Auszug - Aktuelle Lage Coronavirus (Bgm)  

51. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 15.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:32 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Lindenau teilt mit, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für laut Angabe des RKI gegenwärtig bei 10,6 liege. Im Vergleich zum Vortag seien zwei neue laborbestätigte Fälle hinzugekommen.

Zu gestern sei die neue Landesverordnung in Kraft getreten und mit dieser die Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsum im öffentlichen Raum aufgehoben worden.

Seit dem 07.06. bestehe in der Innenstadt keine Pflicht mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Alle weiteren Regelungen zum Tragen einer MNB liegen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung, welche die Auffassung vertritt, dass die Pflicht zum Tragen einer MNB im Einzelhandel weiterhin bestehen bleiben sollte. Anträge zur Maskenpflicht seien entsprechend an die Landes- und Bundesregierung zu richten.

Bisher seien keine Fälle gemeldet worden, welche im Zusammenhang mit touristischen Gästen stehen.

Auf Grundlage der neuen Landesverordnung seien weitere Öffnungsschritte möglich, welche sukzessive in der Verwaltung umgesetzt werden. Die Bürgerservicebüros werden in einer Sonderschicht Zusatztermine anbieten. Herr Bürgermeister Lindenau dankt in diesem Zusammenhang den Mitarbeitenden für ihr Engagement.

 

Auf Nachfrage von AM Prieur teilt Herr Bürgermeister Lindenau mit, dass über die Anzahl der wöchentlich durchgeführten Tests keine verlässlichen Zahlen vorliegen.

Weiterhin teilt Herr Bürgermeister Lindenau auf Nachfrage von AM Hildebrand mit, dass die beiden neuen bestätigten Fälle bisher nicht als Mutante erfasst seien.

Auf Nachfrage des stellv. AM Leber teilt Herr Bürgermeister Lindenau weiterhin mit, dass für das Impfzentrum derzeit eine Laufzeit bis zum 30.09.2021 vorgesehen sei. Die anfallenden Mietkosten für die MUK werden vom Land erstattet. Die Laufzeit der Testzentren werde durch den Bund festgelegt. Gemäß der gegenwärtig gültigen Bundestestverordnung sei eine Laufzeit bis zum 30.06.2021 vorgesehen. Entsprechend seien die Beauftragungen bis zum 30.06.2021 bzw. bis zum Zeitpunkt der Verlängerung der Verordnung erfolgt.

 

Es sprechen das stellv. AM Leber, Herr Bürgermeister Lindenau, das stellv. AM Lötsch und erneut Herr Bürgermeister Lindenau.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum