Auszug - Status Altkleidersammlung  

18. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 11.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:48 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Verwey führt aus, dass der Altkleidermarkt seit geraumer Zeit generell schlecht sei. Durch die Pandemiezeit habe er sich noch einmal mehr verschlechtert.

Herr Rehberg zitiert aus einem Marktbericht der BVSE (Verband vertritt die privaten Entsor­ger) zum Absatz eingesammelter Waren, dass u.a. Ausgangssperren eine Erlöserzielung verhinderten. Die Märkte seien global zusammengebrochen. Derzeit gebe es keinerlei Per­spektive von Erlösen im Privatkundenbereich und das sei voraussichtlich kurzfristig auch nicht zu beheben.

 

In Lübeck gebe es einen großen gewerblichen Sammler. Herrn Rehberg stellt sich mit Blick auf den 2019 dazu gekommenen schwierigen Markt und der Pandemielage 2020 die Frage, wie sich seine Dienstleistung entwickelt. Herr Rehberg hat von der Oberen Abfallbehörde fol­gende Information bekommen: Die Sammelerlaubnis er Firma sei nicht dauerhaft verpflich­tend. Daher müssen die EBL sich gedanklich auf die Situation vorbereiten, dass die Privat­container kurzfristig abgezogen werden. Originär sind die EBL zuständig. Die Behälterbe­schaffung derzeit sei jedoch schwer und zudem teuer. Die Lage wird aufmerksam beobach­tet.

Die EBL-eigene Sammlung funktioniere zurzeit recht reibungslos - auch der Absatz. Geld lasse sich damit jedoch nicht mehr verdienen.

 

Frau Dr. Blunck fragt, wohin die EBL denn absetzen und warum die privaten Sammler kein Geld für schlechte Zeiten vorgelegt hätten, nachdem sie die Jahre zuvor sehr gut verdient haben. Sie fragt, wie die EBL die Aufgabe künftig bewältige könne.

 

Die Mengen in 2019, die die Lübecker Firma einsammelt sind: Ca. 1.050 t Altkleider;

EBL 250 t. Die EBL haben mit einem Großen der Branche (Sitz Schweiz) eine Vereinbarung. Wenn aber ein endgültiger Zusammenbruch erfolge, dann gebe es keine Möglichkeit mehr für die heutige Verwertung.

 

Herr Zahn fasst noch einmal zusammen, dass die gewerblichen Sammler zwar eine Geneh­migung vom Land erhalten haben, aber das ohne eine Zeitraumfestlegung. Diese Unterneh­men können jederzeit ihre Sammlung einstellen.

 

Herr Rehberg führt zu diesen Genehmigungen aus, dass die Zuständigkeiten im Kreislauf­wirtschaftsgesetz definiert seien. Sämtliche private Abfälle seien dem öffentl.-rechtl.  Entsor­ger zu überlassen (in Lübeck also den EBL). Das Gesetz erlaube aber, durch gewerbliche Sammlungen einzugreifen, die dem Land jedoch anzuzeigen seien. Dazu ergehe nicht wirk­lich eine Genehmigung, sondern nur eine Prüfung. In Schleswig-Holstein wurde üblicher­weise auf solche Anzeigen nicht reagiert; das führt nach 3 Monaten zu einer automatischen Erlaubnis. Theoretisch könnte man Auflagen erteilen.


Das wurde aber vom Landesamt teil­weise nicht gemacht. Daraus resultiere die jetzige Situation. Die EBL haben die Altkleider sammeln wollen, weil es seit jeher ihre gesetzliche Aufgabe war. Es war konsequent, einen eigenen Stoffstrom aufzubauen. Altkleider in der MBA seien prozessstörend.

Solange die Altkleider stofflich verwertet werden, sei das ein gutes System. Bei einem Markt­zusammenbruch müssen die EBL dann auch damit umgehen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird derzeit gerade novelliert. Altkleider sollen zukünftig ver­pflichtend separat erfasst werden. Herr Rehberg rechnet hier mit einer gesetzlichen Rege­lung.

 

Herr Kuba fragt nach, ob die Altkleidersammlung gewinnbringend sei. Herr Rehberg teilt mit, dass zu keinem Zeitpunkt mit Altkleidern Geld verdient werden konnte. Es gab nur mal eine Phase, in der zumindest die Logistikkosten gedeckt waren. Aktuell gebe es damit keine Er­löse.

 

Herr Martens fragt, ob man die Altkleider irgendwann in die Verbrennung bringen müsse. Herr Rehberg teilt mit, dass ohne andere Lösung, dies der letzte Weg sei. Wg. der geringen Menge jedoch würde das gebührentechnisch nicht zu merken sein.

 

Herr Görtz bezeichnet zwei in seiner Nachbarschaft stehende private Container als großen Vermüllungsherd und fragt, ob man diese nicht entfernen lasse könne. Herr Rehberg ver­weist auf den für die Überwachung zuständige FB 5. Dieser habe ein Vertragsverhältnis mit der Firma. Der FB5 achte stark darauf, dass gesäubert werde und man hat um einen Tou­renplan gebeten, der bislang nicht geliefert wurde. Es gebe aber derzeit keine Möglich­keit, den Abzug der Container zu erzwingen.