Auszug - Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - Änderung des Aufstellungsbeschlusses / Erneuter Auslegungsbeschluss   

59. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 01.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 19:13 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10504 Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - Änderung des Aufstellungsbeschlusses / Erneuter Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Ley erklärt, dass die Verwaltung anlässlich dieser Vorlage einen kurzen Vortrag zum Thema „Kalte Nahwärme für das Quartier Lauerhofer Feld“ in Zusammenarbeit mit Herrn Schmitz von der Klimaleitstelle vorbereitet habe.

Herr Schmitz erläutert das Thema anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und beantwortet gemeinsam mit Frau Bernier von den Stadtwerken Lübeck Fragen der Politik.

 

Herr Mauritz fragt, was die Änderungen an dem Beschluss wären und wie hoch die Garage für das Baugebiet sein solle.

Frau Ley antwortet, dass die Quartiersgarage viergeschossig vorgesehen sei, aber so gebaut werden solle, dass sie zurückgebaut werden könne, wenn durch die erwartete Mobilitätswende der motorisierte Individualverkehr zurückgehe. Gegen eine Tiefgaragerden die hydrogeologischen Gegebenheiten sprechen, außerdem sei dies teuer, und könnte auch nicht nachträglich zurückgebaut werden.

 

Weiterhin führt sie zu den Änderungen des Plangebietes aus, dass es bezüglich des geplanten Zentrumsr Hospizarbeit und Palliativmedizin zu Verzögerungen auf Investorenseite gekommen sei, und daher habe die Verwaltung entschieden, das betreffende Grundstück aus dem Plangebiet zu nehmen. Weiterhin sei es erforderlich gewesen, das Regenwasserkonzept r das geplante Wohnquartier zu ergänzen, was wiederum Auswirkungen auf den landschaftsplanerischen Begleitplan und damit auf den Umweltbericht gehabt hätte. Aus Gründen des Artenschutzes wäre es erforderlich gewesen, das Verkehrskonzept bezüglich der Umgestaltung der Schlutuper Straße zu konkretisieren. Es sei ein detaillierter Entwurf erstellt worden, aus dem hervorgehe, welche Straßenbäume der geschützten Allee erhalten werden können.

Herr Mauritz fragt, ob die Änderungen in Zukunft farblich markiert werden könnten, da man nicht alle Änderungen aus 129 Seiten raussuchen könne.

Frau Ley antwortet, dass dies grundsätzlich sinnvoll sei, in diesem Fall aber nicht möglich gewesen sei, da insbesondere in der Begründung viele Änderungen übernommen werden mussten, sodass auf eine Markierung verzichtet wurde.

 

Herr Dr. Brock bittet um eine Visualisierung des Parkhauses, spätestens bis zum Satzungsbeschluss, um die Gestaltung hinsichtlich der städtebaulichen Auswirkungen der Quartiersgarage nachvollziehen zu können.

 

Frau Haltern fragt, warum das Palliativzentrum aus der Planung genommen worden sei, und ob sich dadurch Auswirkungen auf die Quartiersgarage ergeben.

Frau Ley antwortet, dass es auf dem Grundstück Altlasten gebe, und daher ein Sanierungskonzept erstellt und dessen Umsetzung vertraglich gesichert werden müsse. Wenn dies geschehen sei, könne es auch gebaut werden. Auswirkungen auf die Quartiersgarage seien nicht zu erwarten.

Frau Haltern stellt die Frage, ob es sinnvoll sei, Stellplätze für das geplante Zentrum für Hospizarbeit und Palliativmedizin in der Quartiersgarage unterzubringen.

Frau Ley antwortet, dass diskutiert worden sei, in der Quartiersgarage möglicherweise zusätzliche Stellplätze für längerfristig geplante Schulungsräume, in Zusammenhang mit dem Zentrum für Hospizarbeit und Palliativmedizin, zur Verfügung zu stellen. Die regulären Stellplätze seien auf dem Grundstück des Vorhabenträgers nachzuweisen.

Herr Schröder ergänzt, dass diesbezüglich noch einige Absprachen erforderlich seien und die Quartiersgarage in der Hauptsache dem geplanten Wohnquartier zur Verfügung stehen werde. Bezüglich des Teilbereiches, der aus dem Plangebiet genommen worden sei, nne auf den bisher durchgeführten Verfahrensschritten aufgebaut und das Verfahren entsprechend weitergeführt werden, sobald die Rahmenbedingungen geklärt seien.

 

 


Beschluss:


 

1. Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wird, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert.

 

2. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld- durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00 sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 6) gebilligt.

 

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird gleichzeitig mit der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt.

 

5. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes nach der erneuten öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ernzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß des Beschlussvorschlags.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.6 - Kalte Nahwärme_07-32-00 (1812 KB)