Auszug - Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung  

12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 5.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 17:36 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2019/08389 Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es gibt keine Wortmeldungen.

 


Beschluss:

Kreiselternvertretung (KEV):

 

Frau Mascha Benecke-Benbouabdellah wird als Nachfolgerin von Herrn Christian Wiese als beratendes Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen. Frau Benecke-Benbouabdellah war vorher stellvertretendes beratendes Mitglied der Stadtelternvertretung.

 

Herr Ronald Thorn wird als Nachfolger von Herrn Torsten Biß als stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 

Stadtelternvertretung (SEV):

 

Frau Juleka Schulte-Ostermann bleibt weiterhin beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der Stadtelternvertretung.

 

Herr Torsten Biß wird als Nachfolger von Frau Mascha Benecke-Benbouabdellah als stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag der Stadtelternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen. Herr Biß war vorher stellvertretendes beratendes Mitglied der Kreiselternvertretung.
 

 


Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum