gilt für die Ausschüsse, die mit 15 Ausschussmitgliedern zu besetzen sind.

 

Ausnahmen hierbei bilden der Jugendhilfeausschuss und der Schulleiterwahlausschuss. Der Jugendhilfeausschuss ist mit 9 Wahlstellen durch Bürgerschaftsmitglieder oder zur Bürgerschaft wählbaren rger: innen zu besetzen (paritätisch 5 Männer/ 4 Frauen).

 

Der Schulleiterwahlausschuss ist mit 10 Wahlstellen durch Bürgerschaftsmitglieder oder zur Bürgerschaft wählbaren Bürger: innen zu besetzen.

 

Sofern Fraktionen gleiche Höchstzahlen erzielen und es stehen weniger Wahlstellen als anspruchsberechtigte Fraktionen zur Verfügung, muss zwischen diesen Fraktionen um die freie/freien Wahlstelle/n gelost werden.

 

Das Losverfahren wird wie folgt durchgeführt:

Das BdB fertigt äerlich gleich Lose an, die auf der Innenseite den Namen der vorgeschlagenen Person der jeweiligen Fraktion enthalten. Die Lose werden in einen A4_Briefumschlag gelegt und in meiner Funktion als Vorsitzender der Bürgerschaft ziehe ich daraus so viele Lose wie Sitze zu vergeben sind.

 

Nach Abschluss des Wahlgangs (ob mit oder ohne Losentscheid) gebe ich das Ergebnis und damit die Besetzung des Ausschusses bekannt.

 

Ausführliche Erläuterungen an die Fraktionen zur Besetzung der Ausschüsse erfolgten bereits in schriftlicher Form durch das Büro der Bürgerschaft.

 

Auf Nachfrage des Stadtpräsidenten

 erfolgen keine Fragen hierzu

durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

Ich gehe davon aus, dass die Wahl der Stellvertretenden Ausschussmitglieder im Anschluss an die jeweilige Wahl der Mitglieder, wie bereits in der letzten Sitzung, im Wege des Meiststimmenverfahrens analog zum Ergebnis der Wahl der ordentlichen Mitglieder durchgeführt wird. Diese Abstimmung kann en bloc erfolgen, wenn alle einverstanden sind.

 

Die rgerschaft erklärt sich einstimmig einverstanden.

 

 

Der Vorsitzende führt wie folgt aus:

 

Gegen die in der Sitzung am 31.03.2022 durchgeführten Wahlen für den Ausschuss für Soziales und den Wirtschaftsausschuss/KBT wurde durch den Bürgermeister gem. § 43 Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Widerspruch eingelegt.

Das Widerspruchsschreiben ist den Fraktionen per Mail zur Kenntnis zugegangen.

 

Erläuterungen hierzu werde ich nach Aufrufen der Tagesordnungspunkte zu TOP 8.1 geben.

 

Die rgerschaft nimmt Kenntnis.

 

Zu den Berichten unter TOP 7.2, 7.3 und 7.4 wurde bereits im Ältestenrat das Anliegen

geäert, hierzu zu sprechen.

 

 

BM Haltern beantragt die Vertagung der Tagesordnungspunkte 7.2, 7.3, 7.5 und 15.1.

 

Die Bürgerschaft stimmt der Vertagung der

Tagesordnungspunkte 7.2, 7.3, 7.5 und 15.1 einstimmig zu.

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr darüber abstimmen, ob der Wunsch auf

Aussprache zu TOP 7.4 besteht. Hierfür ist die Zustimmung von 1/3 der anwesenden

rgerschaftsmitglieder nötig (14 Bürgerschaftsmitglieder)

 

Die Aussprache zu Top 7.4 wird nicht von 1/3 der anwesenden Bürgerschaftsmitglieder unterstützt und ist somit abgelehnt.

 

 

 

Nach der Sitzung des Ältestenrates wurden noch folgende Dringlichkeitsanträge

gestellt. Über die Dringlichkeit möchte ich an dieser Stelle abstimmen lassen,

damit die Ergebnisse ggf. mit in die Empfehlungen en bloc des Ältestenrates

einfließen können.

 

§ 7 Abs. 4 GeschO besagt hierzu:

 

 

 

8.25.

Dringlichkeitsantrag DIE LINKE: Wahl in den Bauausschuss

VO/2022/11126

 

 

 

 

 

Die Bürgerschaft stimmt bei 2 Gegenstimmen mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder für die Beratung im Wege der Dringlichkeit.

 

 

8.26.

Dringlichkeitsantrag DIE LINKE: Wahl in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege

VO/2022/11127

 

 

 

 

Die Bürgerschaft stimmt bei 2 Gegenstimmen mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder für die Beratung im Wege der Dringlichkeit.

 

 

 

 

8.27.

Dringlichkeitsantrag DIE LINKE: Wahl in den Schul- und Sportausschuss

VO/2022/11128

 

 

 

 

Die Bürgerschaft stimmt bei 2 Gegenstimmen mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder für die Beratung im Wege der Dringlichkeit.

 

 

8.28.

Fraktion Vielfalt: DRINGLICHKEITSANTRAG Wahl in

den Schul- und Sportausschuss 

VO/2022/11121

 

 

Die Bürgerschaft stimmt einstimmig für die Beratung im Wege der Dringlichkeit.

 

 

8.29.

Fraktion Vielfalt: DRINGLICHKEITSANTRAG Wahl eines

stellvertretenden ordentlichen Mitglieds in den

Bauausschuss

 

VO/2022/11122

 

 

Die Bürgerschaft stimmt einstimmig für die Beratung im Wege der Dringlichkeit

 

 

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr darüber abstimmen, ob diese Anträge gemeinsam mit den

Tagesordnungspunkten 8.21 bis 8.24 en bloc beschlossen werden können, wie vom

Ältestenrat empfohlen.

 

    Die Bürgerschaft stimmt einstimmig für die Abstimmung der Tagesordnungspunkte 8.25 bis 8.29

gemeinsam mit den

Tagesordnungspunkten 8.21 bis 8.24.

 

 

 

Auf Nachfrage aus dem Gremiumsst der Vorsitzende auch noch einmal über die bereits im

Ältestenrat einstimmig empfohlene Dringlichkeit von TOP 5.1 abstimmen.

 

5.1

Dringlichkeitsantrag des Hauptausschusses: Genehmigung

des Haushalts 2022 der Hansestadt Lübeck; Umsetzung

des Genehmigungserlasses 

 

VO/2021/10329-23-02

 

 

 

Die Bürgerschaft stimmt einstimmig für die Beratung im Wege der Dringlichkeit

 

Der Vorsitzende schlägt vor, über die Empfehlungen des Ältestenrates wieder en

bloc abzustimmen; er erläutert, dass die Empfehlungen aus dem Ältestenrat für alle sichtbar

bereits in die Tagesordnung in ALLRIS eingearbeitet wurden.

 

Die Bürgerschaft stimmt einstimmig dafür,

über die Empfehlungen des Ältestenrates en bloc abzustimmen.

 

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr über die Empfehlungen des Ältestenrates en bloc abstimmen.

 

Die Bürgerschaft stimmt den Empfehlungen des Ältestenrates

en bloc einstimmig zu.

 

 

 

 

 

Empfehlungen des Ältestenrats:

 

 

1.  Erweiterung der Tagesordnung

 

1.1    Dringlichkeitsanträge der Fraktionen

 

5.1.

Dringlichkeitsantrag des Hauptausschusses: Genehmigung des Haushalts 2022 der Hansestadt Lübeck; Umsetzung des Genehmigungserlasses

2021/10329-23-02

 

 

Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung im Wege der

Dringlichkeit um TOP 5.1.

 

 

10.6.

Dringlichkeitsantrag FREIE WÄHLER & GAL: Konzept für die Aufnahme von Kindern in Lübecker Kitas

VO/2022/11118

 

 

Die Fraktion Die Linke hat sich dem Antrag angeschlossen.

 

Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Dringlichkeit sowie die Überweisung in den

Jugendhilfeausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der rgerschaft.

 

 

2.   Veränderung der Tagesordnung

 (z.B. Vorziehen/Vertagen/Zurückziehen von TO-Punkten

 

9.1

Freiwillige Restitution von Objekten aus der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck

VO/2021/10537

 

 

Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Vertagung der Vorlage.

 

9.3.

Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck

VO/2022/10755

 

 

Die Vorlage wurde im Jugendhilfeausschuss noch nicht behandelt.

 

Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Vertagung der Vorlage.

 

 

9.4.

Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck

VO/2022/10758

 

 

Die Vorlage wurde im Jugendhilfeausschuss noch nicht behandelt.

 

Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Vertagung der Vorlage.

 

 

10.2.

FDP: Symposium bezüglich der freiwilligen Rückgabe von Exponaten der Völkerkundesammlung

VO/2022/10779

 

 

Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Vertagung, gemeinsam mit der Vorlage

zu TOP 9.1.

 

 

10.4.

DIE LINKE: Kostenloser Zugang für Lübecker Museen für Kinder und Jugendliche

VO/2022/11102

 

 

Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Überweisung in den Ausschuss für Kultur

und Denkmalpflege und in den Jugendhilfeausschuss mit der Maßgabe der

erneuten Beratung in der Bürgerschaft.

 

.5.

Die Unabhängigen: Änderungen der Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Durchführung der Einwohnerfragestunde

VO/2022/11108

 

 

Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Überweisung in den Hauptausschuss mit

der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.

 

 

3.    Gemeinsame Beratungen

 

Die Anfragen und Antworten zu TOP 6 können en bloc zur Kenntnis genommen

werden, wenn keine Wortbeiträge gewünscht sind.

 

Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Kenntnisnahme en bloc.

 

 

Die Wahlen TOP 8.21 bis 8.25nnen en bloc beschlossen werden.

 

Der Ältestenrat stimmt der Beschlussfassung en bloc einstimmig zu.

 

Empfehlungen Ältestenrat Ende!

 

 

4.   Zuordnung der TO-Punkte zum nichtöffentlichen Teil

der Sitzung

 

Aufgrund § 35 GO ist ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich.

 

Es wird die Beratung der TO-Punkte 11, sowie 15.2 bis 15.15 im nichtöffentlichen Teil vorgeschlagen.

 

BM Stolzenberg beantragt, die Abstimmung über die Zuordnung zum nichtöffentlichen Teil für jeden TOP einzeln vorzunehmen.

 

Die Bürgerschaft stimmt einstimmig der Zuordnung des TOP 11 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen) der Zuordnung des TOP 15.2 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung) der Zuordnung des TOP 15.3 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen) der Zuordnung des TOP 15.4 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen) der Zuordnung des TOP 15.5 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung) der Zuordnung des TOP 15.6 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen) der Zuordnung des TOP 15.7 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 4 Gegenstimmen) der Zuordnung des TOP 15.8 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen) der Zuordnung des TOP 15.9 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen) der Zuordnung des TOP 15.10 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen) der Zuordnung des TOP 15.11 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen) der Zuordnung des TOP 15.12 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 2 Gegenstimmen) der Zuordnung des TOP 15.13 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu

 

Die Bürgerschaft stimmt einstimmig der Zuordnung des TOP 15.14 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu

 

Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (bei 1 Gegenstimme) der Zuordnung des TOP 15.15 zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu

 

5.     Ablauf der Sitzung

 

-  Abendpause von 18.30 19.15 Uhr

-  Der nichtöffentliche Teil erfolgt spätestens ab 22:15 Uhr

-  Ende der Sitzung spätestens um 22:30 Uhr

 

Die Bürgerschaft ist einverstanden.

 

Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung fest.