Auszug - Austauschantrag zur VO/2020/08932: Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Anteile von Wohnformen für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg  

38. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 07.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08932-01 Austauschantrag zur VO/2020/08932: Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Anteile von Wohnformen für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/08932
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Kjer, Joanna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Dieser Antrag wird zusammen mit dem mündlichen Bericht unter TOP 4.1 aufgerufen. Die Abstimmungsergebnisse werden unter dem jeweiligen TOP abgebildet.

 

 

Antrag:

1) Für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfer Siedlung (NTS) gelten folgende Anteile der Wohnformen:

50 % geförderter Wohnungsbau (1. und/oder 2. Förderweg):    ca.  140 WE

50 % Eigentumswohnungen oder freifinanzierte Wohnungen    ca. 141 WE

Geschosswohnungsbau                 gesamt  ca. 281 WE

2)  Für die künftigen Bewohner der NTS gilt eine Erstwohnsitzverpflichtung. Bewerber für Einfamilienhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen, die ihren Wohnsitz bereits in Lübeck haben, werden bei der Vergabe bevorzugt. Diese wird vertraglich geregelt und über eine Eintragung in das Grundbuch vor Verkauf gesichert. Gewerbliche Ferienwohnungen werden im Plangebiet durch entsprechende Festsetzung ausgeschlossen.

 

 

Der Vorsitzende merkt an, dass der erste Punkt mit dem Beschluss unter TOP 4.1 bereits erfüllt sei. Er möchte von der Verwaltung wissen, ob die Umsetzung der Aspekte unter Punkt zwei machbar seien.

Frau Belchhaus erläutert, dass eine Bevorzugung von Lübecker Bürger:innen zulässig sei und an dortiger Stelle auch umgesetzt werden solle. Die Nutzung von gewerblichen Ferienwohnungen in der Neuen Teutendorfer Siedlungen werde auch ausgeschlossen. Zum Thema der Erstwohnsitzverpflichtung befände sich die Verwaltung gerade in der rechtlichen Prüfung. Frau Belchhaus sagt zu, dass nach Abschluss dieser Prüfung darüber im Bauausschuss berichtet werde, dies sei voraussichtlich nach den Herbstferien.

 

Herr Müller-Horn beantragt, dass der Antrag vertagt werde, bis die Verwaltung über diese rechtliche Prüfung berichte.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung:  1 Stimme

Gegen eine Vertagung: 12 Stimmen

Enthaltungen:   2 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt eine Vertagung des Antrages mehrheitlich ab.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

12

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.