Auszug - AM Pluschkell (SPD): Mecklenburger Straße  

33. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 04.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08838 AM Pluschkell (SPD): Mecklenburger Straße
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Anfrage:

Der Umbau der Mecklenburger Straße wurde der Schlutuper Bevölkerung seit Jahren von der Verwaltung mehrfach mit konkreten Plänen in Aussicht gestellt. Eine Umsetzung dieser Pläne erfolgte jedoch bislang nicht. Noch immer gibt es in der Mecklenburger Straße vom Hafengate bis Ortsausgang Richtung Selmsdorf lediglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h, aber keine verkehrsberuhigte Zone.

 

Die Mecklenburger Straße wurde vor einiger Zeit saniert, ausgenommen der Bereich des Bahnübergangs zum Hafen. Die durchaus nachvollziehbare Begründung der Bauverwaltung für diese Ausnahme war, dass der BÜ von der LPA in 2019 saniert werden solle. Leider ist auch hier nichts geschehen. Den Bürger:innen ist die baldige Sanierung des kleinen Teilstückes damals versprochen worden.

 

Dieses vorausgeschickt, fragte ich wie folgt:

  1. Hat die LPA noch Interesse an einer baldigen Sanierung des Bahnübergangs? Falls ja, wann wird die Sanierung erfolgen? Falls nein, wann wird die Fahrbahn in diesem Straßenabschnitt entsprechenden dem übrigen Straßenverlauf saniert?
  2. Wann und in welchem Umfang wird die Verwaltung in der Mecklenburger Straße eine verkehrsberuhigte Zone einrichten?

 

Abschließende Antwort:

Zu Frage 1 (von 5.691):

Mit dem Ersatzneubau des Bahnübergangs Mecklenburger Straße soll noch dieses Jahr begonnen werden. Das Genehmigungsverfahren ist eingeleitet. Aufgrund der Corona- Pandemie ist allerdings noch ungewiss, wie schnell die Maßnahme umgesetzt werden kann. Die Fahrbahn wird im Zuge des Ersatzneubaus von der Fabrikstraße bis zur Kreuzung mit der Straße Alte Mühle erneuert. Ebenso Geh- und Radwege.

 

Zu Frage 2 (von 5.691):

Die Planung der Technischen Sicherungsanlage des Bahnüberganges geht von einer Entwurfsgeschwindigkeit des Straßenverkehrs im Bahnübergangsbereich von 30 km/h aus. Die Fahrbahnbreite wird auf das für diese Geschwindigkeit erforderliche Maß reduziert. Damit ist im Bahnübergangsbereich die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h dauerhaft festgelegt. Diese Planungsvorgaben wurden zwischen der LPA und dem Bereich Stadtgrün und Verkehr abgestimmt und festgelegt.

Zu Maßnahmen außerhalb des Bahnübergangbereichs kann die LPA keine Aussagen treffen.

 

Zu Frage 2 (von 5.660):

Die Mecklenburger Straße erfüllt nicht die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1):

 

  1. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden.

 

  1. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

 

  1. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.

 

Zudem liegt der Straßenbereich zwischen Ortstafel und Zufahrt zum Hafen (Fabrikstraße) in keinem reinen Wohngebiet. Denn landseitig befinden sich auf einer Länge von ca. 1.000m nur 35 Wohngrundstücke und wasserseitig bestehen Gewerbegebiete.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum