Auszug - Haushalt 2022  

54. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 07.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:13 Anlass: Sitzung
Raum: Drägerforum
Ort: Drägerforum. Finkenberg 33, 23558 Lübeck
VO/2021/10329 Haushalt 2022
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2022.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert den Ablauf der Haushaltsberatung. In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses erfolge die Beratung zum Ergebnisplan.

 

Herr Uhlig stellt die wesentlichen Aspekte des Haushaltentwurfes anhand einer ppt.-Präsentation wie folgt vor:

 

  1. Vorstellung des Haushaltsentwurfes zum gesamtstädtischen Teil

 

 

  1. Fragen zum Gesamthaushalt:

 

Auf Nachfrage des AM Lehrke betreffend Erstattungen für Stellenzuwächse, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen ausgelöst werden hrt Herr Uhlig erläuternd aus, dass hierzu regelmäßig Verhandlungen auf der Ebene Städteverband stattfinden.

 

Auf Nachfrage von AM Simon betreffend den Stellenpool mit 45 Stellen bei der Feuerwehr führt Herr Uhlig erläuternd aus, dass dieser Pool zu keiner Reduzierung im gesamtstädtischen Stellenpool führe. Der Pool der Feuerwehr sei zur vorübergehenden Unterbringung von fertigen Feuerwehranwärtern auf Stellen notwendig.

Es spricht Herr Senator Hinsen.

 

AM Lehrke bittet um Erläuterung, wie die Differenz zwischen den verfügbaren Stellen lt. Stellenplan und den tatsächlich besetzten zustande kommt. Herr Bürgermeister Lindenau begründet die Differenz mit der Problematik einer Stichtagsbetrachtung. Zudem gebe es viele Wiederbesetzungsverfahren, welche ebenfalls vorübergehend unbesetzte Stellen auslösen.

 

 

  1. Fachbereichsweise Fortführung der Präsentation durch Herrn Uhlig

 

a) Fachbereich 1:

 

Fragen/Wortmeldungen der Anwesenden zu den Finanzen des Fachbereiches 1:

Keine Wortmeldungen.

 

 

b) Fachbereich 2:

 

Fragen/Wortmeldungen der Anwesenden zu den Finanzen des Fachbereiches 2:

 

Auf Nachfrage des AM Rathcke bejaht Herr Uhlig, dass der Verkauf der SeniorInnenEinrichtungen mit der Kommunalaufsicht kommuniziert worden sei.

 

Auf Nachfrage des stellv. AM Dr. Flasbarth teilt Herr Senator Schindler mit, dass voraussichtlich im November dieses Jahres eine Beschlussvorlage zur neuen Gebührenordnung der Märkte vorgelegt werde, mit vorgesehener Wirkung ab Januar 2022.

Weiterhin führt Herr Senator Schindler auf Nachfrage des stellv. AM Dr. Flasbarth erläuternd aus, dass in der Gebührenkalkulation ein Ausgleich angestrebt werde. Die Berücksichtigung eventuell entstehender Überschüsse / Fehlbeträge erfolge im Folgejahr.

 

Das stellv. AM Dr. Flasbarth bittet um Erläuterung der Gründe für die Erhöhung des Zuschussbetrages bei der LTM. Herr Bürgermeister Lindenau führt hierzu erläuternd aus, dass die Erhöhung des Zuschussbetrages insbesondere mit der Durchführung des Weihnachtsmarktes zusammenhänge. Zudem sei das Buchungsgeschäft in Folge der Pandemie dermaßen eingebrochen, dass ein Mehrbedarf absehbar sei.

 

AM Simon hinterfragt die Gründer die Steigerung der Zuschüsse für die Wohlfahrtspflege. Herr Senator Schindler weist auf zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit den Budgetverträgen, insbesondere diebecker Stadtmütter, hin. Zudem spielten Kostensteigerungen eine Rolle. Inrze werde hierzu eine separate Vorlag eingebracht.

 

 

c) Fachbereich 3:

 

Fragen/Wortmeldungen der Anwesenden zu den Finanzen des Fachbereiches 3:

 

AM Lehrke bittet um Erläuterung der Gründe für die Abweichung der PK-Planwerte zum Vorjahr im FB3. Herr Uhlig und Herr Senator Hinsen benennen als Grund für die Abweichungen eine Änderung der Berechnungsmethode. Herr Uhlig erläutert die neue Berechnungsmethode, welche sich im Wesentlichen an den IST-Kosten der Vorjahre orientiere.

 

Auf Nachfrage des stellv. AM Dr. Flasbarth teilt Herr Senator Hinsen mit, dass ursächlich für die Steigerung der Erträge beim Stadtwald im Wesentlichen der Anstieg des Holzpreises für unterschiedlichste Holzarten sei.

 

Nach den Hintergründen r die Rufbereitschaft des Umweltamtes durch das AM Jenniches gefragt, erläutert Herr Senator Hinsen, dass diese Leistung in der Vergangenheit bereits von einer Kollegin des Umweltschutzes freiwillig übernommen wurde. Die jetzigen Ausmaße erforderten eine ordentliche Regelung über die Einführung einer Rufbereitschaft.

 

Auf Nachfrage des stellv. AM DR. Flasbarth, weshalb lediglich ein Budget in Höhe von 500 T Euro für Klimaschutzmaßnahmen veranschlagt worden sei, führt Herr Senator Hinsen erläuternd aus, dass die 500 T€ lediglich einen „Überlauftopf“ darstellen. Die konkreten Einzelmaßnahmen seien in den Produkten aller Fachbereiche verteilt. Näheres hierzu sei der im Verfahren befindlichen Vorlage Masterplan Klimaschutz zu entnehmen.

 

Das stellv. AM Dr. Flasbarth bittet um eine Gesamteinschätzung, ob die angestrebte Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Höhe von fünfzehn Prozent bis zum Ende des Jahres 2022 erreicht werde. Herr Senator Hinsen regt die Erörterung dieser Thematik in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung an.

 

 

d) Fachbereich 4:

 

Fragen/Wortmeldungen der Anwesenden zu den Finanzen des Fachbereiches 4:

 

Auf Nachfrage des AM Rathcke betreffend die Mehrbedarfe bei der Kitafinanzierung im Jahr 2022 führen Herr Uhlig, Frau Senatorin Frank und Herr Bürgermeister Lindenau erläuternd aus, dass die Prognose aufgrund einer Diskrepanz mit dem Land zur Datengrundlage grundsätzlich schwer sei und für alle Kommunen im Land eine Planungsunsicherheit auslöse. Zudem seien Standardanhebungen durch das Land vorgenommen worden. Die Hansestadt Lübeck strebe gemeinsam in Zusammenarbeit mit dem Städtetag eine Krung mit dem Ministerium an.

 

Herr Kerlin bittet um Erteilung des Wortes. Der Hauptausschuss erteilt ihm das Rederecht.

Herr Kerlin bittet betreffend die Planungen für die Kindertagesbetreuung um Mitteilung, ob die durch Ergänzungsbeschluss beschlossene Verstärkung des Ansatzes u.a. für den Kitaausbau in der Berechnung der Kita-Finanzierung enthalten sei. Herr Uhlig sagt die Nachlieferung einer Antwort zu.

 

Nachtrag zu Protokoll:

 

Entwicklung der Finanzierungsgrundlagen nach der Kita-Reform -2019 bis 2022

 

 

 

Verbesserung der Landeserstattung im Vergleich von 2019 auf 2022

11.620.000 EUR

 

 

Erhöhung der Aufwendungen der HL im Vergleich von 2019 auf 2022

 

Bedingt durch Kita-Reform (Planansatz 2019 zu Planansatz 2022)

13.730.000 EUR

Bedingt durch Bürgerschaftsbeschluss PIA

400.000 EUR

Summe

14.130.000 EUR

 

 

Fehlbedarf durch Kita-Reform

-2.110.000 EUR

 

 

Hinweise:

 

Die im HH-Begleitbeschluss enthaltene Verbesserung der Sozialstaffel kommt aufgrund der Veränderung bei der Geschwisterermäßigung nahezu nicht aufwandswirksam zum Tragen. Das KitaG schreibt jetzt vor, dass grundsätzlich die jüngeren Geschwisterkinder ermäßigt werden, die i. d. R. im kostenintensiven U3-Bereich betreut werden.

 

 

 

Der usprünglich im HH-Begleitbeschluss für PIA angedachte Betrag von 2 Mio. EUR kam nicht zum Tragen. Der Aufwand für 20 städtisch geförderte Plätze liegt bei 400 TEUR

 

 

 

Vom Land in Aussicht gestellte Entlastung der örtlichen Träger für 2022 für die HL

483.000 EUR

Weitere Absenkung des Beitragsdeckels für unter dreijährige Kinder soll vom Land gegenfinanziert werden. Ob das für die HL tatsächlich kostenneutral erfolgt, kann noch nicht prognostiziert werden. Der Verteilerschlüssel steht noch nicht fest, der Beitrag des Landes ist auf 16,4 Mio. EUR gedeckelt.

 

 

 

 

Darüber hinaus bittet Herr Kerlin verweisend auf den Zuwachs bei der Schulkindbetreuung um Erläuterung, ob das Ziel der Quotensteigerung in der Planung enthalten sei. Frau Senatorin Frank sagt eine Prüfung und Nachlieferung einer Antwort zu.

 

Nachtrag zu Protokoll:

Die Kalkulation der Aufwendungen für das Produkt 243002 Ganztagsangebote an Schulen beinhaltet bis 2025 in der 5-jährigen Finanzplanung gleichbleibende Aufwendungen auf Basis der Kalkulation des Jahres 2022.

 

Die Begründung liegt darin, dass aktuell der Nachfrage entsprochen werden kann. Über einen 5-jährigen Zeitraum kann die Entwicklung der Nachfrage nicht valide prognostiziert und daher keine zuverlässige Kalkulation durchgeführt werden. Ziel ist es, dem Bedarf der Eltern unabhängig vom erst später in Kraft tretenden Rechtsanspruch zu entsprechen. Die kalkulierten Aufwendungen sind daher der jährlich zu überprüfen und der Nachfrage anzupassen.

 

 

 

e) Fachbereich 5:

 

Fragen/Wortmeldungen der Anwesenden zu den Finanzen des Fachbereiches 5:

 

AM Simon bittet um Erläuterung, wie die veranschlagten Minderaufwendungen für die Bauunterhaltung zu der Entwicklung des bestehenden Unterhaltungsstaus passen.

Herr Uhlig führt hierzu erläuternd aus, dass über die Jahre eine Art Bugwelle der verfügbaren Mittel aufgebaut wurde, die jene Mittel ins Folgejahr übertrug, die regelmäßig nicht verbraucht werden konnten.

Frau Senatorin Hagen ergänzt, dass die Bauunterhaltung zu differenzieren sei in geplante und ungeplante Bauunterhaltung, wobei insbesondere bei der geplanten Bauunterhaltung mitunter auch investive Maßnahmen entstehen, welche nicht aus diesem Ansatz finanziert werden.

 

Auf Nachfrage des AM Lehkre führt Herr Uhlig erläuternd aus, dass die Minderaufwendungen bei den Abschreibungen auf eine Änderung des Abschreibungsverfahrens zurückzuführen seien.

 

Auf Nachfrage des stellv. Dr. Flasbarth fragt, wo die prognostizierten Einnahmen in Höhe von 9 Millionen Euro der LHG im Haushalt zu finden seien, führt Herr Toll erläuternd aus, dass es sich hierbei im Wesentlichen um die Gesamterträge aus der Flächenverpachtung an verschiedene Nutzer handle, welche bei LPA zu finden seien.

 


Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Uhlig für die Präsentation des Haushaltentwurfes 2022.

Der Vorsitzende unterbreitet den Vorschlag, die Vorlage ohne Votum passieren an die Bürgerschaft zu lassen.

 

Der Hauptausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig

zu.

 

 

 

 


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten               Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-rzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag

           Anlage 6

 

wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts

      Anlage 7

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung  r Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

954.287.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

961.851.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    7.563.900

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

909.941.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

886.866.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

139.900.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

172.204.900

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt. (Stand: 18.08.2021)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 82.846.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 66.725.200

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

375.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.938,746

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

 

§4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022

um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

 in der sich daraus ergebenden Fassung als

Stellenplan r das Haushaltsjahr 2022

festgesetzt: 3.938,746 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x