Auszug - Informationen zu anstehenden Satzungsänderungen  

20. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.3
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Senator Hinsen gibt bekannt, dass die EBL sich zurzeit mit sämtlichen Gebührensatzungen und Grundsatzungen beschäftige und der Werkausschuss hierüber heute im Vorwege informiert werde. Mit Erhöhungen sei zu rechnen, jedoch werde keine neue Gebührenwelle auf die Bürger zukommen.

 

Herr Dr. Verwey informiert die Werkausschussmitglieder über die anstehenden Satzungsänderungen zum 01.01.2021. Diese seien im Oktober und November 2020 in

den Gremienlauf Senat, Werkausschuss, Hauptausschuss, Bürgerschaft zu bringen, um

am 01.01.2021 in Kraft treten zu können. Deshalb möchte er in der heutigen Sitzung gern ausführlicher berichten. Die Satzungen unterliegen einem regelmäßigen Anpassungsbedarf.

Formale Punkte können vorbesprochen und im Nachgang Fragen beantwortet werden.

In der Werkausschusssitzung im November seien alle Satzungsänderungen vorzustellen und abzustimmen. In diesem Thema stecke viel Abgaben- und Verwaltungsrecht, welches Herr Luschas, Abteilungsleiter Abgaben/Satzungen, heute allen Ausschussmitgliedern näher vorstellen möchte. 

 

Herr Luschas erklärt, eines der zentralen Themen folge dem Prinzip „erst Leistung, dann Gebühr“. Er geht ausführlich und sehr detailliert auf die geplanten Satzungsänderungen ein. Dazu gehören die Abfallwirtschaftssatzung, die Abfallgebührensatzung, die Entwässerungsgebührensatzung sowie die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, die momentan aufgrund gesetzlicher Änderungen sowie der Rechtsprechung überarbeitet und im Oktober/November in die einzelnen Gremien gebracht werden sollen. Die Satzungsänderungen würden sodann ab 01.01.2021 gelten,

so dass es wichtig sei, diese der Bürgerschaft in der November-Sitzung zur Entscheidung vorzulegen. Die Stichworte werden als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Zahn bedankt sich für die Zusammenfassung und betont die Wichtigkeit des Anpassungsprozesses sowie der Mitnahme der Politik im Vorwege und darüber hinaus

aller bekannten Lübecker Institutionen, wie Haus & Grund, Siedlerbund usw. Dieses sei

ein sensibles Thema, welches ausreichend Raum für konstruktive Diskussionen benötige.

Weiterhin möchte er wissen, ob dies lediglich die Hansestadt Lübeck betreffe oder ob es

ein Prozess sei, den alle Entsorger durchführen müssten.

 

Herr Luschas erklärt, dass die EBL sich an die Bundesrechtsprechung und an die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein orientieren müsse. Zukünftige Klagen gegen Satzungen seien ein steter Prozess, der grundsätzlich nicht zu stoppen sei. Jedoch

bestätigt er die Wichtigkeit eines rechtzeitigen Mitnahmeprozesses der Entscheidungsträger und anderer Institutionen, um für dieses Thema auf ständige Anpassungen und Trends

im Vorwege sensibilisieren zu können. .