Auszug - Freie Wähler & GAL: Beschaffung von digitalen Endgeräten für alle Schüler*innen mit Bedarf  

17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 6.2
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 18.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/09663 Freie Wähler & GAL: Beschaffung von digitalen Endgeräten für alle Schüler*innen mit Bedarf
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

Frau Mentz erläutert noch einmal die Beweggründe der Fraktion für den Antrag. Ein Punkt,

der im Rahmen dieses Antrages beleuchtet werden sollte, ist die Feststellung des derzeitigen Bedarfs von digitalen Endgeräten, welcher die Grundlage einer Beschaffung und der

dafür benötigten Mittel darstellt. Hierfür solle bis März 2021 eine erneute

Abfrage an den Schulen erfolgen.

 

Herr Haltermann berichtet von seiner Schule, an der nach einer ersten Abfrage ein Bedarf von 200 Endgeräten festgestellt wurde. Als im 2. Lockdown 200 Endgeräte

zur Verfügung standen, wurden lediglich 80 Endgeräte ausgeliehen. Der gemeldete Bedarf

stimme daher nicht mit dem wirklichen Bedarf überein. Herr Haltermann spricht sich deutlich

dafür aus, dass jedes Kind ein eigenes Endgerät erhalten müsse, sieht hier jedoch die Hansestadt Lübeck bereits sehr gut aufgestellt. Seiner Auffassung nach, sei es auch ohne weitere Anträge gewährleistet, alle bedürftigen Schüler:innen mit einem digitalen Endgerät auszustatten zumal sich die Schulen auch untereinander aushelfen würden.

 

Herr Haltermann verweist des Weiteren auf den Digitalpakt 2, nach dem voraussichtlich weitere 2.700 digitale Endgeräte in den nächsten Wochen bereitgestellt werden würden.

 

Frau Frank erläutert, dass die Bedarfsabfrage im Rahmen des Digitalpaktes I nicht auf die Versorgung von Schüler:innen zum Zwecke des Homeschoolings in Pandemiezeiten zielte. Vielmehr sei es um die für die Digitalisierungsstrategie der Schulen generell erforderlichen Geräte gegangen. Im Übrigen würden die an die Schulen ausgelieferten Geräte auch in der Notbetreuung in den Schulen eingesetzt, müssten also nicht entliehen werden. Homeschooling würde außerdem nicht nur digital stattfinden. Letztlich obliegt es den Schulen, die von der Hansestadt Lübeck zur Verfügung gestellten Geräte einzusetzen, ein Misstrauen gegenüber den Schulen sei unangebracht.

 

Trotz der öffentlich Debatte seien dem Bereich Schule und Sport sowie den Schulräten keine dringlichen Bedarfsmeldungen über unversorgte Schüler:innen zugegangen. In den Nachbarschaftsbüros, Jugendzentren und von den Schulen werde allerdings das Problem gesehen, dass Schüler:innen zuhause nicht über eine (ausreichende) Internetversorgung und/oder einen Arbeitsplatz verfügen. Hier werde durch die angesprochenen Stellen so gut als möglich unterstützt.

 

Herr Borchardt ergänzt dies und berichtet von einem weiteren neuen Förderprogramm, wonach 14 Millionen Euro für das Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden sollen und zu dem ab Kalenderwoche 12 bereits Anträge eingereicht werden können. Voraussichtlich würden damit die im August erfragten Bedarfe abgedeckt werden können.

 

Frau Mentz verweist darauf, dass wenn alle Schüler:innen von den Schulen versorgt worden

ren, nicht aktuell 150 Anträge beim Jobcenter eingegangen wären. Frau Mentz vermutet

hier ein unterschiedlich konsequentes Handeln der Schulleiter:innen.

 

Herr Haltermann erklärt noch einmal, dass sofern Schüler:innen auf Nachfrage hin von den

Schulen kein digitales Endgerät ausgeliehen bekommen, sie einen Stempel der Schule erhalten, mit dem sie bei Vorlage im Jobcenter 350 Euro für die Finanzierung eines digitalen

Endgerätes erhalten. Unabhängig davon werden möglicherweise Anträge im Jobcenter gestellt, weil es womöglich als erfolgversprechender betrachtet wird, ein eigenes digitales Endgerät zu besitzen, als

Eines zu leihen. Hier macht Herr Haltermann jedoch auf den großen Vorteil von geliehenen digitalen Endgeräten aufmerksam, der da wäre, dass die geliehenen Geräte alle

durch die Hansestadt Lübeck in Zusammenarbeit mit der TraveKom zentralen Support und

Wartung erhalten würden. Dies würde die Grundlage für gleiche Konfiguration der Geräte

und letztendlich auch für Bildungsgerechtigkeit bilden.

 

Herr Kerlin stellt die Frage, warum bei einem Mangel an weiteren digitalen Endgeräte die

Schulen eher einen Stempel geben, als an anderen Schulen nicht genutzte Endgeräte abzufragen.

 

Frau Mentz macht noch einmal deutlich, dass Sie kein Misstrauen gegenüber den Schulleitungen hegt, sondern eher unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe bei der Rückmeldung der Schulen zum Bedarfe an digitalen Endgeräten sieht.

Bis diese Daten vorliegen, möchte Frau Mentz daher den Antrag auf Mai 2021 vertagen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag auf Vertagung in die Sitzung im Mai abstimmen:

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

7

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Damit ist die Vertagung abgelehnt und der Vorsitzende lässt über den Antrag an sich abstimmen:

 


Beschluss:

Bisher nicht genutzte Corona-Hilfen und in 2020 nicht getätigte Ausgaben wie beispielsweise für den Lübecker Weihnachtsmarkt sollen für die unmittelbare Beschaffung weiterer Laptops /Tablets und der dazu benötigten Infrastruktur genutzt werden, um allen Schülerinnen und Schülern, die Bedarf haben (einschließlich Berufsschulen und Berufliche Gymnasien) im Homeschooling ein Gerät zur Verfügung zu stellen und sonstige technische Voraussetzung zu erfüllen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

 

mehrheitliche Ablehnung

 

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

8

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum