Auszug - Bericht zum kommunalen Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"  

17. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Hr. Uhlig gibt im Folgenden einen Rückblick auf die erste Förderphase „Strukturerhalt Kultur“, Fr. Jakubczyk berichtet zum Stand der Planungen für eine zweite Förderphase.

 

Hr. Uhlig teilt mit, dass die im Zuge der ersten Förderphase eingereichten Anträge der Bereich Haushalt und Steuerung gemeinsam mit dem Kulturbüro gemäß dem beschlossenen Konzept abgearbeitet habe. Rund 550.000 Euro konnten nach Bearbeitung und Ausstellung der Bescheide an die Antragstellenden ausgeschüttet werden. Daraufhin habe ein Gesprächstermin mit einigen freien Lübecker Theatern, die auch Antragstellende waren, am 21.10.2020 stattgefunden, um weitere Transparenz hinsichtlich rderzeitraum und Berechnungsmethoden zu schaffen. Ziel des Konzepts von Förderphase I sei, dass Kultureinrichtungen und -vereine strukturell erhalten bleiben. Die Antragsbearbeitenden haben die mtl. laufenden Kosten bei der Berechnung berücksichtigt, sich diese belegen lassen und daraus einen mtl. Durchschnittsbetrag gewählt und diesen mal sechs multipliziert. Anzurechnen waren hierbei Corona bedingte Hilfen von Bund und Land. Im o. g. Gespräch sei u. a. erläutert und ausgetauscht worden, dass in einer nächsten Förderphase Inhalt und Berechnungsweg klarer kommuniziert werden sollen.

Fr. Jakubczyk ergänzt, dass die Notlage der Einrichtungen und Vereine weiterhin anhalte. r einechste rderperiode solle den Antragstellenden einengere Einreichungsfrist gewährt werden, bspw. von Anfang Januar bis Mitte Februar 2021. Sie schlage einen Berechnungszeitraum von vier Monaten vor. Ein Beschluss werde für Dezember dieses Jahres angestrebt. Nach politischer Entscheidung nnen die Unterlagen online bereitgestellt werden. Spenden und Projektförderungen werden wie auch in Förderphase I geschehen nicht abgezogen. Eine wesentliche Neuerung zum ersten Konzept sei, dass eine monatliche Pauschale in Höhe von 2.500 Euro pro Einrichtung für eine künstlerische oder kaufmännische Leitung in hauptberuflicher Tätigkeit, die nicht sozialversicherungspflichtig festangestellt ist, bei der Berechnung des Zuschusses angesetzt werde. Die Leitung sei für die Aufrechterhaltung des Kulturbetriebs essentiell.

 

AV Stolzenberg fragt nach, wer einerseits zum Gespräch mit den freien Lübecker Theatern eingeladen und wer andererseits entschieden habe, dass auch der Vorsitzende des Hauptausschusses, Hr. Petereit, an diesem Gespräch teilnehmen solle.

 

AM Petereit meldet sich direkt zu Wort. Auch er habe Nachfragen zur Bearbeitung der Anträge von Akteuren der freien Lübecker Theater erhalten und daraufhin Hr. Uhlig kontaktiert. Er habe als Vorsitzender des Hauptausschusses und Vorsitzender des Finanzausschusses an diesem offenen und transparenten Gespräch teilgenommen. Die Teilnehmenden haben sich darauf geeinigt, dass spezifische Fragen hinsichtlich ihrer Anträge gerne in Einzelgesprächen erörtert werden.

 

AV Stolzenberg fragt, warum einige Antragstellende einen Zuschuss über 50.000 Euro erhalten haben.

 

Hr. Uhlig antwortet, dass klar nach Konzept gerechnet worden sei. Im Konzept stehe, dass eine Obergrenze von grundsätzlich bis zu 50.000 Euro gewährt werde. D.h., dass diese Grenze ggf. auch überschritten werden könne.

 

AM Grabitz richtet ihre Frage zur Pauschale für Mitarbeiter:innen im Rahmen einer zweiten Förderphase an Fr. Jakubczyk: Welche Bedingungensse eine Einrichtung erfüllen, um diese Pauschale zu erhalten.

 

Fr. Jakubczyk antwortet, dass sich die erwähnte Pauschale an der empfohlenen Honoraruntergrenze des Bundesverbands Freie Darstellende Künste orientiere und jeweils für eine künstlerische oder kaufmännische Leitung gelte.

 

AM Burakowski bedankt sich für den Bericht und fragt, ob ein Budget für Quartier- bzw. Stadtteilhäuser geplant sei, da diese auch Treffpunkte von Künstler:innen zum gemeinsamen Austausch darstellen.

 

Fr. Jakubczyk antwortet, dass die kommunale freiwillige Unterstützungshilfe Kultureinrichtungen und -vereine erreiche.

 

Hr. Bgm. Lindenau ergänzt hierzu, dass die Aktivitäten der Possehl-Stiftung im Rahmen des „Kulturfunken“ Einzelkünstler:innen rdern, um Projekte zu initiieren. Er führt aus, dass sich die öffentliche Hand auf institutionelle Förderung beschränke.

 

AM Schedel richtet ihre Frage, wie viele Monate Lockdown wir uns noch erlauben können, an Hr. Uhlig.

 

Hr. Uhlig erklärt, dass, nachdem zuerst von März bis August 2020 gefördert worden sei, nun die vier weiteren Monate von September bis Dezember 2020 gefördert werden.

 

Hr. Bgm. Lindenau teilt hierzu mir, dass ausreichend Haushaltsmittel für diese Maßnahme vorhanden seien. Das Antragsverfahren sei so gestrickt, dass zunächst im Januar der Haushalt für 2021 genehmigt werden könne, so dass ab Februar 2021 Betge aus dem Folgekonzept zur Auszahlung kommen können.

Im Folgenden entsteht eine lebhafte und intensiv geführte Diskussion zwischen AV Stolzenberg, Hr. Bgm. Lindenau und AM Petereit zum Thema „Hinterzimmerpolitik“ und zu den Aufgaben eines Vorsitzenden in seinem Fachausschuss. Im Zuge dessen beantragt AM Petereit die sofortige Beendigung der Debatte. AV Stolzenberg lässt darüber abstimmen:


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

zur Beendigung der Debatte zu TOP 4.1

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

5

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Damit ist die Debatte beendet.