Auszug - SPD+CDU: Austauschantrag: B-Pläne gemäß § 13b BauGB bearbeiten  

16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.20
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 22:07 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2020/08788-01 SPD+CDU: Austauschantrag: B-Pläne gemäß § 13b BauGB bearbeiten
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/08788
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Stolzenberg stellt in Verlauf seines Redebeitrages eine Frage, die sich an Senatorin Hagen richtet.

 

Hierzu erfolgt keine Beantwortung;  der Vorsitzende ruft  den Antrag zur Abstimmung auf

 

BM Stolzenberg meldet sich zu Wort und bittet im Protokoll aufzunehmen, dass eine Frage zu einer ganz konkreten Sachlage hier in der Bürgerschaft nicht beantwortet wird und dennoch eine Abstimmung erfolgt.

 


Beschluss:


Die Lübecker Bürgerschaft begrüßt die Beschlüsse des Bauausschusses zur Aufstellung der der B-Pläne 11.03.00 Wulfsdorf Süd, 23.27.00 - Steinrader Damm 14 - 34 und 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel gemäß § 13b BauGB. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden fristgerecht gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bürgermeister wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass - entsprechend der Beschlüsse des Bauausschusses -

1. die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form von Erörterungsveranstaltungen und zweiwöchiger Aushänge zeitnah durchgeführt werden,

2. der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB bis zum 31. Dezember 2021 durch die Lübecker Bürgerschaft gefasst werden kann,

3. der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne geändert wird und

4. die Erstellung der Bebauungspläne

    a) weitestgehend durch freie Planer erfolgt mit dem Ziel einer größtmöglichen

         Arbeitsentlastung der Bauverwaltung und

    b) durch die Investoren bzw. Projektentwickler finanziert wird.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

30

Nein-Stimmen

13

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum