Auszug - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Taktverdichtung Lübeck-Büchen-Lüneburg  

48. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/09745 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Taktverdichtung Lübeck-Büchen-Lüneburg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ramcke erläutert, dass es mit diesem Antrag darum gehe zu sensibilisieren.

 

Herr Schröder hrt aus, dass aus Sicht der Verwaltung alle Maßnahmen zur Taktverdichtung begrüßt werden. Es fehle allerdings bei diesen Maßnahmen an grundlegenden Voraussetzungen, um dies umzusetzen. Zum Beispiel müssten auf dieser Strecke zusätzliche Kreuzungsbahnhöfe geschaffen werden und in Büchen müsste ein sogenannter Überwerfungsbau errichtet werden. Allerdings könne geprüft werden, ob es ggf. auf Streckenabschnitten von bzw. bis Büchen möglich sei, eine Taktverdichtung durchzuführen. Allerdings wäre auch hierfür ein zusätzlicher Bahnsteig in Büchen notwendig.

 

 


Antrag in der Bürgerschaft:

1) Die Bürgerschaft fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf,

 

a) den im aktuellen Entwurf für den Deutschland-Takt vorgesehenen Halt von ICE-Zügen in Büchen auf der Strecke nach Berlin festzuschreiben,

b) für den Deutschland-Takt in Büchen zusätzliche Halte auf den Fernverkehrstrecken nach Dresden bzw. Prag sowie Stralsund bzw. Rügen vorzusehen.

 

2) Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, mit der zeitnahen Einführung des Halbstundentakts auf der Strecke Lübeck neburg die Stärkung des Fernverkehrshalts Büchen zu unterstützen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss der Lübecker Bürgerschaft beschließt den Antrag einstimmig.