Auszug - Kulturentwicklungsleitlinien  

49. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.11
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 18.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09394 Kulturentwicklungsleitlinien
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege folgender Antrag mehrheitlich angenommen wurde:

 

1.Die Bürgerschaft nimmt den vorliegenden Bericht Kulturentwicklungslinien“ als Zwischenbericht zur Kenntnis.

 

2. Eine Arbeitsgruppe, unter der Federführung und Verantwortung der Senatorin für Kultur und Bildung, formuliert auf Vorschlag der Verwaltung den konkreten Arbeitsauftrag für die Kulturentwicklungsplanung und begleitet den Prozess bis zur Vorlage in der Bürgerschaft.

 

Erfahrungen aus anderen Kommunen sollen mit einbezogen werden. Die auf Seite 33 des vorliegenden Zwischenberichts formulierten Themenschwerpunkte („gemeinsame Identität als Kulturstadt, kulturelle Teilhabe sichern und aktivieren, (Frei)Räume schaffen, Vernetzung stärken und aktivieren, Kultur finanzieren und Kultur sichtbar machen) sind bei der Bearbeitung zu berücksichtigen.

 

3.Im Prozess der Kulturentwicklungsplanung sind breite Beteiligungsmöglichkeiten für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Nutzer.innen in geeigneter Form herzustellen.

 

4.Alle Bürgerschaftsfraktionen und die BFL können je ein Mitglied in die Arbeitsgruppe entsenden. Zusätzliche fachkundige Mitglieder können auf Vorschlag hinzugezogen werden.

 

5.Dem Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege ist regelmäßig über den Fortgang des Planungsprozesses zu berichten.

 

Es spricht AM Stolzenberg.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage in der geänderten Fassung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege abstimmen.


Beschluss:

1. Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien zur Kulturentwicklung (Seite 32 34) als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die kulturelle Entwicklung in der Hansestadt Lübeck.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die dreijährige Testphase „Zukunftslabor Kulturtreibhaus“ mit den in diesem Bericht genannten Aufgaben und Zuständigkeiten (Seite 36 40) zu erarbeiten und Drittmittel für die Umsetzung einzuwerben.

 

1.Die Bürgerschaft nimmt den vorliegenden Bericht „Kulturentwicklungslinien“ als Zwischenbericht zur Kenntnis.

 

2. Eine Arbeitsgruppe, unter der Federführung und Verantwortung der Senatorin für Kultur und Bildung, formuliert auf Vorschlag der Verwaltung den konkreten Arbeitsauftrag für die Kulturentwicklungsplanung und begleitet den Prozess bis zur Vorlage in der Bürgerschaft.

 

Erfahrungen aus anderen Kommunen sollen mit einbezogen werden. Die auf Seite 33 des vorliegenden Zwischenberichts formulierten Themenschwerpunkte („gemeinsame Identität als Kulturstadt, kulturelle Teilhabe sichern und aktivieren, (Frei)Räume schaffen, Vernetzung stärken und aktivieren, Kultur finanzieren und Kultur sichtbar machen) sind bei der Bearbeitung zu berücksichtigen.

 

3.Im Prozess der Kulturentwicklungsplanung sind breite Beteiligungsmöglichkeiten für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Nutzer.innen in geeigneter Form herzustellen.

 

4.Alle Bürgerschaftsfraktionen und die BFL können je ein Mitglied in die Arbeitsgruppe entsenden. Zusätzliche fachkundige Mitglieder können auf Vorschlag hinzugezogen werden.

 

5.Dem Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege ist regelmäßig über den Fortgang des Planungsprozesses zu berichten.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

in der Fassung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum