Auszug - Information zur Straßenreinigungsgebühr für Hinterlieger  

12. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Verwey verweist auf die letzte Sitzung. Offene Fragen zu diesem Thema würde

heute Frau Kappelmann vom Bereich Recht beantworten.

 

Die stellvertretende Vorsitzende weist auf ein Positionspapier zu dieser Angelegenheit hin, welches ihr vor der Sitzung von anwesenden Bürgern übergeben wurde und gewährt vorerst diesen Gästen Rederecht, nachdem die Ausschussmitglieder einer Anhörung nicht widersprochen haben.

 

Der Gast erklärt das Positionspapier, welches sowohl die in seiner Wohngegend gegebene Doppelbelastung durch die vorliegende Gebührenpraxis schildere, als auch den langen

Zeitraum der Nachforderungen rückwirkend bis 2015. Das Positionspapier sei gemeinsam mit Haus und Grund diskutiert, Satzungsregelungen anderer Kommunen aus anderen

Bundesländern mit ähnlichen Fallkonstellationen seien zum Vergleich herangezogen worden. Die Bürger erklären ihre eigene Grundstückssituation speziell zur Doppelbelastung Front- und Hinterlieger anhand eines Luftbildes. Sie fordern eine Satzungsänderung mit

dem Ziel, die genannte Höherbelastung zu relativieren und abzuschaffen.

 

Herr Rehberg gibt bekannt, dass das Problem deutlich geworden sei. Er erklärt die Situation, Direktanlieger, Hinterlieger und dass die Straßenreinigungsgebühr keine Benutzungsgebühr im klassischen Sinne sei. Es komme nicht darauf an, ob eine Straße tatsächlich benutzt

werde, sondern lediglich, ob das Grundstück durch diese Straße erschlossen wird. Die Grundstücke, die nicht direkt Anlieger waren, seien jetzt veranlagt worden. Weiterhin erklärt er, dass die HL gemäß Abgabengesetz 4 Jahre rückwirkend Gebühren verlangen könne

und auch müsse.

 

Frau Kappelmann vom Bereich Recht unterstreicht diese Aussage mit ihrem Fachwissen.

Gebührenpflichtig seien diejenigen, die direkt an einer Straße anliegen oder erschlossen werden. Der Umstand, dass diese Straßen nicht nur von Anliegern genutzt werden, sondern z. B. von Grundstückseigentümern aus anderen Straßen, für die keine Straßenreinigung-gebühr erhoben wird, werde durch das Allgemeininteresse an sauberen Straßen durch

die Hansestadt Lübeck ausgeglichen. Die Satzung sei rechtlich in Ordnung.

 

Herr Senator Hinsen merkt an, dass es sich hier um eine Werkausschusssitzung und nicht um eine Bürgersitzung handele.

 

Herr Zahn stellt fest, dass Herr Rehberg soeben klar dargestellt habe, warum es rechtens sei, bis 2015 rückwirkend Gebühren zu erheben. Dies sei ebenfalls in der Einwohnerversammlung erläutert worden und somit erledigt. 

 

Weiter sprechen hierzu die Herren Quirder und Franzke.

 

 

TOP 4.2.2  EBL-Flohmarkt

Darüber hinaus gibt Herr Dr. Verwey das Ergebnis des EBL-Flohmarktes bekannt. In diesem Jahr sei der Erlös auf erfreuliche 1.635,24 EUR gestiegen. Der Erlös werde traditionell an den Lübecker Bildungsfonds übergeben, mit der festen Überzeugung, nachhaltig etwas

Gutes zu bewirken.

 

Herr Zahn war ebenfalls dort und spricht seinen Dank aus, gleichwohl sei es eine gute

Werbung für die EBL.

 

Herr Rohlf stimmt dem zu, weist jedoch auch auf andere notdürftige Vereine hin. Hierzu

antworten Herr Senator Hinsen und Herr Dr. Verwey, es müsse im engeren städtischen

Kreis bleiben, da die EBL ein öffentlich-rechtliches Unternehmen sei.

 

 

TOP 4.2.3  Obdachlose in Lübeck

Weiterhin geht Herr Zahn auf die kürzlich diskutierte Obdachlosen-Debatte ein. Seiner

Meinung nach habe die EBL hier korrekt gehandelt, er finde eine Klage gegen die EBL

unpassend zu dieser Zeit und schon gar nicht zu dieser Thematik.

Herr Senator Hinsen bemerkt, dass noch keine Klage vorliegen würde. Das Thema sei im Hauptausschuss behandelt worden. Es sei für ihn eine gute Gelegenheit gewesen, einige Dinge richtig zu stellen. Die EBL habe ihren Auftrag, nämlich das Aufnehmen des Unrates, völlig korrekt durchgeführt.

 

Herr Dr. Verwey stellt klar, dass viele Bereiche der HL hier verantwortlich seien und

vertrauensvoll mit solchen Angelegenheiten umgehen. Am Ende sei jedoch die EBL als Dienstleister gefragt und es sei nicht rechtens, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur

Verantwortung ziehen zu wollen.

 

Es sprechen die Herren Dr. Grohmann, Martens, Rohlf, Senator Hinsen sowie Herr

Dr. Verwey.

 

 

TOP 4.2.4 Presseartikel Gelber Sack – Gelbe Tonne

Herr Zahn wundert sich über den Presseartikel „Gelber Sack geht - Gelbe Tonne kommt“.

und verweist auf die letzten WA-Sitzungen, dass es dort nicht dementiert worden sei. Er

fragt nach dem Sachstand. Herr Dr. Verwey findet die Überschrift des Artikels unpassend.

Er verweist auf den TOP 11.2.1 – Abstimmungsvereinbarung und werde dazu später im

Detail berichten. Eine feste Regelung mit den Dualen Systemen sei nicht gelungen. Die

Gelbe Tonne sei fest geplant ab 2022, mit Ablauf der laufenden Periode. Für Haushalte mit Gelbem Sack müsse eine Lösung her und werde sich hoffentlich noch im Verhandlungsweg ergeben.