Herr Dr. Verwey gibt ein Statement der EBL bzgl. der beiden Bürgerschaftssitzungen im Februar ab. Die EBL als Betreiber seien unmittelbar betroffen, haben aber bisher keine Gelegenheit erhalten, sich zu beteiligen. Deshalb möchte er an dieser Stelle informieren. Die EBL haben eine eigene Position; diese sei auch aus den vergangenen WA-Sitzungen bekannt.
Überraschend sei gewesen, dass die BÜ die EBL von der Aufgabe der Meinungsumfrage entlastet hat, nachdem diese bereits alle ausführlichen Vorbereitungen nahezu fertig gestellt hatten. Das sei aus Sicht der EBL ausgesprochen ärgerlich gewesen. Die formelle Begründung waren mögliche Eigeninteressen der EBL, die den EBL unterstellt werden könnten. Herr Dr. Verwey betont ausdrücklich, dass ihm eine hohe Transparenz in der Öffentlichkeit immer wichtig sei – die EBL seien schließlich auf ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten angewiesen. Was könnten also die Eigeninteressen der EBL sein?
1. MA der EBL, die mit den Abfällen arbeiten müssen
Rein physikalisch sei jedwede mögliche Belastung auf der Deponie am höchsten angesiedelt. Natürlich seien deshalb die EBL sehr stark engagiert, denn es liege nicht in ihrem Interesse, die Mitarbeiter einem Risiko auszusetzen. Das jedoch könne den EBL nicht zum Nachteil unterstellt werden.
2. Finanzielles Interesse
Die EBL sind eine gebührenrechnende Einheit und haben ein Kostendeckungsgebot zu befolgen. Sämtliche Erlöse von Dritten kommen vollständig dem Gebührenzahler zu Gute. Ausdrücklich verneint Herr Dr. Verwey, dass es weder für das Unternehmen oder seine Mitarbeiter irgendwelche Bonusregelungen für Abbruchabfallannahmen gebe.
Deponieraum sei generell bundesweit knapp – die Nachfrage ist größer als das Angebot.
Die EBL haben sich weder um solches Abbruchmaterial beworben und es gebe auch kein Interesse an dessen Einlagerung. Aber die EBL hätten sich dem fachlichen Dialog nicht entzogen und sich sogar aktiv daran beteiligt. Wirtschaftliche Eigeninteressen seien in keiner Weise vorhanden.
3. Die EBL als Deponiebetreiber seien Genehmigungsinhaber und tragen für das ordnungsgemäße Betreiben die Verantwortung – auch Herr Dr. Verwey persönlich.
Damit seien die EBL den Behörden gegenüber in der Pflicht und haben höchstes Interesse, nur Stoffe anzunehmen, die das Genehmigungskonzept nicht gefährden.
4. Dazu kommt, dass die EBL von der Hansestadt Lübeck den Auftrag haben, die Entsorgungskapazitäten in Lübeck dauerhaft vorzuhalten. Und sie müssen auch rechtzeitig und frühzeitig dafür sorgen, dass neue Kapazitäten geschaffen werden.
Die EBL seien auf ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn/Bürgern angewiesen. Dafür haben die EBL bereits viel gemacht.
Was Herrn Dr. Verwey bei den derzeitigen politischen Diskussionen bewege sei, dass dieses Verhältnis nicht gestört werden dürfe. Man müsse wissen, was diese Nachbarn/Bürger bewege/ängstige. Deshalb bedauert er sehr, dass keine Begleitgruppe eingerichtet werde, um auf deren Fragen/Ängste einzugehen und um unnötiger Gerüchteverbreitung vorzubeugen.
Herr Dr. Verwey hofft, mit seinem heutigen Statement, Zweifel an der Rolle und Position der EBL ausgeräumt zu haben.
Sein letzter Hinweis: Er verfolgt die derzeitigen Diskussionen und Anzeigenschaltungen. Die Deponie werde oft erwähnt. Leider stimmen nicht immer die auftauchenden Fakten und Zahlen. Die EBL können mit Klarstellungen kaum nachkommen. Er bittet deshalb eindringlich, vor solchen Veröffentlichungen rechtzeitig die korrekten Fakten/Auskünfte bei den EBL abzufragen. Andererseits befürchte er einen steigenden negativen Eindruck der EBL in der Öffentlichkeit. Das würde die Tätigkeiten der EBL belasten. Er möchte nicht die Deponie oder gar Mitarbeiter stigmatisiert sehen. Er bittet deshalb um entsprechende Unterstützung unserer Arbeit durch die Mitglieder des WA.
Herr Eymer dankt Herrn Dr. Verwey für dieses Statement.