Auszug - Mündliche Antworten auf vorangegangene Fragen  

28. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 Marktflächensanierung "Am Brink" (Herr Pluschkell) - 2.280

 TOP 5.2.2 am 16.12.2019

Herr Pluschkell fragt, was eine Sanierung der Marktfläche kosten würde.

 

Abschließende Antwort des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften am 03.02.2020:

Die KWL hatte zu prüfen, was baulich erforderlich ist und einen Kostenvoranschlag einzuholen. Demnach belaufen sich die Kosten für eine grundhafte Sanierung des Platzes auf rund 1,6 Mio. Euro (Stand: Sommer 2019).

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2 Sanierung der Straße "Zum Herrenmoor" (Herr Pluschkell) - 5.660

 TOP 5.2.5 am 18.11.2019

Herr Pluschkell bittet um Beantwortung seiner Anfrage zur Sanierung am Herrenmoor (VO/2019/06026):

Am 24.11.2017 wurde im Bauausschuss zum Thema "Sanierung der Straße Am Herrenmoor" folgendes berichtet:

"Aufgrund von unvorhergesehen baulichen Schwierigkeiten wurden die Arbeiten unterbrochen. Die geplante Wasserführung ist aufgrund der extrem hohen Grundwasserstände nicht realisierbar, es muss eine Grundwasserabsenkung erfolgen.

Für die wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung sind verschiedene Untersuchungen erforderlich. Zum einem muss eine Berechnung der einzuleitenden Wassermenge erfolgen, zum anderen muss abgeprüft werden, ob die Grundwasserabsenkung Auswirkungen auf angrenzende Bauwerke, Vegetation usw. hat. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Aufgrund der Witterungsverhältnisse haben wir daher beschlossen, die Baumaßnahme erst im Frühjahr 2018 fortzuführen."

Dies vorausgeschickt, frage ich:

 

Abschließende Antwort am 03.02.2020:

Ist die Instandsetzung der Straße abgeschlossen? Falls ja: Was veranlasst die Verwaltung zu dieser Aussage? Falls nein: Welche Arbeiten stehen noch aus? Wann werden die Sanierungsarbeiten fortgeführt?

Die Sanierungsarbeiten sind abgeschlossen.

Die Arbeiten sind gemäß Vertrag durchgeführt worden. Der Anschluss zur Straße "Am Teichberg" war nicht mit ausgeschrieben. Dieser Bereich wird in diesem Jahr über den Jahresvertrag mit einer neuen Asphaltdeckschicht saniert.

 

Wie beurteilt die Verwaltung die Situation des Bürgersteige zur Einmündung in die Straße "Am Teichberg", insbesondere nach Regenfällen? Ergeben sich daraus Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer, gerade auch in der kalten Jahreszeit?

Die Situation mit der Pfützenbildung im Einmündungsbereich ist unbefriedigend. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Der Ablauf bzw. die Ablaufleitung scheinen defekt zu sein. Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels ist eine Sanierung in der nassen Jahreszeit nur schwer möglich. Es würde eine sehr kostenintensive Grundwasserabsenkung nötig sein. Daher wird hier bei entsprechend längerer trockener Witterung die Sanierung veranlasst.

 

Warum wurde die Böschung an beiden Seiten zur Einmündung nicht wie besprochen gesichert? Was beabsichtigt die Verwaltung zu unternehmen, damit die Böschung nicht weiter auf den Bürgersteig rutscht? Was wird im Zeitraum bis zur Böschungssicherung unternommen, um den Auswirkungen der Böschungswanderung (Schlamm und Moos machen den Bürgersteig rutschig) entgegen zu wirken?

Die Böschung sollte noch mit Winkelstützwänden gesichert werden.

Dies war jedoch aufgrund von vorhandenen Leitungen nicht möglich. Somit musste auf den Einbau der Betonfertigteile verzichtet werden. Nach Einschätzung des Straßenbaulastträgers sind hier weitere Maßnahmen nicht notwendig. Die Bodenerosion wird durch weiteren Bewuchs noch weiter verringert. Eine Gefahr des Abrutschens der Böschung besteht nicht.

 

Was beabsichtigt die Verwaltung zu unternehmen, um den im Einmündungsbereich der Straße "Am Teichberg" (Fußgängerquerung) brüchigen Asphalt instand zu setzen?

Dieser Bereich wird in diesem Jahr über den Jahresvertrag mit einer neuen Asphaltdeck-schicht saniert.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3 Beschilderung Pelzerstraße (Herr Luetkens) - 5.660

 TOP 5.2.14 am 21.10.2019

Herr Luetkens fragt, wann die Schilder in der Pelzerstraße abgehangen werden würden, da diese bereits zum 30.09.2019 hätten entfernt werden sollen, dies aber nicht geschehen sei.

 

Abschließende Antwort am 03.02.2020:

Die Anordnung zur Aufhebung des Lkw-Verbotes (Zeichen 253) erfolgte am 05.12.2019 durch die Straßenverkehrsbehörde. Aufgrund eines zwischenzeitlichen Antrags auf Prüfung von Haltverboten im Wohngebiet "Falkenwiese", im Zusammenhang mit der Pelzerstraße, musste die Aufhebung der Durchfahrtsbeschilderung für Lkw bis zur Prüfung dieses Auftrags zurückgestellt werden. Die Entfernung der Verkehrszeichen erfolgte am 09.12.2019.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4 Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungssysteme (Herr Pluschkell) - 5.651

 TOP 5.2.6 am 21.10.2019 - VO/2019/08253

Für die Umstellung der Energieversorgung auf CO²-freie Technologien zur Erreichung der Klimaziele von Paris sind insbesondere hohe Investitionen in neue Wärmeversorgungssysteme erforderlich. Die Energieerzeugung soll zukünftig auf Basis Erneuerbarer Energien er-folgen. Wärmespeicher und Wärmenetze können bei der Umstellung hin zur Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien die notwendige Infrastruktur bereitstellen und den schritt-weisen Umstieg zu CO²-freien Energieträgern erleichtern.

 

Um diese neuen Investitionen zu unterstützen und anzureizen, wurde am 27. Mai 2019 durch die Landesregierung die Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungssysteme zur Umsetzung der Wärmewende in Schleswig-Holstein bekanntgegeben. Dieses Programm ist jedoch nur kurzzeitig nutzbar, läuft bis Ende 2020 mit einer Nachlauffrist bis 2023.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

Ist das Programm geeignet, Investitionen in nachhaltige Wärmeversorgungssysteme bei der Hansestadt Lübeck zu fördern?

Falls ja, welche Maßnahmen leiten sich daraus bei der Bauverwaltung ab? Falls nein, warum nicht?

 

Abschließende Antwort am 03.02.2020:

Die "Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungsysteme" weist explizit unter Punkt 4.1.1 (Zuwendungsvoraussetzungen/Allgemeine Anforderungen) das Kriterium aus, dass es sich hierbei um Objektversorgungsprojekte mit einem Wärmenetz von mindestens 10 versorgten Objekten bzw. Fernwärme-Abnehmern handeln muss.

 

Vor diesem Hintergrund ist diese Richtlinie kein Fördermittelinstrument für die Neubau- und Instandsetzungsprojekte des Bereichs Gebäudemanagement, sondern bietet Anwendungsmöglichkeiten für den nachhaltigen Neubau / Ausbau von Wärmenetzen für die Stadtwerke Lübeck.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5 Pfützenbildungen nach Regenfällen (Frau Mählenhoff) - 5.660

 TOP 5.2.9 am 20.01.2020

Frau Mählenhoff führt aus, dass in den folgenden beiden, vor noch nicht allzu langer Zeit sanierten Straßenzügen, es immer zu einer Pfützenbildung nach Regenfällen kommt:

Steinrader Weg gegenüber dem Hinterausgang vom Bahnhof

Ziegelstraße gegenüber des alten Bunkers (Edeka)

 

Abschließende Antwort am 03.02.2020:

Die Pfützenbildung in der Ziegelstraße ist bekannt. Hier wurde in der letzten Woche die Leitung erneut von der EBL gespült. Leider hat dies nicht den gewünschten Erfolg gebracht, so dass jetzt kurzfristig noch eine Kamerabefahrung der Leitung folgt. Sobald diese Daten vorliegen, kann über weitere Maßnahmen zur Abstellung des Mangels entschieden werden.

 

Im Steinrader Weg ist kein gravierendes Problem mit stehendem Wasser bekannt. Es gibt zwar einige Pfützenbildungen am Fahrbahnrand, aber diese sind nicht stark ausgeprägt und hängen mit der Gefällesituation der Fahrbahn zusammen. Es wurde zudem auch keine Sanierungsmaßnahme in den letzten Jahren in diesem Bereich durchgeführt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.6 Linden an der Untertrave (Frau Mählenhoff) - 5.660

 TOP 5.2.10 am 20.01.2020

Frau Mählenhoff möchte wissen, ob die Linden An der Untertrave seitens der HL weiter gepflegt werden.

 

Abschließende Antwort am 03.02.2020:

Derzeit sind keine Baumpflegemaßnahmen an den Linden An der Untertrave im Baumkataster als zu erledigen hinterlegt. Jährlich anfallende Pflegemaßnahmen wie die Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben wurden zuletzt im Sommer 2019 ausgeführt. Die Lockerung der Weihnachtsbeleuchtungskabel wird ebenfalls jährlich ausgeführt.

Die nächste Baumkontrolle wird im Sommer 2020 erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.7 Parkverbotszonen Siedlung Strecknitz (Frau Blankenburg) - 5.660

 TOP 5.2.17 am 02.12.2019

Die Siedlung Strecknitz hat während des Neubaus der betreuten Grundschule IBGS an der Schule Grönauer Baum einige Parkverbotszonen in engen Kurven erhalten. Können diese dauerhaft eingerichtet werden?

 

Abschließende Antwort am 03.02.2020:

Die damaligen Haltverbote hingen mit der Baustellensituation zusammen. Da die Baustelle inzwischen beendet wurde, reichen die dort im Umfeld der Schule vorhandenen Haltverbote (eingeschränktes und absolutes) im Schwalben- und Reetweg aus. Gefährdungslagen sind der Straßenverkehrsbehörde dort nicht bekannt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.8 Triftstraße (Frau Blankenburg) - 5.660

 TOP 5.2.11 am 20.01.2020

Frau Mählenhoff möchte wissen, ob die Triftstraße eine Anwohnerstraße sei.

 

Abschließende Antwort am 03.02.2020:

 Nein! Diese Straße darf von jedem Verkehrsteilnehmer befahren werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.9 Parkgebühren in der Altstadt (Herr Ramcke) - 5.660

 TOP 5.2.9 am 02.12.2019 (VO/2019/8423)

Herr Ramcke (Bündnis 90/ DIE GRÜNE) fragt an, ob Einschränkungen bestehen bei der Erhöhung der Parkgebühren im straßenbegleitenden Verkehrsraum, wenn ja welche?

 

Abschließende Antwort am 03.02.2020:

Nein, es bestehen grundsätzlich keine Einschränkungen.

Eine Erhöhung der Parkgebühren ist jederzeit möglich, muss jedoch durch eine Änderung der entsprechenden Parkgebührenverordnung fixiert werden.

Die Hansestadt Lübeck ist nach Parkgebührenzonen aufgeteilt. Die Zonen unterscheiden auch die Wertigkeit der Parkplätze. Bei einer Erhöhung der Parkgebühren sollte diese Auf-teilung Beachtung finden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.