Auszug - Bebauungsplan 22.06.00 - Moislinger Allee / Pinassenweg - Erneuter Aufstellungsbeschluss  

46. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09526 Bebauungsplan 22.06.00 - Moislinger Allee / Pinassenweg -
Erneuter Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Lötsch teilt mit, dass es seitens der CDU-Fraktion Bedenken hinsichtlich der Höhe und der Ausnutzung des Grundstücks gebe, aber es werde hierzu der weitere Verlauf der Planung, insbesondere der anstehende Wettbewerb abgewartet.

 

Frau Haltern teilt mit, dass die SPD-Fraktion das genauso sehe.


Beschluss:

 

  1. Der am 18.11.2019r das Grundstück Moislinger Allee 222 + 224 gefasste Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird erneuert und um weitere Informationen zum Zweck und Ziel der Planung sowie um die Vorgaben für das städtebaulich-freiraumplanerische Werkstattverfahren ergänzt.

r den im Stadtteil Buntekuh zwischen Moislinger Allee und Pinassenweg gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 22.06.00 Moislinger Allee / Pinassenweg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung einer innerstädtischen gewerblichen Brachfläche durch ein Wohngebiet für Geschosswohnungsbau geschaffen werden.             

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Zur Qualifizierung des städtebaulichen Konzeptes, welches als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes dienen wird, soll ein städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren mit zehn Planungsbüros unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 aufgeführten Anforderungen durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form eines zweiwöchigen Aushanges und durch Einstellung der Unterlagen ins Internet durchgeführt.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.