Auszug - Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" im Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"  

27. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 20.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:23 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08458 Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" im Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Maaß, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Vorkamp möchte wissen, wie hoch die Zahl der belasteten Privateigentümer in dem Gebiet sei und wie sich hier der Zusammenhang mit den Ausgleichsbeträgen darstelle. Hierzu hätte er gerne eine Vorstellung im Bauausschuss.

Herr Schröder sagt zu, die Zahl der betroffenen Privateigentümer zur Niederschrift zu geben und führt weiter aus, dass in diesem Sanierungsgebiet ein stärkerer Schwerpunkt auf den öffentlichen Raum gesetzt werden solle. Nach Abschluss aller Maßnahmen werde mittels eines Gutachtens vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck die Höhe des Ausgleichsbetrages ermittelt, den die Eigentümer:innen zu zahlen haben.

Nachträglich zur Niederschrift:

Im Sanierungsgebiet befinden sich rund 800 Grundstücke. Nähere Angaben zu den Eigentumsverhältnissen werden in der nächsten Sitzung (03.02.2020) erfolgen.

 

Herr Vorkamp befürchtet, dass es viele Bescheide an die Privateigentümer geben werde, aber kaum private Sanierungstätigkeiten. Er halte es für einen „Zwangskonsum“, wenn Privateigentümer mit ihren Beiträgen eine Sanierung des öffentlichen Raums finanzieren sollen.

Herr Schröder weist darauf hin, dass die in Aussicht gestellten Fördergelder entsprechend der im Vorfeld abgestimmten Planungen (Vorbereitende Untersuchungen, integriertes Entwicklungskonzept, Maßnahmenplan) einzusetzen seien.

 

Herr Müller-Horn weist darauf hin, dass es damals auch nur Ausgleichsbeiträge gegeben habe und keine Erschließungsbeiträge. Er möchte wissen, ob hier geregelte Mechanismen greifen werden und nicht nur die Hansestadt Lübeck von den Maßnahmen profitiere.

Herr Schröder führt aus, dass dies – wie in vorherigen Fällen bereits praktiziert – alles im Besonderen Städtebaurecht des BauGB geregelt sei.

 

Herr Lötsch merkt an, dass hier über den Wert der Immobilie gesprochen werde und es auch Vorteile für die Privatpersonen haben würde, wenn der öffentliche Raum saniert werde.

Herr Müller-Horn antwortet, dass es hier um Bodenwerte gehen und nicht um die Gebäudewerte.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es möglich sei, bis zur Vorberatung im Hauptausschuss am 28.01.2020, die Frage zur Abrechnung seitens der Verwaltung nachzuliefern.

Herr Vorkamp führt aus, dass er die Sanierungsmaßnahmen am Marienkirchhof ausgeschlossen haben möchte, da hier kein Zusammenhang zum Sanierungsgebiet bestehe.

Herr Schröder weist darauf hin, dass es sich in dem von der Bürgerschaft im September 2019 beschlossenen IEK um eine, mit dem MILI abgestimmte Gesamtmaßnahme handele und durch Herausnahme einzelner Bereiche die Förderfähigkeit verloren gehen würde.

 

Herr Müller-Horn sieht hier eine andere Interessenquote der Privateigentümer im Vergleich zu anderen Sanierungsgebieten, die Berücksichtigung finden müsse.

Herr Schröder führt aus, dass alle Aspekte bei der sanierungsbedingten Bodenwertermittlung (durch en Gutachterausschuss) berücksichtigt werden.

 

Herr Howe stellt den Antrag, dass die Flächen 68, 74, 77 und 78 aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen werden.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:  1 Stimme

Gegen den Antrag:  12 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Howe mehrheitlich ab.

 

Herr Vorkamp möchte, dass im Rahmen der Festsetzung von Ausgleichsbeträgen, die „öffentliche Interessenquote“ der Projekte und die damit verbundene Belastung der Privateigentümer jedes Mal im Voraus festgelegt werden solle, bevor Aufträge erteilt werden bzw. ausgeschrieben werde.

Herr Schröder führt aus, dass die Berechnung der Ausgleichsbeträge in der Regel erst am Ende der Maßnahme erfolge.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es möglich sei, in der nächsten Sitzung über diese Anregung einer Festlegung „öffentlicher Interessenquoten“ zu berichten und ob es einen Zeitdruck gäbe, die Vorlage im Januar 2020 durch die Bürgerschaft beschließen zu müssen.

Herr Lötsch schlägt vor, die Vorlage heute hier zu beschließen und sich am 03.02.2020 von der Verwaltung über die Festlegung und Abrechnung von Ausgleichsbeträgen berichten zu lassen.

 


Beschluss:

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gem. §142 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.