Auszug - Bebauungspläne 32.40.00 - Torstraße / Auf dem Baggersand 32.41.00 - Moorredder / Fehlingstraße 32.42.00 - Steenkamp / Strandweg 33.10.00 - Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof   

63. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10616 Bebauungspläne
32.40.00 - Torstraße / Auf dem Baggersand
32.41.00 - Moorredder / Fehlingstraße
32.42.00 - Steenkamp / Strandweg
33.10.00 - Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lötsch beantragt diesen TOP, TOP 3.1.1 und TOP 3.1.2 gemeinsam zu behandeln.

Der Bauausschuss widerspricht dem nicht.

 

Die Diskussion ist unter diesem TOP dargestellt, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Herr Ramcke sagt, dass in dem Änderungsantrag der CDU und SPD nicht weiter darauf eingegangen werde, wie der Status der Ferienwohnungen auszusehen habe. Er fragt ob die Formulierung des Antrags nicht zu unspezifisch für die Verwaltung sei.

Herr Lötsch erläutert, dass der Antrag aus seiner Sicht spezifisch genug sei, nämlich, dass es explizit keine weitere Umwidmung zu neuen Ferienwohnungen geben solle. Nach den bisherigen Diskussionen halte er es nicht für zielführend, festzulegen, ob es sich um reine oder allgemeine Wohngebiete handle, da es die Wahrscheinlichkeit einer Klage erhöhe, wenn die Darstellung falsch sei. Er halte dies für eine Vereinfachung des Verfahrens. Wenn es sich um einen anderen Gebietstyp handle, wolle er eine genaue Analyse, um die Angreifbarkeit des B-Plans auszuschließen.

 

Herr Ramcke sagt, dass ermittelt werden solle, wie viele Ferienwohnungen es gebe, aber dabei müsse vorher geprüft werden, was genehmigungsfähig sei, daher sei es zu unspezifisch formuliert.

Herr Lötsch antwortet, dass es nur um die genehmigungsfähigen Ferienwohnungen gehe.

 

Herr Dr. Brock sagt, dass in der Vergangenheit um eine Klarstellung hinsichtlich des Bestandsschutzes gebeten worden sei und fragt, ob die Mitglieder so etwas nicht bekommen könnten.

Frau Hagen antwortet, dass eine Präsentation, die diese Fragestellungen beantwortet, nach der letzten Bauausschusssitzung Ende Dezember an die Mitglieder des Bauausschusses versendet worden sei.

 

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass alle Ferienwohnungen, die vor dem Stichtag 31.12.2021 bestanden hätten, einen Bestandsschutz bekommen würden. Er wolle wissen, ob dies sowohl genehmigungsfähige als auch nicht genehmigungsfähige Ferienwohnungen betreffe.

Herr Lötsch antwortet, dass dies nur die genehmigungsfähigen Ferienwohnungen betreffe.

Herr Dr. Flasbarth fragt, ob dies nicht klargestellt werden sollte.

Herr Lötsch entgegnet, dass es im Protokoll stehe und geplant sei, in der Bürgerschaft einen ähnlichen Antrag zu stellen. Es solle nur festgelegt werden, damit die Diskussion, ob es einen Bestandsschutz gebe oder nicht, nicht immer erneut angefangen werde. Er sagt zu Herrn Matthies, dass er seinem Änderungsantrag unter TOP 3.1.1 zustimmen wolle, sofern in Punkt 1 der zweite Satz und der Punkt 2 gestrichen werden würden. Punkt 2 werde als bereits gegeben angesehen.

Herr Matthies antwortet, dass es für ihn in Ordnung sei, den Punkt 2 zu streichen, wenn der als gegeben angesehen werde. Die Änderung des Punkt 1 halte er aber für problematisch. In dem Änderungsantrag unter TOP 3.1.2 stehe, dass die Anzahl der Ferienwohnungen genau nach Straßen ermittelt werden müsse, dabei habe die Verwaltung häufiger dargelegt, dass nicht genau bekannt sei, welche Nutzung wo vorliege. Die Verwaltung sei nicht in der Lage, die Gesamtzahl festzustellen, daher halte er es für unwahrscheinlich, dass sie es nach Straßen aufgeteilt ermitteln könne.

Herr Lötsch erläutert, dass es genau im Antrag geregelt sei, wenn der eine Gebietstyp nicht gehe, werde der andere genutzt. Ziel sei aber, dass in allen B-Plänen möglichst allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden würden.

 

Herr Matthies fügt an, dass er dies verstanden habe, aber in dem Antrag stehe explizit drin, dass die Nutzung genau festzustellen sei und dem Bauausschuss vorgestellt werden solle. Er möchte wissen, in welcher Form dies geschehen solle.

Herr Lötsch antwortet, dass dazu eine Vorlage von der Verwaltung erstellt werden müsse, in der drinstehe, welcher Gebietstyp festgelegt werden solle, und in der eine Analyse enthalten sei, aus der sich ergebe, dass die Festsetzung so erfolgen könne.

 

Frau Belchhaus bestätigt, dass bei der Festsetzung eines Gebietes der Bestand den Festsetzungen entsprechen müsse.

 

Frau Haltern führt aus, dass es sich bei den Regelungen zum Bestandsschutz nicht um die Ideen der Antragsteller handle, sondern dies so rechtlich vorgegeben sei.

 

Herr Ramcke bittet darum, dass der Antrag unter TOP 3.1.2 redaktionell ergänzt werde, dass es sich nur um genehmigungsfähige Ferienwohnungen handle.

Die Antragsteller stimmen dem zu.

 

Herr Lötsch fragt Herr Matthies, ob er den Punkt 2 des Antrags unter TOP 3.1.1 zurückziehe.

Herr Matthies bestätigt dies.

 

 


Beschluss:

1. r die im Stadtteil Travemünde gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Wohngebiete werden die Bebauungspläne

 32.40.00 Torstraße / Auf dem Baggersand
32.41.00 Moorredder / Fehlingstraße
32.42.00 Steenkamp / Strandweg
33.10.00 Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof

 als einfache Bebauungspläne nach § 13 BauGB aufgestellt.

 Zur Sicherung der Wohnfunktion der überplanten Wohngebiete sollen mit der Aufstellung der Bebauungspläne vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weitgehenden Ausschluss neuer Ferienwohnungen im Gebäudebestand wie im Neubau geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Nutzung von Wohnungen und bestehenden Ferienwohnungen als Nebenwohnungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden.

2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges sowie durch das Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß der geänderten Beschlussvorlage.