Auszug - Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen  

21. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 10.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/08002 Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.021 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Mühleis, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jenniches bittet um Beantwortung folgender Nachfragen:

  1. In der Vorlage wird ein Betrag in Höhe von 275.000 Euro als Hochrechnung für die Rücknahmen genannt. Wie viele Verpflichtungsgeber und wie viele Verpflichtungsermächtigungen umfasst dieser Betrag?
  2. Als Niederschlagungsgrund wird unter anderem die mangelnde Leistungsfähigkeit des Verpflichtungsgebers zum Zeitpunkt der Abgabe der Verpflichtung genannt. Wie oft von den genannten Fallzahlen ist dieser Niederschlagungsgrund einschlägig?

 

Herr Senator Schindler sagt eine Beantwortung zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu.


Beschluss:

Die Hansestadt Lübeck schließt sich der Weisung 201903003 der Bundesagentur für Arbeit vom 01.03.2019 - Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen nach §§ 68, 68a Aufenthaltsgesetz im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme - auf der Grundlage des Schreibens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. 1. 2019 an.


 

Der Hauptausschuss stellt die weitere Beratung der

Vorlage (bei 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses

am 24.09.2019 zurück.