Auszug - Öffentliches "Mixed-Use-Konzept" für das Karstadt-Gebäude (Haus Süd, zuletzt Karstadt-Sports)  

17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 5.4
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 18.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/09711 Öffentliches "Mixed-Use-Konzept" für das Karstadt-Gebäude (Haus Süd, zuletzt Karstadt-Sports)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Matzka, Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Frank stellt anhand einer Präsentation (siehe Anlage 3) das ,,Mixed-Used-Konzept“ vor.

 

Auf die Frage von Herrn Wegner, ob Planungen zum Ausbau bestehender Klassenräume dennoch weiterverfolgt werden würden, antwortet Frau Frank, dass wenn man sich für die KarstadtVariante entscheiden würde, diese auch mit erster Priorität verfolgt werden würde.

 

Eine Frage von Herrn Kerlin beantworten Frau Frank und Herr Haltermann.

 

Fragen des Vorsitzenden und von Frau Mecker beantworten Frau Frank und Herr Borchardt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschluss abstimmen:

 

 

 

 


Der Vorsitzende sieht Schwierigkeiten, bei der Durchführung eines Landprogramms, unabhängig dessen Ausmaßes, die Besucherzahlen auf einem Minimum halten zu können, und schlägt daher einen grundsätzlichen Verzicht des Landprogramms vor.

 

Auch Frau Mecker spricht sich gegen ein Landprogramm aus.

 

Herr Haltermann findet, dass für ein Weiterbestehen die Travemünder Woche in jedem Fall unterstützt werden sollte.

 

Es sprechen Frau Hildebrand, Frau Mentz, Frau Schroeter und Herr Kerlin dazu.

 

Der Vorsitzende schlägt eine Streichung des Landprogramms vor und dass die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle zusätzlich kompensiert werden.

 

Herr Groth erläutert den Aufbau und die Sicherheitsvorkehrungen des Landprogramms. Außerdem nennt er Argumente, die für ein Landprogramm sprechen, wie beispielsweise die Verpflichtungen gegenüber Sponsoren oder anderweitige Fixkosten (Versicherungen). Eine Komplettabsage der Travemünder Woche 2021 rde auch einen Verlust an Segelsportlern bedeuten, da diese frühzeitig r die nächsten Jahre ihre Wettbewerbe an anderen Orten anmelden würden, um Planungssicherheit zu haben, die Lübeck/Travemünde Ihnen nicht bieten könnte.

 

Herr Groth schildert weiter, dass die Einnahmen des Landprogramms gegen den Fehlbetragsausgleich gegengerechnet werden würden.

 

Auf die Frage von Frau Mentz, wie verhindert werden soll, dass viele Besucher zur Travemünder Woche kommen, antwortet Herr Groth, dass dies zwar nicht möglich sei zu vermeiden, jedoch die Attraktivität des Landprogramms derartige Besucherströme nicht anziehen sollte.

 

Herr Bull fügt hinzu, dass es sich bei dem Landprogramm in erster Linie um Stände der Sponsoren oder des Segelsports handeln würde.

 

Der Vorsitzende lässt auf Grund der genannten Zweifel über seinen Antrag abstimmen, die Travemünder Woche ohne ein Landprogramm durchzuführen und stattdessen den dadurch entstehenden Fehlbetrag zusätzlich zu kompensieren.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

x

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Vorsitzende lässt über den eigentlichen Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Hansestadt Lübeck gewährt der Travemünder Woche gGmbH einen Fehlbetragsausgleich in Höhe von bis zu 526.665 € zur Durchführung der diesjährigen Travemünder Woche..


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

mehrheitliche Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

4

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum