Auszug - Weitere Antworten aus Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

57. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

6.1.2 Fahrradverkehr in der Fußngerzone (Herr Matthies) 5.660

TOP 6.2.3 am 16.08.2021 VO/2021/10330

Gibt es zwingende Gründe (wenn ja, welche), warum der Fahrradverkehr in der Breiten Straße nicht dem Lieferverkehr gleichgestellt werden darf?

 

Abschließende Antwort am 20.09.2021

In der Fußngerzone ist Lieferverkehr bis 10.30 Uhr zugelassen. Die Zeit ist vor einigen Jahren von 10 Uhr erweitert worden, da viele inhaberbetriebene Geschäfte erst um 10 Uhr öffnen.

Der Radverkehr ist zwischen 19 und 9 Uhr freigegeben, um insbesondere den Schulverkehr, der das Rad benutzt, auf kurzem Weg sein Ziel erreichen lassen zu können.

Lieferverkehr mit dem Rad ist ebenso bis 10.30 Uhr zugelassen, wenn die Lieferung wegen ihres Gewichtes oder ihrer Größe nicht über längere Wege getragen werden kann.

 

Mit der Trennung der Zeiten von dem Lieferverkehr und dem Radverkehr soll dem Fußverkehr, der sich dann schon in der Fußngerzone befindet und durch die notwendigen Lieferfahrzeuge noch beeinträchtigt wird, die Möglichkeit gegeben werden, sich auf der Fläche der Fußngerzone zumindest ungehindert vom Radverkehr bewegen zu können.

 

Die Straßenverkehrsbehörde nimmt die Anfrage zum Anlass zu prüfen, ob die bisherige Begründung noch zutreffend ist und ob gegebenenfalls eine generelle Ausweitung der Zulassung des Radverkehrs ermöglicht werden kann.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.