Frau Mentz erläutert noch einmal die Beweggründe der Fraktion für den Antrag. Ein Punkt,
der im Rahmen dieses Antrages beleuchtet werden sollte, ist die Feststellung des derzeitigen Bedarfs von digitalen Endgeräten, welcher die Grundlage einer Beschaffung und der
dafür benötigten Mittel darstellt. Hierfür solle bis März 2021 eine erneute
Abfrage an den Schulen erfolgen.
Herr Haltermann berichtet von seiner Schule, an der nach einer ersten Abfrage ein Bedarf von 200 Endgeräten festgestellt wurde. Als im 2. Lockdown 200 Endgeräte
zur Verfügung standen, wurden lediglich 80 Endgeräte ausgeliehen. Der gemeldete Bedarf
stimme daher nicht mit dem wirklichen Bedarf überein. Herr Haltermann spricht sich deutlich
dafür aus, dass jedes Kind ein eigenes Endgerät erhalten müsse, sieht hier jedoch die Hansestadt Lübeck bereits sehr gut aufgestellt. Seiner Auffassung nach, sei es auch ohne weitere Anträge gewährleistet, alle bedürftigen Schüler:innen mit einem digitalen Endgerät auszustatten – zumal sich die Schulen auch untereinander aushelfen würden.
Herr Haltermann verweist des Weiteren auf den Digitalpakt 2, nach dem voraussichtlich weitere 2.700 digitale Endgeräte in den nächsten Wochen bereitgestellt werden würden.
Frau Frank erläutert, dass die Bedarfsabfrage im Rahmen des Digitalpaktes I nicht auf die Versorgung von Schüler:innen zum Zwecke des Homeschoolings in Pandemiezeiten zielte. Vielmehr sei es um die für die Digitalisierungsstrategie der Schulen generell erforderlichen Geräte gegangen. Im Übrigen würden die an die Schulen ausgelieferten Geräte auch in der Notbetreuung in den Schulen eingesetzt, müssten also nicht entliehen werden. Homeschooling würde außerdem nicht nur digital stattfinden. Letztlich obliegt es den Schulen, die von der Hansestadt Lübeck zur Verfügung gestellten Geräte einzusetzen, ein Misstrauen gegenüber den Schulen sei unangebracht.
Trotz der öffentlich Debatte seien dem Bereich Schule und Sport sowie den Schulräten keine dringlichen Bedarfsmeldungen über unversorgte Schüler:innen zugegangen. In den Nachbarschaftsbüros, Jugendzentren und von den Schulen werde allerdings das Problem gesehen, dass Schüler:innen zuhause nicht über eine (ausreichende) Internetversorgung und/oder einen Arbeitsplatz verfügen. Hier werde durch die angesprochenen Stellen so gut als möglich unterstützt.
Herr Borchardt ergänzt dies und berichtet von einem weiteren neuen Förderprogramm, wonach 14 Millionen Euro für das Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden sollen und zu dem ab Kalenderwoche 12 bereits Anträge eingereicht werden können. Voraussichtlich würden damit die im August erfragten Bedarfe abgedeckt werden können.
Frau Mentz verweist darauf, dass wenn alle Schüler:innen von den Schulen versorgt worden
wären, nicht aktuell 150 Anträge beim Jobcenter eingegangen wären. Frau Mentz vermutet
hier ein unterschiedlich konsequentes Handeln der Schulleiter:innen.
Herr Haltermann erklärt noch einmal, dass sofern Schüler:innen auf Nachfrage hin von den
Schulen kein digitales Endgerät ausgeliehen bekommen, sie einen Stempel der Schule erhalten, mit dem sie bei Vorlage im Jobcenter 350 Euro für die Finanzierung eines digitalen
Endgerätes erhalten. Unabhängig davon werden möglicherweise Anträge im Jobcenter gestellt, weil es womöglich als erfolgversprechender betrachtet wird, ein eigenes digitales Endgerät zu besitzen, als
Eines zu leihen. Hier macht Herr Haltermann jedoch auf den großen Vorteil von geliehenen digitalen Endgeräten aufmerksam, der da wäre, dass die geliehenen Geräte alle
durch die Hansestadt Lübeck in Zusammenarbeit mit der TraveKom zentralen Support und
Wartung erhalten würden. Dies würde die Grundlage für gleiche Konfiguration der Geräte
und letztendlich auch für Bildungsgerechtigkeit bilden.
Herr Kerlin stellt die Frage, warum bei einem Mangel an weiteren digitalen Endgeräte die
Schulen eher einen Stempel geben, als an anderen Schulen nicht genutzte Endgeräte abzufragen.
Frau Mentz macht noch einmal deutlich, dass Sie kein Misstrauen gegenüber den Schulleitungen hegt, sondern eher unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe bei der Rückmeldung der Schulen zum Bedarfe an digitalen Endgeräten sieht.
Bis diese Daten vorliegen, möchte Frau Mentz daher den Antrag auf Mai 2021 vertagen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag auf Vertagung in die Sitzung im Mai abstimmen:
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 7 |
Nein-Stimmen | 7 |
Enthaltungen | |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
Damit ist die Vertagung abgelehnt und der Vorsitzende lässt über den Antrag an sich abstimmen: