Auszug - Lübecker Schwimmbäder - Sportbad St. Lorenz und Wiedereröffnung Freibäder  

18. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 3.1.2
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 19.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Hoppe berichtet, dass die beiden Freibäder Moisling und Schlutup am 13.05.2021 in Betrieb genommen werden konnten. Öffnungszeiten sind bis zum 06.06.2021 entsprechend der Gültigkeit der aktuellen Landesverordnung von Montag bis Sonntag von 13 bis 20 Uhr.

 

Herr Hoppe berichtet des Weiteren, dass derzeitig die Freibäder nur zum Bahnen schwimmen genutzt werden dürften allerdings von Öffentlichkeit, Vereinen und Schulen. Die Hallenbäder und Flussfreibäder würden weiterhin geschlossen bleiben.

 

Zum Sportbadplus berichtet Herr Hoppe, dass man sich nun in Leistungsphase 2 der Kernsanierung befinden würde. Man sei noch im Zeitplan, habe aber auch mit diversen Schwierigkeiten umzugehen, wie beispielsweise Asbestbefall oder der Grundwasserproblematik.

 

Abschließend erklärt Herr Hoppe, dass man Leistungsphase 3 im August abschließen wollen würde.

 

Frau Hildebrand fragt nach, ob es die Möglichkeit gäbe, die Schwimmkapazitäten beispielsweise in den Flussfreibädern vor allem für Kinder mit Schwimmdefiziten, zu erhöhen.

 

Auch der Vorsitzende hakt hier ein und wünscht sich ein Nachholen des ausgefallen Schwimmunterrichts, um allen Nicht-Schwimmer:innen oder Schwimmer:innen mit Defiziten schnellstmöglich Unterricht anzubieten.

 

Laut Herrn Hoppe ist grundsätzlich das Anbieten von Schwimmunterricht auch in den Flussfreibädern möglich und wurde auch schon vor Corona praktiziert. Ein Nachholen der Kurse würde schwierig sein, da ohnehin bereits jeder Kurs der möglich ist, auch angeboten werden würde. Überlegungen zusätzliche Kurse beispielsweise am Wochenende zu ermöglichen,rden aber weiterhin verfolgt werden.

 

Frau Frank ergänzt an dieser Stelle, dass das Anbieten von zusätzlichen Kursen schwer umsetzbar sei, wenn man nicht die Wasserkapazitäten erhöhen könne oder man auf Grund der Corona-Landesverordnung auch noch auf die Gruppenstärke zu achten habe.

 

Frau Hildebrandt bekräftigt noch einmal ihre Aussage zu Beginn des TOPs, dass es ihr nicht um die klassischen Kursangebote gehen würde, sondern es am wichtigsten sei, dass Kindern beigebracht werden würde, sich im Ernstfall über Wasser halten zu können, also zumindest eine Wassergewöhnung anzubieten.

 

Herr Hoppe erläutert, dass eine reine Wassergewöhnung nicht ausreichen würde, sondern schon das Schwimmabzeichen Bronze verfolgt werden sollte, denn hier ginge es genau darum, sich in einer unvorhergesehenen Situation im Wasser orientieren zu können und zumindest wieder an den Beckenrand schwimmen zu können.

 

Eine Frage von Frau Schroeter, ob nicht ähnliche Probleme bei der Schließung des Sportbads im nächsten Jahr im Rahmen der Sanierungsarbeiten aufkommen würden, beantwortet Herr Hoppe abschließend und erklärt, dass dies zwar bedacht werden würde, jedoch ein Ausfall des Sportbads nicht in gleicher Stärke kompensiert werden könnte.