Auszug - Bündnis 90 / Die Grünen: Änderungsantrag zu TOP 5.34 (VO/2019/07020): Graffiti Sprühwand in Lübeck Buntekuh  

10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Schul- und Sportausschuss)
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 19.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung
Ort: Dankwartsgrube 14-22, 23552 Lübeck
VO/2019/07118 Bündnis 90 / Die Grünen: Änderungsantrag zu TOP 5.34 (VO/2019/07020): Graffiti Sprühwand in Lübeck Buntekuh
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Puhle erklärt, dass dieses Thema bereits im Frühjahr im Ausschuss beraten und vertagt wurde.

Frau Reichel erklärt, dass mehrere Bereiche der Hansestadt Lübeck an einem Konzept zur Street-Art arbeiten. Das Konzept soll die Bereitstellung von Flächen für eine künstlerische Gestaltung und die Ausweitung von Freiflächen für Graffiti umfassen.

 

Auf Nachfragen von Frau Stojan erläutert Frau Reichel, warum bisher keine Wand in Buntekuh zur Verfügung gestellt wurde. Derzeit gäbe es keine Jugendlichen in Buntekuh, die eine Wand zum Sprayen suchen. Außerdem sei es schwierig Einzelaktionen aus der Konzeptentwicklung herauszulösen.

 

Herr Puhle gibt zu bedenken, dass viele Sprayer keine Jugendlichen mehr seien. Sein Vorschlag wäre, dass der Ausschuss dem Antrag inhaltlich zustimmen und die Umsetzung an das Gebäudemanagement im Fachbereich 5 und das Kulturbüro im Fachbereich 4 gehen würde. Beide Fachbereiche sollen legale Flächen identifizieren und wenn ein entsprechender Bedarf bestehe, dann müsse geprüft werden, ob eine Beteiligung der Jugendarbeit sinnvoll und möglich sei. Herr Puhle bittet darum, das zugesagte Konzept im Februar im Ausschuss vorzustellen.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Müller erklärt Frau Reichel, dass es immer wieder Flächen für konkrete Graffiti-Projekte gegeben hätte. Die Hauptverantwortung zur Ermittlung von Flächen im Allgemeinen liege aber nicht beim Bereich Jugendarbeit.

 

Herr Kleyer fasst nochmal zusammen, dass die Kriterien des Antrages in das zu erstellende  Konzept aufgenommen werden und dass der Antrag und seine Umsetzung an das GMHL und das Kulturbüro gerichtet werden sollen.

 

Frau Hildebrand weist nochmal daraufhin, dass es einen Unterschied zwischen Kunst und Kritzeleien gäbe.

Auf eine Nachfrage von Herrn Müller zu den Kriterien des Antrages antwortet Herr Kleyer.

Auf Nachfrage von Herrn Nölck erklärt Herr Puhle, dass kurzfristige Projekte immer möglich seien.

 

Herr Puhle schlägt vor den Antrag inhaltlich so zu beschließen und den Auftrag an das Kulturbüro und das GMHL zu geben. Er lässt über den Antrag abstimmen.

 


Antrag:

Kindern und Jugendlichen in Buntekuh wird zeitnah eine Wand o.ä. zum legalen Sprühen

von Graffitis zur Verfügung gestellt. Dabei ist ein Standort zu wählen, der mehrere

Kriterien erfüllt:

 

- nicht an einer Hauptstraße gelegen

- einigermaßen erhaltene Bausubstanz

- angemessene Größe

- Platz, um sich auch als Zaungast dort aufhalten zu können

- klar ausgewiesen Flächen, um Konflikte zu vermeiden

- genügend Mülleimer.

 

Nach der erfolgreichen Umsetzung in Buntekuh soll dieser Antrag auch in den

anderen Stadtteilen angewendet werden!

 

Über die Umsetzung möge bis zur Sitzung im Mai im Jugendhilfeausschuss berichtet

werden.

 


Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß Antrag zu beschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Ohne Votum