Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

46. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

 

Der Vorsitzende verpflichtet das stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglied Frau Sophie Bachmann mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

 

Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen werden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist.

Er lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP en bloc abstimmen, dessen Verfahrensvorschlag niemand widersprochen hat:

TOP 10.2, 11.1, 11.2, 13.3.1, 13,3,2 und 13.3.3.

 

Der Vorsitzende beantragt die gemeinsame Behandlung der TOP 6.4.1 und 7.3.

 

Der Vorsitzende teilt weiter mit, dass die beiden Beschlussvorlagen im nichtöffentlichen Teil unter TOP 11.1 und 11.2 nur zur Kenntnis genommen werden, da hierzu bereits im Hauptausschuss am 09.02.2021 eine abschließende Entscheidung getroffen worden sei.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in Absprache mit der Verwaltung alle Themen, die den Runden Tisch Radverkehr und die Radwege betreffen, auf die Sitzung am 15.03.2021 verschoben worden seien.

 

Herr Müller-Horn teilt mit, dass er seinen Antrag unter TOP 7.2 zurückziehe, da auch der Schul- und Sportausschuss zu einem gleichlautenden Antrag kein Votum abgegeben habe.

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig die beantragte gemeinsame Beratung, sowie die nicht öffentliche Behandlung der hierfür vorgesehenen TOP.