Auszug - Dringlichkeitsantrag AM Robin Burkard: Forderung nach Hilfen der Veranstaltungswirtschaft  

17. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 09.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2020/09307 Dringlichkeitsantrag AM Robin Burkard: Forderung nach Hilfen der Veranstaltungswirtschaft
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Da AM Burkard zu Beginn der Beratung des TOP 6.1 abwesend ist, wird der TOP 7 vorgezogen und TOP 6.1 daran anschließend unter TOP 7 erörtert, sobald AM Burkard wieder anwesend ist.

 

AM Burkard erläutert seinen Antrag zur Unterstützungshilfe der Lübecker Veranstaltungsbranche und teilt mit, dass Bündnis 90 / Die Grünen, die Unabhängigen und GAL seine Forderung unterstützen. Lübecker Diskotheken, wie das „x“ und „Sounds“, können ihren Betrieb nicht mehr lange aufrechterhalten. Ebenso seien Lübecker Kneipen wie „Blauer Engel“ und „Riders“ von der Existenz bedroht. Seine Forderung sei, diese Betriebe der Veranstaltungswirtschaft in den Kreis der Antragsberechtigten für den kommunalen „Kulturrettungsfond aufzunehmen.

 

Hr. Bgm. Lindenau könne die Initiative von AM Burkard nachvollziehen, auch die Veranstaltungsbranche finanziell zu unterstützen. Es sei jedoch für die Kommune nicht zulässig, privatwirtschaftliche Betriebe finanziell zu unterstützen. Dies sei nur dem Bund und Land möglich.

 

AM Grabitz hebt die wirtschaftliche Wichtigkeit der Kulturstätten hervor und regt an, einen Weg zu finden, um Veranstaltungen wie Konzerte zu fördern. Es solle darüber nachgedacht werden, ob im Rahmen des „Kulturrettungsfonds“ hierfür ein Zuschuss möglich sei.

 

AM Petereit betont, dass die Unterstützung von privatwirtschaftlichen Betrieben auf Bundes- und Landesebene erfolge. Die Erweiterung des kommunalen Förderprogramms um den privatwirtschaftlichen Bereich sei nicht zulässig.

 

AV Stolzenberg plädiere für kreative Wege, um zu einer Lösung zu kommen. Er fragt, wie es mit Schaustellern aussehe, die auch Kulturanbieter seien.

 

Hr. Bgm. Lindenau antwortet, dass Gebühren und Entgelte bei Schaustellern erlassen werden können. In der Vergangenheit habe die Kommune den Lübecker Volksfestzug unterstützt, da es von einem Verein initiiert werde. Er stellt noch einmal klar, dass nicht das Landprogramm, sondern die Segelveranstaltung als gemeinnütziger Teil der Travemünder Woche unterstützt worden sei.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen. Der Ausschuss stimmt mehrheitlich gegen diesen Antrag.


Beschluss:

Die Veranstaltungsbetriebe in Lübeck werden in den Kulturrettungsfond, in Form des Soforthilfeprogramms der Hansestadt Lübeck, verabschiedet am 30. Juli, gestartet am 01. August 2020, mit aufgenommen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

10

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum