Auszug - Antwort auf die Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Brandschutz MZM, Mühlenstrasse  

49. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 19.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 18:39 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/09730-01 Antwort auf die Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Brandschutz MZM, Mühlenstrasse
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2021/09730
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Karsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Anfrage:


Anfrage des AM Oliver Prieur (CDU) im Hauptausschuss am 09.02.2021 (VO/2021/09730), zur Beantwortung an den Bauausschuss verwiesen:

 

  • Welche zeitlichen Abläufe gab es für die Umsetzung des Brandschutzes nach Eröffnung des MZM?
  • Welche Abwägung gab es für die Entscheidung, am 08.01.2021 die Nutzungsuntersagung für das MZM auszusprechen?
  • Wie ist der Sachstand zur Umsetzung der Brandschutzauflagen zum jetzigen Zeitpunkt?
  • Gibt es weitere Objekte, denen eine Nutzungsuntersagung bevorstehen? Wenn ja, welche?

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen

 

Abschließende Antwort am 19.04.2021:

Als Auflage wurde in der Baugenehmigung festgesetzt, dass die Umsetzung des Brandschutzes vor Inbetriebnahme des Gebäudes abgeschlossen sein muss. Erst wenn der Nachweis erfolgt ist, hätte die Nutzung des Gebäudes erfolgen dürfen.

Eine offizielle Anzeige, dass die Nutzungsaufnahme erfolgt ist, wurde der Stadtverwaltung bis heute nicht vorgelegt.

Die Tatsache, dass das Gebäude erhebliche Brandschutzmängel aufwies, ist durch eine Brandverhütungsschau der Feuerwehr im Februar 2020 bei der Bauaufsicht bekannt geworden.

Zu diesem Zeitpunkt stand bereits die Nutzungsuntersagung des Gebäudes zur Diskussion. Auf die Nutzungsuntersagung wurde aber verzichtet, da einige Brandschutzmängel behoben wurden und in einem engen Zeitfenster in Aussicht gestellt wurde, die ausstehenden Mängel umgehend zu beheben. Aus diesem Grund wäre eine Nutzungsuntersagung zum damaligen Zeitpunkt nicht verhältnismäßig gewesen.

 

Mehrmalig und dringend wurde seitens der Bauaufsicht gefordert, nachzuweisen, dass diese Mängel behoben wurden. Im Herbst 2020 wurde der Eigentümer erneut auf die Beseitigung noch immer vorhandener Brandschutzmängel hingewiesen, ohne dass er entsprechend reagiert hätte. Dem Eigentümer wurde die Nutzungsuntersagung mit Fristsetzung angedroht. Die einzige Reaktion war die Ankündigung, dass der Eigentümer beabsichtige, zum wiederholten Mal den Brandschutzplaner zu wechseln. Aufgrund der damit verbundenen Einarbeitungszeit konnte die Verwaltung nicht davon ausgehen, dass der Eigentümer gewillt ist, die bestehenden Brandschutzmängel zeitnah abzuarbeiten.

Demnach musste davon ausgegangen werden, dass die erheblichen und im Brandfall lebensgefährlichen Mängel noch immer bestehen. Der Eigentümer hat hier verzögert, obwohl davon auszugehen war, dass dies Gefährdungen für das Leben seiner Nutzer:innen mit sich bringen kann. Daher war nur noch die Nutzungsuntersagung das geeignete Mittel zum Schutz und zur Beseitigung der Brandschutzmängel. Weitere Hinnahme des Zustandes seitens der Bauaufsicht hätte für einzelne Mitarbeiter:innen zur strafrechtlichen Verfolgung führen können.

 

Nach dem Aussprechen der Nutzungsuntersagung sind wesentliche und bedeutende Brandschutzmaßnahmen in großen Teilen und unter Beteiligung der Mieter:innen zügig erfolgt, gleichzeitig stehen wesentliche Unterlagen noch aus. Die durch den Eigentümer neu beauftragte Fachingenieurin für Brandschutz ist derzeit mit der Überprüfung und der Umsetzung der Brandschutzauflagen befasst. Das Objekt wird seitens der Verwaltung engmaschig kontrolliert und es sind positive Tendenzen festzustellen.

 

Grundsätzlich ist eine Nutzungsuntersagung immer das allerletzte Mittel in einer sorgfältig abgewogenen Einzelfallentscheidung, und sofern die Verwaltung bei der Entscheidung einen Spielraum hat, wird dieser genutzt. Da eine Nutzungsuntersagung bei Gefahr im Verzug aber sofort umzusetzen ist, kann sie nicht vorab angekündigt werden.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum