Auszug - Mixed-Use-Konzept im ehemaligen Karstadt-Haus Königstraße  

57. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 20.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2021/09711-03-02 Mixed-Use-Konzept im ehemaligen Karstadt-Haus Königstraße
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Toll, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Luetkens fragt, was neben der Schul- und Mensanutzung noch gemacht werden solle. Eine reine Schulerweiterung sei kein Mixed-Use-Konzept und auch kein sinnvolles Konzept.

 

Herr Lötsch beantragt, den Bericht als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung solle erneut berichten, und in dem neuen Bericht die Nutzung durch den Einzelhandel im Erdgeschoss prüfen, sowie andere Nutzungen, und die Kosten und Fördermaßnahmen deutlich präziser darlegen. Die Kostenübersicht sei derzeit eher eine Kostenschätzung, er verstehe aber, dass die Kosten derzeit nicht präziser angegeben werden könnten.

 

Herr Dr. Flasbarth fragt, warum der Bericht als Zwischenbericht gewertet werden solle, wenn im nichtöffentlichen Teil über den Ankauf des Hauses auf der Grundlage dieses Konzeptes entschieden werden solle.

 

Herr Lötsch sagt, dass dies hier und auch in der Bürgerschaft diskutiert werden müsse, aber dies müsse auf der Grundlage des Berichtes geschehen. Dieser würde derzeit der CDU aber nicht reichen. Der Kauf und die Sicherung des Gebäudes sei aber ein anderes Thema, als die spätere Nutzung festzulegen.

 

Frau Hagen sagt, dass es einen Bürgerschaftsbeschluss gebe, der dem Konzept und den geplanten Nutzungen zugrunde liege. Auf zwei Geschossen seien Flächen für andere Nutzungen neben der schulischen vorgesehen.

 

Herr Prieur sagt, dass überparteiliche Einigkeit darin bestanden habe, dass mit einem vernünftigen Konzept und Kaufpreis das Gebäude erworben werden solle. Er halte aber weder das Konzept noch die Kostendarstellung für schlüssig, da in der Vorlage teils mit Kostenaufschlägen, teils mit Kostenabschlägen gerechnet würde. Außerdem würden parallele Baumaßnahmen miteinander verglichen werden. Er sagt, dass der Bericht nur ein Zwischenbericht sein solle, da die Kaufentscheidung nicht zwingend auf dem Konzept aufbauen müsse.

 

Frau Hagen sagt, dass die Baumaßnahmen benannt, aber nicht verglichen werden würden, was aufgrund der unterschiedlichen Projektstände auch nicht möglich sei. Sie sagt, dass auf Seite 19 Gesamtkosten von 19 Mio. Euro für die Schulen und 5 Mio. Euro für sonstige Nutzungen benannt würden, und mit der Summe käme man auf die voraussichtlichen Gesamtkaukosten von rund 24 Mio. Euro.

Herr Prieur sagt, dass auf Seite 18 stünde, dass es neben dem Investitionsbedarf von 24 Mio. Euro noch weitere Kosten gebe. Die Wortwahl impliziere, dass es noch weitere Kosten gebe, die nicht inklusiv seien, aber später inklusiv dargestellt werden würden.

Herr Bunk sagt, dass die Wortwahl unglücklich sei, aber die KWL von 24 Mio. Euro inklusive der Baunebenkosten ausgehe, die würden nicht noch hinzugerechnet werden.

Herr Prieur sagt, dass die Baukostenindexsteigerung auch mitbedacht werden müsse.

Herr Bunk sagt, dass die Kostensteigerung für 2024 schwierig zu ermitteln sei.

Herr Prieur sagt, dass aber die für die nächsten beiden Jahre vorhanden sei.

Herr Bunk bejaht, weist aber darauf hin, dass es schwierig sei, Kosten vorauszusagen.

 

Herr Dr. Flasbarth sagt zu dem Argument des zusätzlichen Raums für die Schulen, dass die Ernestinenschule nicht mehr Raum brauche, das OzD lieber den Dachgeschossanbau hätte und das Johanneum lieber einen Anbau wolle. Es sei gesagt worden, dass der Anbau nicht möglich sei, aber auch, dass dazu noch weitere Kommunikation notwendig sei. In dem Kostenvergleich würden zudem die Erwerbskosten fehlen.

Herr Bunk sagt, dass die Erwerbskosten nicht enthalten seien, da diese im nichtöffentlichen Teil diskutiert werden würden.

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass er das nachvollziehen könne, aber es könne keine Aussage getroffen werden, die sich ändere, sobald die Erwerbskosten berücksichtigt werden würden.

Herr Bunk sagt, dass keine solche Aussage getroffen worden sei, es seien nur die Baukosten dargestellt worden.

Herr Lötsch sagt, dass dies richtig sei, aber durch den Vergleich in der Vorlage ein gewisses Bild vermittelt werde.

Frau Hagen sagt, dass der Anbau am Johanneum aus Sicht der Verwaltung als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt werde.

 

Herr Ramcke sagt, dass der Bericht ganz anders hätte aufgebaut werden müssen, wenn der Vergleich nicht gemacht werden solle. Der Bericht suggeriere, dass zwischen dem Karstadtgebäude und dem Dachausbau des OzD entschieden werden solle. Zudem sei die geplante Preissteigerung beim Buddenbrookhaus deutlich höher als bei dem Karstadtgebäude, das sei inkonsistent.

Frau Hagen antwortet, dass der direkte Vergleich nicht gezogen werden sollte, aber es ausdrücklicher Wunsch der Politik gewesen sei, die aktuellen Kosten r den Ausbau des Dachgeschosses an der OzD zu kennen, daher seien sie mit aufgenommen worden. Es sei wichtig, die Bedarfe der Schulen separat zu betrachten, um dann zu schauen, wie die Situation für alle möglichst kostengünstig verbessert werden könne. Die Stadt würde dem Instandhaltungsbedarf ständig hinterherlaufen, und es bestehe mit dem Mixed-Use-Konzept die Gelegenheit, viele Räume in einem Topzustand zu erhalten. Die Ernestinenschule habe zudem von der Quantität der Räume gesehen keinen Bedarf, wohl aber von der Qualität der Räumlichkeiten. Dies wäre auch an anderen Schulstandorten so. Das Karstadtgebäude würde gerade die benötigten großen Räume bieten und mehr Qualität für die Schulen bringen. Das sei auch eine organisatorische Herausforderung für die Schulen, aber die Konzepte seien mit den Schüler:innen erörtert worden, da die Verwaltung den Schulen keine ungewollte Lösung überstülpen wolle. Bezüglich des Vergleiches mit dem Buddenbrookhaus weist sie darauf hin, dass es einen Unterscheid mache, ein relativ neues oder ein historisches Gebäude zu bewerten.

Herr Ramcke sagt, dass dies ein prozentualer Wert sei und er sich nicht vorstellen könne, dass die so weit auseinanderlägen.

Herr Bunk sagt, dass es einerseits die Risiken im Denkmalbestand seien, weswegen die Kosten des Buddenbrookhausesher seien, aber vor allem auch die zeitliche Komponente, da das Karstadthaus früher fertiggestellt sein solle.

 

Herr Leber sagt, dass im Schul- und Sportausschuss zu erkennen gewesen sei, dass die Schulen lieber über eigene Räumlichkeiten verfügen würden. Er finde die Maßnahme aber sehr sympathisch, da so ein sinnvoller räumlicher Puffer geschaffen werde, in dem auch höherwertige schulische Nutzungen stattfinden könnten, die sich eine Schule alleine ggf. nicht hätte leisten können, die so aber von mehreren Schulen genutzt und gemeinsam finanziert werden können. Er fragt weiterhin, ob es richtig sei, dass im Schul- und Sportausschuss gesagt worden sei, dass die Schulnutzung Vorrang habe und weitere Nutzungen nur stattfänden, wenn noch Platz vorhanden sei.

Frau Hagen sagt, dass die Vorlage so durch den Senat und auch durch die für Schulen zuständige Senatorin Frank gebilligt worden sei. Ein Mixed-Use-Konzept sei es nur, wenn es mehrere Nutzungen gebe.

Herr Lötsch sagt, dass seiner Meinung nach die Politik über die Nutzung entscheide.

 

Herr Dr. Brock sagt, dass er nicht in der Bürgerschaft sitze und somit auch keine Bürgerschaftsbeschlüsse mit zu vertreten habe. Er sagt, das aufgrund dieser Vorlage keine Chance bestehe, die Kosten, die in Zukunft auf die Stadt zukommenrden, zu erfassen. Die Kosten würden der Stadt um die Ohren fliegen, und wenn dieser Klotz in der Innenstadt beibehalten werde, würde eine städtebauliche Chance verpasst werden. Was zu dem Thema Mixed-Use gekommen sei, sei enttäuschend, es gebe zu viele Allgemeinplätze, und er könne nicht erkennen, wie auf Grund dieser Vorlage eine verantwortliche Entscheidung für den Kauf getroffen werden könne. Weiterhin gibt er zu bedenken, was passieren solle, wenn dieselbe Situation mit dem zweiten Karstadtgebäude passiere. Wenn die Chance bestehe, eine solche Fläche zu erhalten und teuer zu sanieren, solle auch über den Abriss und eine Neugestaltung nachgedacht werden, er empfehle hier die Innenstadt von Groningen als Beispiel. Er wisse, dass die Bürgerschaft dies so vorgegeben habe, aber ihm fehle der Mut bei dem Konzept.

 

Herr Dr. Flasbarth lobt Herrn Dr. Brocks Ausführungen. Weiterhin fragt er nach, ob seitens der TH noch Interesse an einer Nutzung des Gebäudes bestehe.

Frau Hagen sagt, dass die Lübecker Hochschulen weiterhin in die Innenstadt gehen wollen würden, aber der Denk- und Gestaltungsprozess dafür dort noch nicht wirklich angelaufen sei. Diese rden aber mit einem Letter of Intent ihre Bereitschaft zur Kooperation signalisieren.

 

Frau Haltern sagt, dass es in der Vergangenheit schon Konzepte gegeben habe, die am Ende sich von der ursprünglichen Gestaltung unterschieden hätten und für diese Nachjustierung sei diese Diskussion ja auch erforderlich. Die SPD stehe aber hinter dem Beschluss der Bürgerschaft. Lübeck sei weiterhin auch eine Forschungsstadt und es sei gut, wenn sich dies in der Innenstadt wiederspiegle. Das Konzept sei ein Anfang und sie sei sich sicher, dass dazu noch öfter Diskussionen entstehen würden.

 

Der Vorsitzende lässt über seinen Antrag abstimmen.

r den Antrag: 15 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt einstimmig dem Antrag zu, die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.

 

Der Vorsitzende beantragt, direkt TOP 6.4.1 aufzurufen.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.


Bericht:


 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 25.03.2021 (VO/2021/09711) wurde der Bürgermeister beauftragt, für das ehemalige Karstadt-Sport-Hauses (Haus B) die Machbarkeit für ein sogenanntes Mixed-Use-Konzept, im Sinne eines öffentlichen Bildungs-, Kultur- und Dienstleistungszentrum, zu prüfen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

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