Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & BM Möller (BfL): Einschränkungen von Feuerwerk im Stadtgebiet  

14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.18
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 27.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2020/08558 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & BM Möller (BfL): Einschränkungen von Feuerwerk im Stadtgebiet
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Fraktionslos
Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

- siehe Protokollierung unter TOP 10.17 -

 

 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis August 2020 eine Verordnung zur
Entscheidung vorzulegen, die das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der
Kategorien 2, 3 und 4 wie folgt einschränkt: 

1. In der Altstadt wird Feuerwerk ganzjährig verboten. 


2. In Travemünde (inkl. Priwall) wird Feuerwerk ganzjährig verboten; jeweils eine
zentrale, umweltgerechte Lichtinszenierung, z.B. mit Lasern, wird am Silvesterabend
durchgeführt bzw. zur Travemünde Woche empfohlen. 


3. In und um besonders schutzwürdige Orte bzw. Einrichtungen wie
Senior*innenresidenzen, Krankenhäuser, Kirchen, Unterkünfte für Geflüchtete,
Tierheime und Naturschutzgebiete werden ganzjährig angemessene feuerwerksfreie
Zonen sofern noch nicht vorhanden eingerichtet und dies insbesondere zu Silvester
von der Verwaltung zielführend kommuniziert. 


4. Unterjährig werden nur noch höchstens 5 Feuerwerke pro Jahr genehmigt.

 

 


 

aufgrund der Ablehnung des Antrages unter TOP 10.18.3 entfällt die Notwendigkeit der Abstimmung über diesen Antrag unter TOP 10.18 (=Ablehnung)

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

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