Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

 

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dies mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

 

Herr Puhle weist darauf hin, dass ein Ausschussmitglied verpflichtet werden muss und bittet die Anwesenden sich zu erheben.

Der Vorsitzende verpflichtet das (stellvertretende) bürgerliche Ausschussmitglied Frau Jürk von Bündnis 90 / Die Grünen per Handschlag mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

 

Herr Puhle schlägt vor die Tagesordnungspunkte zur Kita-Reform 7.1, 7.3, 7.4 und 8.1 zu vertagen, analog der Bürgerschaftssitzung vom 30.01.2020. Es liege noch keine ordentliche Berechnungsgrundlage vor, so dass die Fragen auch noch nicht beantwortet werden könnten.

 

Frau Weiher bezieht sich auf den Artikel in den Lübecker Nachrichten zum Brandbrief der Kreis- und Stadtelternvertretung, der den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage umverteilt wurde. Die Umsetzung der Kita-Reform diene als Entlastung für die Eltern und wurde mit vielen Praktikern entwickelt und im Dezember 2019 durch das Land beschlossen. Eine Erhöhung der Verpflegungspauschale müsse zunächst mit dem betroffenen Kita-Träger besprochen werden, bevor die HL bei Problemen hinzugezogen werden könne.

Die Hansestadt Lübeck finanziere die Kita-Träger anhand von Budgetverträgen mit einer Laufzeit von 5 Jahren, die viele Freiheiten für die Träger ermöglichen. Weiterhin gäbe es in Lübeck viele Kitas, die bessere Standards hätten, als in der Kita-Reform gefordert. Kein Träger bekomme durch die neue Reform weniger Mittel als bisher.

 

Frau Weiher ergänzt, dass sie für den 24.02.2020 die Fraktionsvorsitzenden und die jugendpolitischen Sprecher eingeladen habe. Ziel dieses Termins sei die Entwicklung einer Entscheidungsgrundlage.

 

Frau Jansen, Bürgerschaftsmitglied von Freie Wähler & GAL, bittet darum den Punkt nicht zu vertagen und den Beschluss zur Entwicklung eines Konzeptes heute zu fassen.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Stojan erklärt Frau Weiher, dass sie leider nicht zusichern kann Informationen zur Vorbereitung auf den 24.02.2020 zu verschicken.

 

Eine Diskussion zwischen Frau Stojan, Frau Weiher und Herrn Puhle ergibt, dass zur Absicherung des bisherigen Standards in den Kitas kein Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss notwendig sei.

 

Es entsteht eine Diskussion über den Brandbrief der Kreis- und Stadtelternvertretung und seine Außenwirkung. Es sprechen Frau Benecke-Benbouabdellah, Frau Weiher, Herr Puhle, Frau Stojan und Frau Jansen.

 

Frau Eitel gibt zu bedenken, dass die Erhöhung der Verpflegungskosten des Kita-Werkes nichts mit der Kita-Reform des Landes zu tun hätte.

 

Herr Puhle lässt über die Vertagung der Tagesordnungspunkte 7.1, 7.3, 7.4 und 8.1 abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die TOPs 7.1, 7.3, 7.4 und 8.1 werden somit vertagt.

 

Weiterhin schlägt Herr Puhle vor den TOP 7.2 – Runder Tisch „Kinderarmut in Lübeck“ in den Prozess Aufwachsen in Lübeck 2.0 mit aufzunehmen und ihn somit heute zu vertagen.

Der Vorsitzende lässt über den Vorschlag abstimmen:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der TOP 7.2 wird somit vertagt.

 

Es liegen keine schriftlichen Anträge zur Tagesordnung vor.

Der Vorsitzende fragt, ob mündliche Anträge zur Tagesordnung gestellt werden und ob es Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit gibt. Dies ist nicht der Fall.

 

Die Tagesordnung ist damit unter Bejahung der vorgetragenen Vertagungen einstimmig festgestellt.