Auszug - Haushaltsplan 2020  

21. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 10.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2020.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende verweist auf den umverteilten Ablaufplan zur Haushaltsberatung. Der Ablaufplan ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass sachliche Nachfragen zugelassen seien, jedoch keine Diskussionen.

 

Die Haushaltsplanung 2020 wird durch Herrn Bürgermeister Lindenau und Herrn Uhlig anhand einer ppt.-Präsentation vorgestellt. Die ppt.-Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Eine Nachfrage von Frau Zunft betreffend die Prioritätenliste wird durch Herrn Bürgermeister Lindenau beantwortet.

Es wird um Berichterstattung über jene Maßnahmen gebeten, die aus fachlicher Sicht erforderlich sind, aber nicht im Haushalt 2020 abgebildet wurden.

 

Es folgt eine Nachfrage von Herrn Fürter betreffend die Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Prioritätenliste. Auch diese Nachfrage wird durch Herrn Bürgermeister Lindenau beantwortet.

 

Im Anschluss an die Präsentation dankt Herr Bürgermeister Lindenau allen Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen, die an der Aufstellung des Haushaltes 2020 mitgewirkt haben.

 

Es folgen Fragen gemäß dem vorliegenden Ablaufplan für folgende Bereiche:

 

 

a) Fragen zum Gesamthaushalt:

 

Eine Nachfrage von Herrn Simon betreffend die flexible Bewirtschaftung wird durch Herrn Uhlig beantwortet.

 

Herr Dr. Flasbarth bittet um eine Prognose für das Jahr 2019. Herr Uhlig verweist hierzu auf den 2. Zwischenbericht für 2019, welcher der heutigen Sitzung unter TOP 4.4 vorliege.

 

Eine weitere Nachfrage von Herrn Dr. Flasbarth betreffend die Zinsquote, wird ebenfalls durch Herrn Uhlig beantwortet.

 

Zwei Nachfragen von Herrn Fürter betreffend die steigende Personalintensität werden durch Herrn Bürgermeister Lindenau beantwortet.

 

Herr Uhlig beantwortet eine Nachfrage von Herrn Jenniches zur pro-Kopf-Verschuldung.

 

Herr Stolzenberg bittet um Mitteilung, ob eine Betrachtung vorgenommen wurde, welche zusätzlichen Belastungen aufgrund von obergesetzlichen Forderungen auf die Kommune zugekommen sind, insbesondere im Hinblick auf die Einführung des neuen Bundesteilhabegesetzes. Herr Uhlig verweist hierzu, auf die noch folgenden Ausführungen zu den Erstattungsquoten von Transferleistungen unter den Darstellungen zu den Finanzen des Fachbereiches 2.

 

b) Fragen zu Finanzen des Fachbereichs Bürgermeister:

 

Herr Fürter bittet um Mitteilung, welche Projekte der LHG beim Beteiligungscontrolling begleitet werden sollen. Herr Bürgermeister Lindenau sagt eine Beantwortung zu.

 

Auf Nachfrage von Herr Prieur, wird der Begriff „dezentrales Personal“ durch Herrn Uhlig erläutert.

 

Eine Nachfrage von Herrn Rathcke betreffend die überproportionalen Veränderungen der Abschreibungen, insbesondere bei der Geschäftsführung der Verwaltungsleitung, wird durch Herrn Uhlig, sowie ergänzend durch Herrn Bürgermeister Lindenau, beantwortet.

 

Eine Nachfrage von Herrn Dr. Flasbarth betreffend die Aufgaben der Mitarbeiter*innen von Strategie und Innovation wird durch Herrn Bürgermeister Lindenau beantwortet.

 

Weiterhin beantwortet Herr Bürgermeister Lindenau eine Nachfrage von Herrn Prieur betreffend einen Bericht über die Umsetzung der personalpolitischen Eckpunkte.

 

 

c) Fragen zu Finanzen des Fachbereiches Wirtschaft und Soziales:

 

Herr Uhlig greift in den einführenden Worten zu den Finanzen des Fachbereiches 2 die von Herrn Stolzenberg unter den Ausführungen zum Gesamthaushalt angeführte Frage zu den Erstattungsquoten von Transferleistungen auf.

 

Eine Nachfrage von Herrn Rathcke betreffend die Reduzierung der Summe bei den sozialen Transferleistungen wird durch Herrn Uhlig beantwortet.

 

Die Beantwortung einer Nachfrage von Herrn Prieur betreffend die Auswirkungen der rückläufigen Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II auf das Personal erfolgt durch Herrn Senator Schindler.

 

Weiterhin beantwortet Herr Senator Schindler eine Nachfrage von Herrn Fürter betreffend kurzfristige Maßnahmen zur Unterbindung eines steigenden Defizites bei den Senioreneinrichtungen.

 

Frau Höfs beantwortet eine Nachfrage von Herrn Dr. Flasbarth betreffend Kosten in Höhe von ca. 70,5 Millionen Euro im Rahmen der Darstellungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

 

 

d) Fragen zu Finanzen des Fachbereiches Umwelt, Sicherheit und Ordnung:

 

Herr Senator Hinsen beantwortet eine Nachfrage von Herrn Simon betreffend das Vorziehen und Ausweiten der Investitionen für die technische Ausstattung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.

 

Weiterhin beantwortet Herr Senator Hinsen zwei Nachfragen von Herrn Fürter betreffend den Ordnungsdienst und den Bürgerservice.

 

Eine Nachfrage von Herrn Prieur betreffend die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit wird von Herrn Senator Hinsen, sowie ergänzend von Herrn Bürgermeister Lindenau beantwortet.

 

Herr Senator Hinsen beantwortet im weiteren Verlauf zwei Nachfragen von Herrn Dr. Flasbarth betreffend den Ordnungsdienst.

 

Nachfragen von Herrn Lötsch betreffend den geplanten Bau neuer Feuerwehrwachen in Kücknitz und in Kronsforde werden ebenfalls durch Herrn Senator Hinsen beantwortet.

Für die Nachfrage, ob für die Maßnahme „Neubau Feuerwehr Gerätehaus Kronsforde“, 126001 013, entgegen der Abbildung im Investitionsplan zu diesem Projekt (Planungs-)Mittel im Haushalt 2020 vorhanden sind, sagt Herr Senator  Hinsen eine Beantwortung zu.

Weiterhin bittet Herr Lötsch um Mitteilung, wie die Fertigstellung der Maßnahme Neubau Feuerwache 3 (insb. Außenanlage) vorgesehen ist, ohne dass hierzu Mittel im Haushalt 2020 eingeplant sind? Herr Hinsen sagt hierzu ebenfalls eine Beantwortung zu.

 

 

e) Fragen zu Finanzen des Fachbereiches Kultur und Bildung:

 

Eine Nachfrage von Frau Zunft betreffend die sinkenden Ausgaben für die Kinder- sowie Ganztagsbetreuung wird durch Frau Senatorin Weiher, sowie durch Herrn Uhlig beantwortet.

 

Herr Hönel bittet um Mitteilung, wie viele Stellen konkret für die Schulsozialarbeit geschaffen werden? Frau Senatorin Weiher sagt eine Beantwortung zu.

 

Eine Nachfrage von Frau Grädner betreffend die Differenzen von Frau Weiher zu Herrn Uhlig betreffend die Berechnung des Haushaltsbudgets für den Fachbereich 4 wird durch Frau Senatorin Weiher beantwortet.

Es spricht der Vorsitzende.

Herr Bürgermeister Lindenau verweist auf den 2. Zwischenbericht 2019.

 

Die Beantwortung zweier Nachfragen von Herrn Simon betreffend die Übertragung von Sollstellen aus dem Fachbereich 5 in den Fachbereich 4, sowie betreffend nachrichtliche Planstellen erfolgt durch Frau Senatorin Weiher, sowie durch Herrn Uhlig.

 

Auf Nachfrage von Herrn Lötsch betreffend die dargestellten Gesamtkosten, teilt Herr Bürgermeister Lindenau mit, dass es sich bei den dargestellten Gesamtkosten um realistische Kosten nach dem heutigen Planungsstand handle.

 

Die Beantwortung einer Nachfrage von Herrn Stolzenberg betreffend die Veränderungsliste zum Stellenplan des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege erfolgt durch Frau Senatorin Weiher.

 

Es folgt Herr Dr. Flasbarth mit drei Fragen betreffend das Theater Lübeck.

Der Vorsitzende untersagt die Beantwortung der Frage 2, welche an Herrn Schwandt als Geschäftsführer gerichtet ist.

Die beiden weiteren Fragen werden durch Herrn Bürgermeister Lindenau beantwortet.

Frau Zunft schließt eine weitere Nachfrage zum Theater Lübeck an, deren Beantwortung durch Frau Senatorin Weiher erfolgt.

 

Herr Prieur bittet um Mitteilung, ob Mittel für den Neubau einer Turnsporthalle in Kücknitz eingestellt worden sind.

Der Vorsitzende merkt an, dass eine Aufführung dieser Mittel gegebenenfalls in der Auflistung des Fachbereiches 5 erfolgt sei.

 

Auf Anmerkung von Herrn Fürter betreffend die Aufführung von Drittmitteln, erläutert Herr Bürgermeister Lindenau, dass die Aufführung von Drittmitteln lediglich zu erfolgen habe, sofern eine Zusage für diese vorliege.

 

 

f) Fragen zu Finanzen des Fachbereiches Planen und Bauen:

 

Eine Nachfrage von Herrn Simon betreffend die Nettoneuschaffung von Stellen wird durch Frau Senatorin Hagen und Herrn Bürgermeister Lindenau beantwortet.

 

Weiterhin beantwortet Frau Senatorin Hagen Nachfragen von Herrn Lötsch zum zusätzlichen Personalbedarf zur Erreichung der angegebenen Umsetzungsquote bei den Investitionsmaßnahmen in Höhe von 60%.

 

Herr Lötsch bittet zudem um Mitteilung, wie es vorgesehen ist, die Politik über die im Wege der angestrebten flexiblen Bewirtschaftung der Investitionen vorgenommen Verschiebungen im Haushalt zu informieren. Frau Senatorin Hagen teilt hierzu mit, dass an einem Berichtsystem gearbeitet werde müsse. Herr Bürgermeister Lindenau führt hierzu erläuternd aus, dass eine flexible Bewirtschaftung nur innerhalb der Maßnahmen möglich sei, welche bereits im Haushalt enthalten seien. Nach Ausarbeitung eines Berichtssystems erfolge eine entsprechende Information hierzu.

 

Weiterhin stellt Herr Lötsch eine Nachfrage betreffend Gerüsten an Gebäuden, welche durch Frau Senatorin Hagen beantwortet wird.

 

Herr Lötsch bittet im weiteren Verlauf um Auskunft, ob die Maßnahme „Radweg in der Straße An den Schießständen“ enthalten ist im Haushalt 2020. Es wird darum gebeten mitzuteilen, an welcher Stelle im Haushaltsplan dieses Projekt geordnet ist.

Frau Senatorin Hagen sagt eine Beantwortung zu

 

Zudem bittet Herr Lötsch um Berichterstattung zu den nicht umzusetzenden Investitionsmaßnahmen aus 2019.

 

Es sprechen im weiteren Verlauf – zum Teil  mit mehrfachen Wortbeiträgen - Herr Lötsch, Frau Senatorin Hagen, Herr Bürgermeister Lindenau und Herr Pluschkell.

 

Eine Nachfrage von Herrn Plusckell betreffend den Bau einer Stadtgrabenbrücke wird durch Frau Senatorin Hagen beantwortet.

Weiterhin bittet Herr Plusckell um Aufklärung, wo die Mittel für das vor Jahren beschlossene Parkhaus/Parkpalette in Travemünde verblieben sind (Volumen 1,2 Mio. €).

Frau Senatorin Hagen sagt eine Beantwortung zu.

 

Herr Prieur bittet erneut um Mitteilung, ob Mittel für den Neubau einer Turnsporthalle in Kücknitz eingestellt worden sind.

Frau Senatorin Hagen sagt eine Beantwortung zu.

 

Der Vorsitzende empfiehlt, die Vorlage ohne Votum an die Bürgschaft zu reichen und lässt hierüber abstimmen.

 


Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaus-
haltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan   Anlage 1

 dem Vorbericht       Anlage 2              dem Stellenplan sowie                            Anlage 3
 dem Beteiligungsbericht  Anlage 4

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung                          Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten,
um die u.a. in dem Haushalt 2020 vorgesehenen Aufwendungskürzungen
und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen
und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.      Ergänzend wird die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonso-
lidierung gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu
schließenden Konsolidierungsvertrag                  Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts      Anlage 7
beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen             

5. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     856.117.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    874.439.900              EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von          18.322.700 EUR

   

2. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      827.690.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      817.986.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf       113.894.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf                          194.507.900     EUR 
 

festgesetzt.   

 

§ 2

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen        66.385.500              EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   60.401.500 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf    360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf       3.708,883
 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2020 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2019 (3.566,937 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2020 um
die sich aus der            Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus
ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt: 3.708,883 Planstellen.


 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich TOP 3.1 Ablaufplan Beratung Haushalt 2020.docx (8 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich TOP 3.1 Präsentation Haushalt2020 (677 KB)