Auszug - Antworten:  

26. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.2 Straßensanierung Uhlandstraße (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.4 am 02.12.2019 – VO/2019/08420

Wie ist der Zustand der Uhlandstraße laut aktueller Zustandserfassung im Zuge der Erhaltungsstrategie für Fahrbahnen? Und welche Maßnahmen sind auf Grundlage dieser Zustandserfassung zu welchem Zeitpunkt geplant?

 

Abschließende Antwort am 16.12.2019

In der ZEB (Zustandserfassung und -bewertung) Fahrbahnen 2018 ist der Zustand der Uhlandstraße als sanierungswürdig festgestellt worden.

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss zur Vorlage – VO/2019/07865 Punkt 3 wird die Strategie zur Straßenerhaltung ab 2021 mit einem festen Budget von 10,0 Mio. Euro je Jahr durchgeführt.

Derzeit wird ein entsprechendes Bauprogramm aufgestellt und abgestimmt. Ob die Uhlandstraße in diesem Programm Berücksichtigung findet, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Der aktuelle Zustand der Uhlandstraße wird von der Verwaltung als verkehrssicher eingestuft. Es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Sollten Gefahrenstellen festgestellt werden, werden diese kurzfristig beseitigt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.3 Sanierung Marktfläche Am Brink (Herr Pluschkell) – 2.280

 TOP 5.2.22 am 02.12.2019

Die Verwaltung möge berichten, wann im Haushaltsjahr 2020 die angekündigte Sanierung der Marktfläche „Am Brink“ beginnt. Wenn die Sanierung nicht durchgeführt wird, bitte ich die Gründe dafür zu erläutern.

 

Abschließende Antwort am 16.12.2019 vom zuständigen Bereich Liegenschaften:

Die Sanierung des Markthäuschens, Toiletten, Wasseranschlüsse, Elektrik wird bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Ebenso die Erneuerung der Elektrik auf dem Platz. Die Platzoberfläche wird nicht saniert, sondern laufend ausgebessert.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4 Radweg zwischen Kreuzung Fackenburger Allee und Lohmühlenteller (Frau Mählenhoff) – 5.660

 TOP 5.2.1 am 16.09.2019 – VO/2019/08128

 Der Radweg zwischen Kreuzung Fackenburger Allee und Lohmühlenteller ist saniert worden. Dabei wurde er auch etwas verbreitert. Ist er jetzt als zwei-Wege - Radweg gedacht? Anmerkung: dafür ist er allerdings zu schmal. Die Alternative, um als Radfahrer von der Lohmühle zur Fackenburger Allee zu gelangen, ist unattraktiv, weil zu lang, mit einer dunklen Unterführung verbunden und an einem anderen Punkt in der Fackenburger Allee mündend.

 

 Abschließende Antwort am 16.12.2019

Der in 2019 mit verbreitertem Querschnitt ausgebaute Radweg war und ist ein Zweirichtungsradweg. Eine dementsprechende Beschilderung ist vor Ort vorhanden. Die neugestaltete Anlage bestehend aus 2 m breiten Zweirichtungsradweg und angrenzendem 2 m breiten Gehweg ist mit der aktuellen Nutzungsintensität von Fußgängern und Radfahrern in diesem Abschnitt als noch akzeptabel angesehen, auch wenn die Ausbaubreiten gem. Richtlinien unterschritten werden. Eine größere Ausbaubreite war auf Grund der sehr schwierigen und langwierigen Grunderwerbsverhandlungen leider nicht möglich.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5 Sanierung Fahrradweg Ziegelstraße (Herr Lutzkat) – 5.660

 TOP 5.2.2 am 18.11.2019 – VO/2019/08379

Die Ausbaumaßnahmen in der Ziegelstraße laufen. Allerdings werden im Zuge dieser Maßnahmen die Fahrradwege nicht mit saniert. Warum wurden die Fahrradwege nicht gleichzeitig saniert? Wann plant die Verwaltung die Fahrradwege in der Ziegelstraße zu erneuern? Wie lange wird die Erneuerung der Radwege dauern (Zeitraum)? Mit welchen Behinderungen des Fuß-, Rad- und Autoverkehrs rechnet die Verwaltung während der Erneuerungen der Radwege? Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung für die Erneuerung der Fahrradwege?

 

Abschließende Antwort am 16.12.2019

Die Planung zur Sanierung der Ziegelstraße beruhte hauptsächlich auf der Maßgabe zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der Fahrbahnflächen.

Eine Fördervoranfrage für einen Ausbau wurde seitens 610.4 in den letzten Jahren beim Fördergeldgeber gestellt, aber auf Grund der nicht regelkonformen (zu geringen) geplanten Ausbaubreiten wurde eine Förderung abgelehnt. Ein Zeitraum für die Erneuerung sowie mögliche Behinderungen und Kosten können erst nach einer erfolgten Planung genannt werden.

 

Hier möchten wir auf die aktuell noch durchzuführende Zustandserfassung der Geh- und Radwege verweisen, in deren Anschluss in 2020 dann ein Sanierungsprogramm erstellt wird.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.6 Unebene Fahrbahn Possehlbrücke (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.12 am 02.12.2019

Herr Ramcke fragt, ob die Schwelle beim Befahren der Possehlbrücke absichtlich so hoch sei, da das Überfahren dieser sehr irritierend sei.

 

Abschließende Antwort am 16.12.2019

Bei der erwähnten Schwelle handelt es sich um eine Absenkung im Bereich der Asphaltfahrbahnübergänge.

Diese Fahrbahnübergänge werden nach Herstellung der Asphaltflächen auf der Brücke und in den Anschlussbereichen hergestellt und dienen der Überbrückung von Fugenspalten, die sich durch Bewegungen infolge Temperaturänderungen, Schwinden und Kriechen des Betons, Verkehrsbelastungen usw. am Ende von Brückenüberbauten bilden. Die Fahrbahnübergänge müssen sich den Bewegungen anpassen, dabei eben bleiben, die Radlasten übertragen können und wasserdicht sein. Fahrbahnübergänge bestehen aus einem viskoelastischen Dehnkörper, der den Brücken- bzw. Straßenbelag über dem Fugenspalt auf ca. 50cm Breite ersetzt. Dieses Material besitzt eine höhere Viskosität als das für die Brücken- und Straßenfläche zu verwendende Material.

 

Brückenbauten verlängern und verkürzen sich mit dem Wechsel der Temperatur. Am Überbauende entsteht deshalb ein Fugenspalt, der im Winter die größte Öffnungsweite hat und im Sommer die geringste.

 

Stadteinwärts sind die Fahrbahnübergänge nahezu eben. Die Asphaltfahrbahnübergänge der Possehlbrücke weisen stadtauswärts eine Absenkung von ca. 1 – 1,5cm auf, die beim Befahren der Brücke spürbar sind. Zur Verkehrsfreigabe waren die Oberflächen mangelfrei und ebenflächig.

Diese Oberflächen der Asphaltübergänge sind in einigen Bereich aufgrund der Absenkungen nicht fachgerecht ausgeführt und werden von dem Bauunternehmen bis zur Abnahme des Bauwerks beseitigt.

 

Gemäß § 4 Abs. 7 VOB/B hat der Auftragnehmer eine mangelhafte Leistung durch eine mangelfreie Leistung bis zur Abnahme zu ersetzen. Gemäß Mediationsvereinbarung ist für die vertragliche Fertigstellung der Gesamtbauleistung der 31.03.2020 vorgesehen. Im Zuge der restlichen Asphaltarbeiten im Geniner Ufer wird der Mangel voraussichtlich im März 2020 behoben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.7 Baumkataster (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.13 am 02.12.2019

Herr Ramcke fragt, ab wann das Baumkataster der Hansestadt Lübeck online abrufbar sei.

 

Abschließende Antwort am 16.12.2019

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr beschäftigt sich bereits seit längerem mit Überlegungen zur Veröffentlichung von Daten aus dem Baumkataster. So ist es zum Beispiel auch geplant die Baumfälllisten nicht als Tabellen, sondern in Kartenform tagesaktuell zu hinterlegen und mit dem Baumkataster zu verknüpfen. Technisch ist dies auch in Lübeck möglich.

Da bisher aber noch gar nicht alle Bäume, in Zuständigkeit des Bereichs Stadtgrün und Verkehr, im Baumkataster aufgenommen wurden, liegt hier in der Schließung vorhandener Lücken der Arbeitsschwerpunkt. Die Aufnahme der Bäume und die Abarbeitung der aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlichen Baumpflegearbeiten haben absoluten Vorrang.

Eine Zeitschiene zur Umsetzung eines online verfügbaren Baumkatasters kann derzeit nicht gegeben werden. Zur Bewertung des Personalbedarfs u.a. in der Baumkontrolle und Baumpflege läuft im Bereich Stadtgrün und Verkehr derzeit eine Organisationsuntersuchung.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.8 Wiederherstellung der Straßen Otternweg und Altenfeld (Herr Stolzenberg) – 5.660

 TOP 5.2.10 am 02.12.2019 - VO/2019/08400

In Kronsforde laufen die EBL-Arbeiten zum Ausbau der Kanalisation. Die Anwohner insbesondere des Otternweges und der Straße Altenfeld beklagen die Vorgehensweise bei der Wiederherstellung der Straße. Die Straßenflächen sind seit Monaten nicht in einem verkehrssicheren Zustand. Hier muss dringend vor Wintereinbruch Abhilfe geschaffen werden. Der Radweg ist seit vielen Monaten ebenfalls nicht in einem verkehrssicheren Zustand. Es wird von Anliegern berichtet, die die Auskunft erhalten hätten, dass die Straße ohne fachgerechten Unterbau wiederhergestellt werden soll. Die bisherige Asphaltdecke soll nur in Teilbereichen wieder hergestellt werden. Deshalb bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Wann kann mit einer verkehrssicheren Ausbesserung der betroffenen Straßenabschnitte gerechnet werden?
  2. Wann erfolgt die (Wieder-) Herstellung eines sicheren, ausreichend breiten, kombinierten Geh- und Radweges entlang der Kronsforder Hauptstraße?
  3. Wie soll die Wiederherstellung der Straßenoberflächen erfolgen?
  4. Ist eine Unterrichtung der betroffenen Anwohner beabsichtigt und wie soll diese vorgenommen werden?
  5. Wann ist mit dem Abschluss der Kanalisations- und Straßenarbeiten in den unterschiedlichen Straßenzügen zu rechnen?

 

Abschließende Antwort am 16.12.2019

1. Wann kann mit einer verkehrssicheren Ausbesserung der betroffenen Straßenabschnitte gerechnet werden?

Die Hansestadt Lübeck als Straßenbaulastträger hat sich an 116m des Otternweges mit einer neuen Asphaltdeckschicht beteiligt. Die Asphaltarbeiten sollten eigentlich am 02.12.2019 erfolgen, wurden aber von der Firma abgesagt. Laut Aussage der dort tätigen Baufirma erfolgen diese noch in 2019. Der weitere Bereich des Otternweges ist in einem verkehrssicheren Zustand.

 

2. Wann erfolgt die (Wieder-)Herstellung eines sicheren, ausreichend breiten, kombinierten Geh- und Radweges entlang der Kronsforder Hauptstraße?

Der vorhandene Radweg ist ca. 1,30m breit. Zurzeit gibt es einige Hausanschlüsse die nur mit Schotter verfüllt sind. Das wird die EBL noch wieder fachgerecht herstellen lassen. Durch das Parken und Befahren des Grünstreifens / Radweges gibt es hier Probleme. Trotz durchgezogener Linie wird hier immer wieder geparkt. Dafür ist der Radweg nicht ausgelegt. Zudem wird durch den Grünstreifen Boden auf dem Weg verteilt. Im weiteren Bereich hat der Bauhof hier schon Leitpfosten gegen das Parken aufgestellt.

Es ist geplant nach Ende der Arbeiten der EBL im nächsten Jahr den vorhandenen Radweg in gleicher Breite mit einer neuen Asphaltdeckschicht zu versehen.

 

3. Wie soll die Wiederherstellung der Straßenoberflächen erfolgen?

Straßenoberflächen werden wie vorgefunden (ungebunden / Asphalt) wieder hergestellt.

 

4. Ist eine Unterrichtung der betroffenen Anwohner beabsichtigt?

Ja, am 13.12.2019 fand eine Bürgerinformation mit Beteiligung der EBL und Stadtgrün und Verkehr statt.

 

5. Wann ist mit dem Abschluss der Kanalisations- und Straßenarbeiten zu rechnen?

Die gesamten Arbeiten in diesem Gebiet werden voraussichtlich im Sommer 2020 abgeschlossen sein.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.9 Bürgerschaftsauftrag „Angsträume“ (Herr Lötsch) – 5.660

 TOP 5.2.6 am 04.11.2019

Herr Lötsch möchte wissen, wann der für Sommer 2019 zugesagte Bericht zum Thema „Angsträume“ (Überweisung aus der Bürgerschaft November 2018) im Bauausschuss vorgestellt werde.

 

Abschließende Antwort am 16.12.2019

Hinsichtlich der Angsträume hat es bisher eine fachbereichsübergreifende Auftaktveranstaltung im Jahr 2019 gegeben. Hier stellte sich heraus, dass die Aufstellung eines Angstraum-Konzeptes ein sehr umfangreiches Thema darstellt und weitaus mehr umfassen muss, als nur die Beleuchtung. Hier wären beispielhaft zu benennen: Unübersichtlichkeit und schlechte Einsehbarkeit, Verwahrlosung, Ungepflegtheit, fehlende Ausweichmöglichkeiten (z.B. bei Unterführungen).

Eine weitere Bearbeitung konnte jedoch bislang aus Kapazitätsgründen nicht vorgenommen werden, da laufende Bauprojekt mit hoher Priorität und die Erledigung regulärer Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in der Beleuchtung vorrangig zu erledigen waren. Hierfür sind u.a. die laufenden Brückensanierungen sowie die Fertigstellung der Großprojekte Priwall und Untertrave zu nennen.

Bei der Abarbeitung sind zudem alle Fachbereiche der Hansestadt Lübeck mit Ihren verschiedensten Bereichen mit einzubeziehen, ebenso ggf. auch externe Institutionen, z.B. Polizei.

Es ist geplant, die Bearbeitung mit Beginn des Jahres 2020 wieder aufzunehmen. Dazu soll auch ein externes Büro eingeschaltet werden. Über den Zeitpunkt einer Erledigung des Auftrages „Vermeidung von Angsträumen“ kann daher derzeit keine Auskunft gegeben werden. (Anmerkung: bei der Stadt Wuppertal hat die Erstellung dieses Konzeptes ca. zwei Jahre Bearbeitungszeit in Anspruch genommen).

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.10 Verkehrssituation in der Paulstraße (Herr Müller-Horn) – 5.660

 TOP 5.2.7 am 21.10.2019

In der Paulstraße wird auf dem Gehweg geparkt. Das führt zu einer Verengung des Gehweges, sodass vor allem Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, etc. auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Weiterhin erreichen Anwohner der Straßenseite, die über keinen Gehweg verfügt, den gegenüberliegenden Gehweg aufgrund des parkenden Verkehrs nur unter erschwerten Bedingungen. Nach Auskunft der Verkehrsplanung besteht aufgrund dessen bereits ein Halteverbot. Allerdings erzielt dieses Verbot offensichtlich keine Wirkung. Aus diesem Grund wird um schriftliche Beantwortung folgender Frage gebeten:

Ist, aufgrund der speziellen Situation, zur Verdeutlichung eine zusätzliche Beschilderung (absolutes Halteverbot) möglich?

 

Abschließende Antwort am 16.12.2019

Herr Johannsen antwortet, dass die Leute, die auf den Gehwegen parken, Anwohner seien, welche wüssten, dass kaum oder keine Überwachung in der Straße stattfinde. Zudem seien die derzeitigen Strafen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz für das Falschparken nicht abschreckend genug. Weitere Schilder anzubringen würde keine Wirkung erzielen.

Derzeit würde aber die Straßenverkehrsordnung und das Ordnungswidrigkeitengesetz durch den Bundesgesetzgeber überarbeitet und die darin enthaltenen Strafen sollen deutlich angehoben werden. Man gehe davon aus, dass dadurch das Falschparken abnehmen dürfte.

Der Vorschlag von Herrn Müller-Horn, ob es nicht möglich sei, das Beparken von Gehwegen durch Fahrradabstellmöglichkeiten zu beschränken, wurde als eine wirkungsvolle Maßnahme bestätigt und wird durch die Verwaltung geprüft.

Über das Ergebnis der Prüfung wird dem Bauausschuss berichtet werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Herr Howe sagt zur Beantwortung seiner Anfrage bezüglich der Parallelstraße der Travemünder Allee (TOP 5.1.6 am 18.11.2019), dass er das Vorgehen der Verwaltung für unsinnig halte, eine erst eineinhalb Jahre alte Straßendecke aufzureißen.

Frau Hagen antwortet, dass die Arbeiten zur Verkehrssicherung erforderlich gewesen seien und vorgezogen werden mussten.

 

Herr Pluschkell bittet zu seiner Anfrage zum Fußgängerübergang in der Königstraße, Ecke Wahmstraße (TOP 5.1.8 am 02.12.2019), um eine erneute Bearbeitung, da die gegebene Antwort auf Verkehrszahlen aus dem Jahr 2003 beruhe und daher keine qualifizierte Entscheidungsgrundlage sei.