Auszug - Betrauung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung und des Betriebes der Priwallfähre und der Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur  

41. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.28
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 24.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09238 Betrauung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung und des Betriebes der Priwallfähre und der Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bahr, Oliver
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Prieur äert Diskussionsbedarf betreffend der Fährzeiten und beantragt die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu mit, dass es sich um Zeiten handle, welche gegenrtig Personell sichergestellt werden können. Frau Senatorin Hagen führt weiter erläuternd aus, dass der Betrieb der Fähre an der Nordermole als Option in der Betrauung aufgenommen worden sei, sodass nach dem probebetrieb in einem Jahr beschlossen werden könne, wie mir der Personenfähre weiter verfahren werden soll.

 

Es sprechen AM Prieur, Herr Senator Schindler, erneut AM Prieur und AM Fürter.

 

Herr Bürgermeister Lindenau sagt eine Zusammenstellung der Zahlen der bisherigen Probebetriebe der Fähre bis zur Sitzung der Bürgerschaft am Donnerstag zu.

 

Es spricht AM Stolzenberg.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von AM Prieur, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen, abstimmen.

 

Der Hauptausschuss nimmt den Antrag mehrheitlich

(14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

an.


Beschluss:


 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) mit der Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Bereitstellung und des Betriebes der Priwallfähre und der Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur entsprechend den Vorgaben und Inhalten der als Anlage 1 beigefügten Betrauung zu betrauen und die dafür erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der SWLH zu fassen. Die Ermächtigung steht unter der Bedingung eines positiven Bescheides auf Erteilung der verbindlichen Auskunft auf die Anfrage beim Finanzamt vom 04.08.2020 zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

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