Auszug - BM Antje Jansen (GAL): Änderung der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie Richtlinien Kindertagespflege (VO/2020/08926)  

18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 7.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 03.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 18:59 Anlass: Sitzung
Raum: Fahrzeughalle der Johanniter
Ort: Bei der Gasanstalt 12, 23560 Lübeck
VO/2020/09190 BM Antje Jansen (GAL): Änderung der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie Richtlinien Kindertagespflege (VO/2020/08926)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Jürgensen erklärt zum Punkt 1, dass bisher kein Handlungsbedarf zur erneuten Anpassung der Sachkostenpauschale gesehen wurde.

Zum Punkt 2 berichtet er, dass die Anpassung zur Vertretungsregelung im Prozess „Aufwachsen in Lübeck 2.0“ weit vorangeschritten sei und dass spätestens nächstes Jahr eine Gremienbeteiligung angestrebt werde. 

Zum Punkt 3 erläutert Herr Jürgensen, dass die Anpassungen zum 01.01.2021 erfolgen. Die Änderungen zur Elternbeitragssatzung, Sozialstaffelsatzung und Richtlinie Kindertagespflege werden ins Verfahren gegeben und eine Umsetzung vor dem 01.01.2021 sei nicht möglich.

 

Herr Puhle ergänzt, dass es ein Gespräch mit der Kindertagespflege, den jugendpolitischen Sprechern und der Verwaltung gegeben hätte. Dort hätte man den Konsens gefunden, dass zunächst abgewartet und notfalls finanziell nachgesteuert werde.

 

Frau Traoré (Kindertagespflegeperson) meldet zu Wort. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Frau Traoré widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht.

Frau Traoré macht deutlich, dass alles, insbesondere Miete, teurer werde und spricht sich dafür aus die Sachkostenpauschale von 1,73 € beizubehalten. Frau Schulte-Ostermann merkt an, dass das Gutachten des Landes zur Sachkostenpauschale nicht ausschließlich für die Hansestadt Lübeck entwickelt wurde.

 

Herr Jürgensen erklärt, dass der Landesgesetzgeber die Anhaltspunkte des Gutachtens aufgegriffen und auf Schleswig-Holstein angepasst hätte. Weiterhin zahle die Hansestadt Lübeck einen Mietkostenzuschuss.

 

Frau Gab und Frau Levgrün (beide Kindertagespflegepersonen) melden sich zu Wort. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Frau Gab und Frau Levgrün widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht. Beide Kindertagespflegepersonen erklären, dass die Vorgaben des Landes lediglich Mindestwerte seien und die Kosten durch Corona noch weiter angestiegen seien.

 

Herr Jürgensen hebt hervor, dass die Kindertagespflegepersonen sehr gute Arbeit leisten. Es gäbe lediglich die Optionen ein neues Gutachten erstellen zu lassen oder die Sachkosten neu bewerten zu lassen.

 

Herr Puhle schlägt zu Punkt 1 vor den Vorschlag von Herrn Jürgensen aufzugreifen und ein neues Gutachten erstellen zu lassen, das in der ersten Jahreshälfte 2021 vorgelegt werde.

 

Es entsteht eine Diskussion über höhere Kosten durch Corona und die Aufschlüsselung von Sachkosten. Es sprechen Frau Schulte-Ostermann, Herr Puhle, Frau Vogeler, Herr Kerlin, Frau Hildebrand und Frau Gab. Herr Jürgensen weist darauf hin, dass er das Gutachten verschicken würde, in der die Sachkosten aufgeschlüsselt seien.

 

Herr Puhle schlägt vor folgenden Antrag an die Bürgerschaft zu geben und lässt darüber abstimmen.

 

Antrag:

Die Bürgerschaft möge folgendes beschließen:

Zur Ermittlung der Sachkosten in der Kindertagespflege erstellt die Verwaltung ein Gutachten im ersten Halbjahr 2021.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Antrag einstimmig an.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Überweisungsantrag abstimmen.


Beschluss:

In Bezug auf die Richtlinie der Kindertagespflege wird beantragt:

1. Die Erstattungen für die Sachkostenpauschale in (bisheriger) Höhe von 1,73 € pro

Kind und Stunde beizubehalten,

 

2. Die Vertretungsregelung in der Förderrichtlinie gesetzeskonform anzupassen.

 

3. Die Änderungen hinsichtlich der laufenden Geldleistung für die Betreuung und Förderung

von Kindern unter einem Jahr sowie behinderten bzw. von Behinderung bedrohten

Kindern in der Kindertagespflege sind bereits zum 01.08.2020 gemäß den Vorgaben

des KiTa-Reform-Gesetz anzupassen und in die Förderrichtlinie einzuarbeiten..


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

x

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

14

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den Antrag abzulehnen.