Auszug - Stellungnahme der Denkmalpflege  

20. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.2.3
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:04 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Hr. Dr. Schneider entschuldigt die urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheit von Fr. Dr. Hunecke und Hr. Wojtkiewicz und führt aus, dass die Denkmalpflege dem gesetzlichen Auftrag nachgehe, Denkmale zu beurteilen und Maßnahmen an Denkmalen zu prüfen und zu beurteilen. Beim NEUEN Buddenbrookhaus gehe es um zwei historisch erhaltene Gebäudeteile in der Mengstr. Nr. 4 und Nr. 6 mit entsprechend erfasstem Denkmalwert. Erhalten seien im Wesentlichen die Keller und die mittelalterliche Brandwand zwischen Nr. 4 und Nr. 6 sowie die Fassaden. Historische Brandwände können in allen Maßnahmen auf der Altstadtinsel nicht durchbrochen werden. Mit dem Nutzer sei ein Kompromiss im Umgang mit der Brandwand zwischen Nr. 4 und Nr. 6 erfolgt. Die Baugeschichte der Keller kenne man noch nicht in allen Teilen; innerhalb der Keller sei jedoch noch erhebliche ungestörte archäologische Substanz zu erwarten. Die Pflicht der Denkmalschutzbehörde sei es, Überkommendes zu erhalten und Eingriffe in die Substanz so gering wie möglich zu gestalten. Ein Abbruch eines Gewölbefeldes sei denkmalfachlich nicht genehmigungsfähig, deshalb müsse eine denkmalverträgliche Lösung gefunden werden. Klärungsbedarf bestehe ebenfalls in der Lösung der neuen Gebäudestatik, Bohrungen durch die Pfeiler- und Gewölbesubstanz sind denkmalfachlich sehr bedenklich. Hier sind noch nicht alle Fakten der Ausführung bekannt.

 

Es sprechen BM Neskovic, Hr. Dr. Schneider, AM Grabitz, AM Dr. Junghans und Hr. Bgm. Lindenau zum Abwägungsprozess der Kellernutzung, grundsätzlich zur Nutzung prominenter Kellergewölbe und zur Rechtsqualität eines Aktenvermerks zum Gegenstand NEUES Buddenbrookhaus.

 

Auf Nachfrage erklärt Hr. Bgm. Lindenau, dass von ihm keine Weisungen in der Angelegenheit an die Mitarbeiter:innen der Denkmalschutzbehörde erteilt wurden. Hr. Dr. Schneider bestätigt dies.

 

Auf die Frage, ob es sich zur Lösung des Konfliktes um eine umfassende Mediation oder eher um eine Konfliktmoderation gehandelt habe, antwortet Hr. Bgm. Lindenau, dass er den Eindruck hätte, es handele sich um eine Mediation. AV Stolzenberg weist darauf hin, dass im Schreiben von Dr. Poser von einem Moderationsprozess die Rede sei.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege nimmt die Stellungnahme des Bereichsleiters Archäologie und Denkmalpflege zur Kenntnis.