Auszug - Feststellung Jahresabschlüsse 2014 bis 2016 der Stiftung "Lübecker Wohnstifte"  

41. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 24.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09345 Feststellung Jahresabschlüsse 2014 bis 2016 der Stiftung "Lübecker Wohnstifte"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldung.


Beschluss:

1)      Der Jahresabschluss 2014 der Stiftung „becker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 151.892,73 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

2)      Dieser Jahresüberschuss 2014 wird anteilig (= 59.240,61 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 88.860,91 €) nebst Bauerneuerungsrücklage                             (= 3.791,21 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.

 

 

3)      Der Jahresabschluss 2015 der Stiftung „becker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 138.320,49 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

4)      Dieser Jahresüberschuss 2015 wird anteilig (= 50.631,00 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 75.946,49 €) nebst Bauerneuerungsrücklage                             (= 11.743,00 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.
 

 

5)      Der Jahresabschluss 2016 der Stiftung „becker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 238.514,68 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

6)      Dieser Jahresüberschuss 2016 wird anteilig (= 71.138,50 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckcklage (= 142.277,01) nebst Bauerneuerungsrücklage (= 25.099,17 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.
 

7) Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
fungsausschuss am 10.09.2020 abschließend beraten wurde (VO/2020/09148) wird
zur Kenntnis genommen.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum